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2020-11-15 | Hamburg-Volksdorf, Germany Daniel Barenboim Marathon am 15.11.2020 (Serie 'Musik', Teichwiesen) - AUSGEBUCHT, ABER WEGEN COVID-19 SHUTDOWN AUSGEFALLEN!

Information vom 12.11.2020, 16:50 Uhr: Nach längerem Schriftwechsel in den letzten 24 Stunden teilt mir das Rechtsamt Wandsbek am heutigen Nachmittag mit, dass die von mir "organisierten Marathonläufe als Veranstaltungen derzeit nicht gestattet sind. Ein Zuwiderhandeln verstößt gegen die HmbSARS-CoV-2-EindämungsVO und stellt eine Ordnungswidrigkeit sowohl für Sie als Veranstalter als auch für die Teilnehmenden dar."

Bereits am gestrigen 11.11.2020 hatte Katja Manhart, die Juristin des Rechtsamts Wandsbek so argumentiert:

Nach § 4a der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30.06.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 06.11.2020 sind Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, untersagt.

Mit Publikum im Sinne der Eindämmungsverordnung sind auch die Teilnehmenden gemeint. Der Zweck der Unterhaltung wird nach der hier einschlägigen Definition dann verfolgt, wenn einem Publikum (also auch den Teilnehmenden) Freude bereitet werden soll. Der Marathonlauf ist daher in diese Kategorie einzuordnen, da er zumindest den teilnehmenden Läufer*innen Freude bereitet. Diese Auslegung des § 4a HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist auch im Lichte der sehr umfangreichen Verbote von jeglichen Angeboten der Freizeitaktivität in § 4b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO rechtmäßig. Auch da zielt der Begriff „Publikum“ nicht allein auf Zusehende ab, sondern auf alle aktiv Handelnde, die nicht zum Veranstalter/Ausrichterkreis gehören. Selbstverständlich dürfen Einzelpersonen im öffentlichen Raum laufen, bei Bedarf auch die Marathonstrecke. Allerdings darf dies nicht in organisierter Form stattfinden...

Mit anderen Worten: Die Laufteilnehmer sind gleichzeitig auch das Publikum! Und wenn das Laufen den Läufern und somit dem Publikum Spaß macht, dann ist es verboten!

Diese Argumentation halte ich für ziemlich "artistisch" und an den Haaren herbeigezogen. Frau Manhart konnte auch nicht belegen, woher sie die erwähnte einschlägigen Definition hat. Aber sie beharrt nachdrücklich auf dem Verbot.

 

 

Hiermit schreibe ich den Daniel Barenboim Marathon am Sonntag, dem 15.11.2020, aus. - Dieser Lauf ist ausdrücklich keine wettkampforientierte oder bestenlistenfähige Veranstaltung, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Fassung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekten Marathon als individuelle Gesundheits- und Trainings-Einheit "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EVO)" zu absolvieren.

Nach Darlegung von Frau Manhart, Juristin im Rechtsamt des Bezirksamts Wandsbek, zählen nämlich die aktiven Teilnehmer eines Laufs als Publikum, und wenn diese dabei Spaß haben, so sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Fassung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekten Marathon als individuelle Gesundheits- und Trainings-Einheit "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EVO)" zu absolvieren.

Daniel Barenboim, hebräisch דניאל בארנבוים, argentinisch-israelischer Pianist und Dirigent mit spanischer, argentinischer, israelischer und palästinensischer Staatsangehörigkeit, 15. 11. 1942 Buenos Aires, Argentinien; er erhielt zahlreiche internationale Ehrungen und Auszeichnungen, einschließlich des deutschen Großen Bundesverdienstkreuzes. 1975 wurde er als Nachfolger von Sir Georg Solti Chefdirigent des Orchestre de Paris. Von 1981 bis 1999 wirkte Barenboim als Dirigent der Bayreuther Festspiele, wo er Tristan und Isolde, Die Meistersinger von Nürnberg, Parsifal und die Tetralogie Der Ring des Nibelungen dirigierte. Von 1991 bis 2006 war er Chefdirigent des Chicago Symphony Orchestra, seit 1992 ist er auf Lebenszeit Künstlerischer Leiter und Generalmusikdirektor der Staatsoper Unter den Linden in Berlin. Im Herbst 2000 wurde er vom Orchester der Staatskapelle Berlin zum Chefdirigenten auf Lebenszeit gewählt. Von 2006 bis 2011 war Barenboim Hauptgastdirigent der Mailänder Scala und wurde anschließend zum Musikdirektor des Opernhauses ernannt. Zusammen mit dem palästinensischen Literaturwissenschaftler Edward Said und dem deutschen Kulturmanager Bernd Kauffmann gründete er 1999 das Orchester des West-östlichen Divans. Barenboim engagiert sich für eine Annäherung der verfeindeten Volksgruppen im Nahostkonflikt. Das Orchester setzt sich jeweils zur Hälfte aus jungen Musikern aus Israel sowie den palästinensischen Autonomiegebieten, Libanon, Ägypten, Syrien, Jordanien und Spanien zusammen. Im August 2005 gab das Orchester ein vielbeachtetes Konzert in Ramallah, das in vielen Ländern live im Fernsehen übertragen wurde.

Termin: Sonntag, 15.11.2020, 09:00 Uhr - Der Start erfolgt zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die am Lauftag gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Diesmal also die des Shutdowns vom 02.11.2020 bis 30.11.2020, die in § 4, § 4a und § 9 solche Veranstaltungen ausdrücklich erlaubt.

siehe meine ausführlichen und aktuellen Informationen hier: https://my.raceresult.com/161580/?lang=de

Teilnehmerlimit: 10 Starter- Wegen der Kontaktdatenerfassung KEINE Tagesnachmelder!

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden, wahlweise auch 19 Runden und damit 50 km (mit zusätzlicher Marathon-Wertung)

Anbieter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist. 

Meldeschluss: Dienstag, der 10.11.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro! 

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). 

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter) 

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung. 

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht vorhanden.