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Information vom 10.05.2021, 8 Uhr: Nachdem die dritte Welle der COVID-19 Pandemie nun endlich abklingt, erlaubt uns die heute in Kraft getretene und bis zum 30.05.2021 geltende niedersächsische Corona-Verordnung endlich, diesen bereits mehrfach aufgeschobenen Marathon aus dem Herbst 2020 stattfinden zu lassen. Ich setze ihn daher auf Sonntag, den 30.05.2021, um 10 Uhr an.
Information vom 23.03.2021, 7:15 Uhr: Da der zweite Lockdown nun in seinen sechsten Monat hinein verlängert wird, können wir auch unseren Termin am 10.04.2021 leider nicht halten und müssen die Veranstaltung erneut verschieben bzw. aussetzen. Ich poste den neuen Termin, soblab erkennbar ist, wann wir denn nun endlich hier laufen können.
Information vom 04.03.2021, 13:00 Uhr: Was im Herbst 2020 und selbst im Januar 2021 niemand für möglich gehalten hätte, ist nun Realität: Der Pandemie-Inzidenz und die erneute x-te Verlängerung des Lockdowns treibt unsere Veranstaltung weiterhin vor sich her. Nach wie vor sind jetzt im März 2021 in Niedersachsen keine Sportveranstaltungen erlaubt. Ich verschiebe den Termin dieses Laufs daher nun auf den Samstag, den 10.04.2021.
Information vom 11.01.2021, 16:45 Uhr: Um unter bzw. neben den vielen Events der 20. FEM Weihnachts-/Neujahr-Serie 2020/2021 diesen FEM-Lauf nicht aus den Augen zu verlieren, setze ich ihn versuchsweise einfach mal für Samstag, den 13.03.2021, an. Wie sagte doch immer der "Kaiser": "Schau mer mal..."
Information vom 01.11.2020, 22:30 Uhr: Ab 0 Uhr morgen gilt der zweite bundesweite Shutdown, der die Kontakte im gesamten Bundesgebiet auf maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten limitiert. Während der Hamburger COVID-19 Eindämmungsverordnung gleichwohl Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt, ist in der Niedersächsischen Verordnung der gesamte Breitensport auf Eis gelegt.
Wir müssen daher auch diese Ausschreibung vorerst "einfrieren" und dann sehen, ob wir diesen Lauf am ersten oder zweiten Sonntag im Dezember 2020 nachholen können oder ob wir ihn noch weiter aufschieben müssen. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
siehe meine ausführlichen und aktuellen Informationen hier: https://my.raceresult.com/161580/?lang=de
Mit dem Rittergut Wense Marathon am Sonntag, dem 30.05.2021, erschließt sich meine Themenreihe "Schlösser, Güter, Herrenhäuser Marathons" nach den einstigen Herzogtümern Holstein, Schleswig, Lauenburg und Mecklenburg(-Schwerin) nun auch das ehemalige Fürstentum Lüneburg (Teilstaat des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg), und da das Rittergut Wense 1936 fast vollständig einem Truppenübungsplatz zum Opfer fiel, ist dieser Lauf zugleich auch ein Lost Places Marathon. Gleichwohl stehen das ehemalige Herrenhaus, die Gutskirche und einige schöne alte Häuser des Gutsdorfs noch. Sie sind also nicht völlig verschwunden, auch wenn zwei der Häuser im Gutsdorf derzeit leer stehen. Und da die Familie von der Wense mit der Gutskapelle und dem Friedhof weiterhin Grundbesitz hat, ist Wense gemäß den Statuten der Ritterschaft des ehemaligen Fürstentums Lüneburg auch weiterhin ein aktives Rittergut mit Stimmrecht innerhalb der Ständeschaft.
Wense war jahrhundertelang von der Familie von der Wense dominiert. Urkundlich ist das Adelsgeschlecht von der Wense erstmals 1322 in dem Urkundenbuch des Klosters St. Johannis Walsrode erwähnt. Damals kauften die Nonnen Alburgis, Elizabet und Margareta de Wense dem Kloster Land ab. In dem Lehnsregister der Herzöge Otto III. und Wilhelm II. (Braunschweig-Lüneburg) von 1330–1352 werden erstmals u. a. zwei Höfe „zu Wense“ genannt, Johan zu Wense „trug sie zu Lehn“. Die Familie erwarb außerdem 1559 den sogenannten Ohlehof bei Wense und das Gut Dorfmark. Im Dreißigjährigen Krieg war das Gut Wense weitgehend verwüstet worden. Der Sohn des Landrates Wilhelm von der Wense (1586–1641), Friedrich Wilhelm (1654–1699), setzte die Gebäude wieder in Stand und baute die Kapelle. Diese wurde 1672 feierlich eingeweiht. Das von Friedrich Wilhelm im Stil einer Wasserburg erbaute Wohnhaus wurde etwa Anfang des 18. Jahrhunderts abgebrochen. Ab dem 5. September 1700 war Georg von der Wense (1662–1728) Besitzer des Anwesens, dessen Bauten stark vernachlässigt waren. Sein Sohn Christian Ludwig Friedrich (1708–1767) übernimmt die bis dahin verpachteten Güter. In Wense stellt er das verfallene Wohnhaus wieder her und baut sämtliche Nebengebäude neu auf. Außerdem legt er nach französischem Vorbild einen großen Garten an. Das heute noch bestehende Gutshaus wurde 1907 von Hilmer von der Wense (1864–1928), einem studierten Forstwirt und Rechtswissenschaftler, erbaut. Hilmer von der Wense hat auf dem Friedhof in Wense seine letzte Ruhestätte.
Eine erste durch Wasserkraft betriebene Sägemühle arbeitete bis 1904. Da sie sehr klein war (sie hatte nur eine Säge) wurde sie 1904 durch ein größeres Sägewerk ersetzt. Dieses musste 1940 abgerissen werden, da die Trasse der Autobahn Hamburg-Hannover (heutige A 7) unmittelbar hinter der Sägemühle geplant war. Die Teiche waren ursprünglich nur für die intensive Fischerei vorgesehenen, bis sie auch für die Sägemühlen genutzt wurden. Sie sind inzwischen naturbelassenen und werden nur noch als Fischteiche genutzt. Der Wenser Bach sorgt für den Wasserzulauf. Bis 1922 existierte auch noch eine „Ziegelei“ in Wense.
Im Zusammenhang mit der Aufrüstung der Wehrmacht wurde, auf Grund der dünnen Besiedlung und des abwechslungsreichen Landschaftsbildes, die Heidmark zur Schaffung des Truppenübungsplatzes Bergen ausgewählt. Vom Sommer 1935 bis Mai 1936 erfolgte die Umsiedlung der Bevölkerung und Räumung des Gebietes. Die Hofbesitzer wurden entschädigt, die Gebäude wurden zum großen Teil abgerissen. Letzter Besitzer des Gutes Wense war Ernst-August von der Wense. Ihm gelang es als Einzigem einen Teil seines Grundbesitzes zu behalten. Die Gutskapelle samt Friedhof mit einem halben Morgen Land ist noch im Besitz der von der Wenses. Die Familie bekam eine neue Bleibe in Ellerbruch. Die Gesamtgröße des Gemeindegebietes Wense betrug 792 Hektar, davon sind 702 ha in den Truppenübungsplatz gefallen.
aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Wense_(Osterheide)
Start: vor dem Herrenhaus des ehemaligen Ritterguts Wense (jetzt Bundesforstamt), Forststraße, im gemeindefreien Bezirk 29683 Osterheide (Heidekreis)
Treffpunkt & Ziel: Bushaltestelle ebd.
Parken: an Start & Ziel
Termin: Sonntag, 30.05.2021, 10.00 Uhr - ACHTUNG: neuer Termin!
Strecke: 2,216 km lange naturschöne Strecke zwischen Herrenhaus und Gutskapelle entlang, teils Asphalt, teils Waldwege, an der ehemaligen Ziegelei und dem Mühlenteich vorbei und durch die Reste des einstiges Gutsdorfs mit schönen alten Holzspeichern - Die Strecke wurde am Abend des 14.08.2020 per Präzisionsmessrad vermessen.
Sie wird am Lauftag mit Sprühfarbe markiert sein.
Distanzen: Marathon (Auftaktstück + 19 Runden = 42,354 km) + Halbmarathon (Auftaktstück + 10 Runden = 22,410 km) + Kinderlauf (für Jg. 2012 u. jünger) (Auftaktstück + 4 Runden = 9,114 km)
Veranstalter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, Bauernvogtkoppel 4, 22393 Hamburg
Startgeld (Marathon & Halbmarathon): bis 23.05.2021 10,00 Euro, danach 15,00 Euro, zahlbar binnen 7 Kalendertagen nach Online-Anmeldung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Bei verspäteter Zahlung richtet sich die Höhe des Startgeldes nach dem am Zahlungseingang gültigen Satz. - Die Teilnahme am Kinderlauf ist gratis.
Bitte beachtet die Staffelung des Startgeldes und meldet euch daher rechtzeitig an! Das erspart euch unnötige Ausgaben und erlaubt mir eine deutlich bessere Planung und Vorbereitung.
Teilnehmerlimit: 30 Teilnehmer/innen (Gesamt), davon maximal 10 für Halbmarathon und der Rest für Marathon - Dabei werden Teilnehmer, die bereits seit mindestens 14 Tagen voll gegen COVID-19 geimpft sind oder genesen sind, entsprechend der neuen Rechtslage nicht mitgezählt!
Voranmeldeschluss: Sonntag, der 23.05.2021, 24.00 Uhr oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits
An-/Abmeldungen: ausschließlich online über diese Seite - Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn).
ACHTUNG: Maßgeblich für diese Veranstaltung ist die am vom 10.05.2021 bis 30-05-2021 gültige Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Niedersachsen. Hier ist insbesondere § 16 Abs. 2 und 3 für uns relevant.
Teilnehmerlimit: 30 Starter (davon maximal 10 für Halbmarathon) - Dabei werden Teilnehmer, die bereits seit mindestens 14 Tagen voll gegen COVID-19 geimpft sind oder genesen sind, entsprechend der neuen Rechtslage nicht mitgezählt!
Auszeichnungen: Urkunden und Ergebnislisten sind ein paar Tage nach dem Lauf als pdf-Dateien über diese Seite abrufbar; für Voranmelder gibt es außerdem Medaillen.
Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie nur ein eingeschränktes veranstalterseitiges Verpflegungsangebot - Cola, Cola-Mix, Wasser, dazu portionsweise abgepackt Salzstangen, Salzbrezel, Weingummi - geben.
Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)
Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.
Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind gemäß o.a. Rechtsverordnung, aber auch sonst, nicht verfügbar!
Haftungsausschluss: Weder der Grundeigentümer noch der Veranstalter "Fun & Erlebnis Marathons" (Christian Hottas) übernimmt für Unfälle oder Verletzungen oder für Diebstahl oder sonstige Schäden irgendwelche Haftung. Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung diesen Haftungsausschluss an.