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2016-05-20 | Delbrück-Bentfeld, Germany 30. Bentfelder Abendlauf

Der 30. Bentfelder Abendlauf 2016 am 20.5.

Der neunte Lauf im Rahmen des Hochstift-Cup mit Wertung der 5 Km, 10Km und Halbmarathon Serie und der vierte der OWL-Serie.

Die Ausschreibung:

Strecke

Klasse

Startzeit

Startgeld
U18

Startgeld
Erwachsene

5 KM

U16 - W/M 70

19:05 Uhr

3 Euro

4 Euro

1000 m

Schüler, HSC Schüler-Cup

18:30 Uhr

frei

frei

Halbmarathon

W / M U20 - W / M 80

18:45 Uhr

6 Euro

6 Euro

10 KM
10Km Walking

W / M U18 - W / M 80

19:00 Uhr

3 Euro

5 Euro

Link zum Hochstift-Cup

Start und Ziel:
Sporthalle / Sportanlage des SV-RW Bentfeld

Voranmeldung:
Wenn freigeschaltet bis einen Tag vor dem Lauf möglich.

Anmeldung:
am Veranstaltungstag ab 17:00 Uhr bis 20 Minuten vor der Startzeit in der Sporthalle Mühlenweg 5.
Zahlungsweg: Lastschrift bei "Online-Anmeldung" und Barzahlung bei Nachmeldung.

Vermessung:
Die Vermessungsprotokolle sind im Mai 2012 für weitere 5 Jahre verlängert worden. Der Halbmarathon ist auf gleicher Strecke in 2012 durch Dieter Schenzer neu vermessen worden.

Strecke:
die 5 Km und 10 Km Strecken sind flach. Beim Halbmarathon liegt der Höhenunterschied im Bereich von Scharmede bei ca. 10-15m, aber langsam steigend und fallend. Manch Flachländler bezeichnet das als bergig.

Wir schildern jeden Kilometer aus.

Auszeichungen:
Pokale für die Zeitschnellsten, Sachpreise für die Altersklassensieger und Urkunden für die ersten drei jeder Altersklasse. Weitere Urkunden werden auf Wunsch erstellt.

Anreisehinweis
Sportanlage SV-RW Bentfeld
Mühlenweg 5
33129 Delbrück-Bentfeld

Sie gelangen nach Bentfeld: Über die B 64 zwischen Delbrück und Paderborn bzw. über die B 1 zwischen Salzkotten und Paderborn oder nutzen Sie unseren Link zum Routenplaner:

Link zum Routenplaner

Auskünfte (Kontakt oben rechts, der Umschlag

Jürgen Koralewicz
Von-Bodelschwinghstr. 10

33129 Delbrück
Tel:05250-54075

 

Rückerstattung Teilnahmegebühr

Nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr – auch nicht im Krankheitsfall.

Es wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass am Veranstaltungstag kostenfrei eine Ummeldung auf einen anderen Läufer erfolgen kann. Der Vertreter benötigt eine formlose unterschriebene Erklärung.

Sollte der Lauf aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Meldegebühr durch den Veranstalter.

 

Speicherung, Nutzung, Veröffentlichung und Weitergabe
veranstaltungsbezogener Teilnehmer-Daten

1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Katharinenlauf willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) durch den Veranstalter für die Zahlungsabwicklung, Organisation einschließlich der medizinischen  Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG).

2. Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom Veranstalter gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Der Teilnehmer stimmt der
Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-  CD sowie Internet) zu.

3. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen können vom Veranstalter an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Der Teilnehmer willigt in die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) ohne Anspruch auf Vergütung ein.

4. Der Veranstalter darf die gem. Ziff. 2 gespeicherten Daten an die Deutsche Leichtathletik Promotions- und Projekt GmbH (DLP) zum Betreiben ihres Internetdienstes www.laufen.de im Auftrage des Deutschen Leichtathletik Verbandes e.V. weitergeben.
Quelle: Datenschutz im Verein Musterformulierung DLV, FLVW