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2020-11-22 | Hamburg-Volksdorf, Germany Thomas Cook Marathon am 22.11.2020 (Serie 'Unternehmer', Teichwiesen) - AUSGEBUCHT, ABER WEGEN COVID-19 SHUTDOWN AUSGEFALLEN!

Information vom 19.11.2020, 23:40 Uhr: Da ich weiterhin keine positive Antwort seitens der Corona-Intendanz der Gesundsheitsbehörde Hamburg vorliegen habe, sage ich diese Veranstaltung jetzt ab, damit jeder bislang noch in Warteposition lauernde Läufer sein Wochenende nun anders planen kann.

Information vom 15.11.2020, 16:50 Uhr: Aktuell liegt meine Anfrage bei der Corona-Intendanz der Gesundsheitsbehörde Hamburg, mit der ich bereits im Mai 2020 (also gegen Ende des ersten Shutdowns) konstruktiven Kontakt hatte. Ob der Lauf stattfinden kann, ist also derzeit in der Schwebe.

Zuvor hatte Katja Manhart, Juristin des Rechtsamts im Bezirksamt Wandsbek, am 11.11.2020 mitgeteilt, dass die von mir "organisierten Marathonläufe als Veranstaltungen derzeit nicht gestattet sind. Ein Zuwiderhandeln verstößt gegen die HmbSARS-CoV-2-EindämungsVO und stellt eine Ordnungswidrigkeit sowohl für Sie als Veranstalter als auch für die Teilnehmenden dar." und dabei wie folgt argumentiert:

"Nach § 4a der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30.06.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 06.11.2020 sind Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, untersagt.

Mit Publikum im Sinne der Eindämmungsverordnung sind auch die Teilnehmenden gemeint. Der Zweck der Unterhaltung wird nach der hier einschlägigen Definition dann verfolgt, wenn einem Publikum (also auch den Teilnehmenden) Freude bereitet werden soll. Der Marathonlauf ist daher in diese Kategorie einzuordnen, da er zumindest den teilnehmenden Läufer*innen Freude bereitet. Diese Auslegung des § 4a HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist auch im Lichte der sehr umfangreichen Verbote von jeglichen Angeboten der Freizeitaktivität in § 4b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO rechtmäßig. Auch da zielt der Begriff „Publikum“ nicht allein auf Zusehende ab, sondern auf alle aktiv Handelnde, die nicht zum Veranstalter/Ausrichterkreis gehören. Selbstverständlich dürfen Einzelpersonen im öffentlichen Raum laufen, bei Bedarf auch die Marathonstrecke. Allerdings darf dies nicht in organisierter Form stattfinden..."

Mit anderen Worten: Die Laufteilnehmer sind gleichzeitig auch das Publikum! Und wenn das Laufen den Läufern und somit dem Publikum Spaß macht, dann ist es verboten!

Diese Argumentation halte ich für ziemlich "artistisch" und an den Haaren herbeigezogen. Frau Manhart konnte auch nicht belegen, woher sie die erwähnte einschlägigen Definition hat. Aber sie beharrt nachdrücklich auf dem Verbot.

Daher sah ich mich veranlasst, diese Angelegenheit bei der übergeordneten Landesbehörde zur Klärung vorzubringen.

Im übrigen werde ich nach Ende des Shutdowns Frau Manhart zur Teilnahme an einem Teichwiesen-Marathon einladen, damit sie die Punkte Teilnehmer = Publikum und Spaß-Haben einmal selbst demonstriert.

 

 

Hiermit schreibe ich den Thomas Cook Marathon am Sonntag, dem 22.11.2020, aus. - Dieser Lauf ist ausdrücklich keine wettkampforientierte oder bestenlistenfähige Veranstaltung, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Fassung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekten Marathon als individuelle Gesundheits- und Trainings-Einheit "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EVO)" zu absolvieren.

Thomas Cook, baptistischer Geistlicher und britischer Tourismus-Pionier, * 22. 11. 1808 Melbourne, Derbyshire, † 18. 7. 1892 Leicester, Leicestershire; Gründer des ältesten, weltbekannten Reisebüros Thos. Cook & Son (1845 in Leicester, 1865 nach London verlegt), der späteren Thomas Cook Group; Cook führte als Erster Gesellschafts- und Pauschalreisen ein. Am 5. 7. 1841 organisierte Cook die Eisenbahnreise von 570 Aktivisten der Abstinenzbewegung von Leicester ins nahegelegene Loughborough zum Sonderpreis von einem Schilling pro Person. Die Extrafahrt, eine Bahnfahrt 3. Klasse ohne Sitzgelegenheit, in offenen Waggons der Midland Railway wurde nicht zum Geldverdienen organisiert, sondern sollte die Menschen weg von der Ginflasche und hinaus an die frische Luft bringen. Im Reisepreis enthalten waren neben der Hin- und Rückfahrt ein Schinkenbrot und eine Tasse Tee. Diese Reise, die als Vorläuferin der später von Cook organisierten Pauschalreisen angesehen werden kann, markierte den Beginn des Massentourismus. Es folgten Exkursionen nach Liverpool (1845), Schottland (1846) und zur Weltausstellung in London (1851). Die erste Reise auf das europäische Festland fand 1855 statt. Am 17. 5. 1861 organisierte Cook für Arbeiter eine Reise per Bahn und Schiff nach Paris. Erstmals waren darin die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung im Preis inbegriffen. Damit nahmen Pauschalreisen ihren Anfang. 1866 reiste man durch Thomas Cook zum ersten Mal nach Amerika. Cook führte 1869 die erste Pauschalreise durch. Teilnehmer dieser Reise, die nach Ägypten führte und von ihm selbst geleitet wurde, waren Briten und Amerikaner. 1872 organisierte er eine 222-tägige Weltreise, bei der 40.000 km zurückgelegt wurden. Cook organisierte in Luxor auch die ersten Nilkreuzfahrten, die als einer der Meilensteine in der Geschichte des Massentourismus gelten, da sie sich erstmals auch vergleichsweise weniger Begüterte leisten konnten. Daneben richtete Cooks Unternehmen auch Staatsbesuche für ausländische Regenten aus. Er gründete 1845 das erste Reisebüro, führte Reiseschecks und Hotelcoupons ein.

Termin: Sonntag, 22.11.2020, 09:00 Uhr - Der Start erfolgt zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die am Lauftag gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Diesmal also die des Shutdowns vom 02.11.2020 bis 30.11.2020, die in § 4, § 4a und § 9 solche Veranstaltungen ausdrücklich erlaubt.

siehe meine ausführlichen und aktuellen Informationen hier: https://my.raceresult.com/161580/?lang=de

Teilnehmerlimit: 10 Starter- Wegen der Kontaktdatenerfassung KEINE Tagesnachmelder!

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden, wahlweise auch 19 Runden und damit 50 km (mit zusätzlicher Marathon-Wertung)

Anbieter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist. 

Meldeschluss: Dienstag, der 17.11.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro! 

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). 

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter) 

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung. 

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht vorhanden.