Herzlich willkommen zur Anmeldung für den 1. See´mer Kerwelauf
Der Lauf findet am 15.08.2026 ab 10:00 Uhr im Christian-Stock-Stadion in Seeheim-Jugenheim statt.
LÄUFE, STARTZEITEN und TEILNEHMERJAHRGÄNGE
400 m Bambinilauf
10:00 Uhr / Jahrgänge 2021-2024
1,5 km Schülerlauf
10:15 Uhr / Jahrgänge 2013-2020
5 km Hauptlauf
11:00 Uhr / Jahrgänge 1927-2014
STARTGEBÜHR
400 m Bambini
Keine / Es erfolgt keine Zeitnahme, da der Spaß bei den Kleinsten im Vordergrund steht!
1,5 km Schülerlauf
5,00 € / 7,00 € ab dem 01.08.2026 / 8,00 € am 15.08.2026
5 km Hauptlauf
10,00€ / 12,00 € ab dem 01.08.2026 / 14,00 € am 15.08.2026
Die Startgebühr beim 1,5 km Schülerlauf und beim 5 km Hauptlauf ist bei Anmeldung via Lastschrifteinzug zu zahlen.
START UND ZIEL
Auf der Tartanbahn im Christian-Stock-Stadion.
LAUFSTRECKEN
Gelaufen wird auf der Tartanbahn, Asphalt und befestigten Feld- und Waldwegen mit teilweise wurzeligen und sandigen Passagen.
STRECKENPLÄNE
400 m Bambinilauf
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1,5 km Schülerlauf
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5 km Hauptlauf
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ANMELDUNG
Die Anmeldung für alle drei Läufe erfolgt ausschließlich online über das my.Race-Result Portal und ist bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start möglich. Die Startgebühr ist bei Anmeldung via Lastschrifteinzug zu zahlen. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Attest) ist leider keine Rückzahlung möglich.
STARTUNTERLAGEN
Die Ausgabe der Startnummern erfolgt am 15.08.2026 ab 9:00 Uhr im Christian-Stock-Stadion. Bitte beachten Sie die Beschilderung am Wettkampftag. Die Startunterlagen sind bis 30 Minuten vor dem jeweiligen Start abzuholen.
ZEITNAHME / AUSWERTUNG
ERGEBNISSE
Die Ergebnisse können im Anschluss an die Läufe unter my.raceresult.com eingesehen werden. Der Aushang von Ergebnislisten erfolgt am Veranstaltungstag im Christian-Stock-Stadion in Seeheim-Jugenheim bei der Starnummernausgabe.
SIEGEREHRUNG
400 m Bambinilauf
Teilnahmeurkunde und kleine Überraschung direkt beim Zieleinlauf
1,5 km Schülerlauf
Urkunden und Sachpreise für die ersten drei der ausgeschriebenen Altersklassen.
5 km Hauptlauf
Urkunden und Sachpreise für die ersten fünf Läuferinnen und ersten fünf Läufer (Nettozeit).
Preise müssen persönlich abgeholt werden, es erfolgt keine Nachsendung.
ALTERSKLASSEN
1,5 km Schülerlauf
Schülerinnen: WK U8 / WK U10 / WK U12 / WJ U14
Schüler: MK U8 / MK U10 / MK U12 / MJ U14
5 km Hauptlauf
Frauen: WJ U14 / WJ U16 / WJ U18 / WJ U20 / W U23 / W / W30 bis W90 (in Zehnerschritten)
Männer: MJ U14 / MJ U16 / MJ U18 / MJ U20 / M U23 / M / W30 bis W90 (in Zehnerschritten)
URKUNDEN
Urkunden werden nur im Rahmen der genannten Ehrung ausgegeben. Alle weiteren Urkunden werden auf my.raceresult.com zum Download bereitgestellt.
ZIELVERPFLEGUNG
Getränke, Snacks und Obst.
CATERING
Großzügiges Cateringangebot zu fairen Preisen im Christian-Stock-Stadion.
UMKLEIDE UND DUSCHEN
Umkleiden und Duschen stehen im Christian-Stock-Stadion zur Verfügung. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
ANREISE
Auto:
A5-Abfahrt Seeheim-Jugenheim. Am Veranstaltungstag steht der Parkplatz
„Schuldorf Bergstraße, Sandstraße“ (https://maps.app.goo.gl/DJMHmbxzJ4oi851r6) zur Verfügung.
Die Parkplätze direkt am Christian-Stock-Stadion sind am Veranstaltungstag
bedingt durch die Streckenführung gesperrt und stehen nicht zur Verfügung.
ÖPNV:
Straßenbahn Linie 6/8, Haltestelle Ludwigstraße oder Tannenbergstraße,
von dort ca. 600-750 m Fußweg zum Christian-Stock-Stadion.
MEDIZINISCHE BETREUUNG
Sanitätsdienst im Zielbereich.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Beim 1,5 km Schülerlauf und dem 5 km Hauptlauf ist das Mitlaufen und Mitfahren von Begleitpersonen untersagt.
VERANSTALTER
TV 1893 Seeheim e. V.
Abteilung Leichtathletik
Akazienweg 4, 64342 Seeheim-Jugenheim
KONTAKT
Fragen zum 1. See´mer Kerwelauf? Bitte per Mail an la.tv-seeheim@t-online.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, wünschen Ihnen eine gute Anreise
und viel Erfolg beim Wettkampf
Vielen Dank an unsere Sponsoren!
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
§ Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen
oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber
dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und
Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der
schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und
Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der
Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang
mit der Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich
verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im
Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen
Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer
verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt
unberührt.
§ Datenerhebung und Datenverwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert
und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der
medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die
Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur
Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BDSG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in
eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen
und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Internet, sozialen Medien (Instagram,
Facebook usw.), Printmedien, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme,
Videokassetten etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und
veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen
Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen
ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und
Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und
Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in allen relevanten
veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Ergebnislisten sowie im Internet)
abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und
Verwertung der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einwilligung gemäß den obigen Absätzen von dem/den
gesetzlichen Vertreter(n) zu erklären.
(6) Ist der Teilnehmer mit der Speicherung, Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung seiner
personenbezogenen Daten gemäß den o.a. Absätzen nicht einverstanden, muss er dies auf dem
Anmeldevordruck entsprechend vermerken.