Ausschreibung
14. Neunkircher Jedermann- und Staffeltriathlon,
21. Juni 2026
Veranstalter/Ausrichter: Neunkircher Sportverband in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Neunkirchen, DREIkraft Neunkirchen, Radclub Mistral, Schwimmverein Neunkirchen und dem VfA Neunkirchen
Die Ehrung der Deutschen und Saarländischen Betriebsportmeisterschaften erfolgt durch die Verantwortlichen des Betriebssports.
Die schnellsten Männer und Frauen der Jedermanndistanz erhalten jeweils Geldpreise von 150,00 EUR, 100,00 EUR und 50,00 EUR. Die schnellste Frauen-, Herren- und Mixed-Staffel erhält einen Sonderpreis.
Veröffentlichung nach dem Wettkampf online unter http://www.neunkirchen-triathlon.de
Anfahrt und Parken: Autobahnausfahrt Neunkirchen Oberstadt abfahren. Im Kreisel rechts abfahren und der Beschilderung folgen. Das Kombibad „Die Lakai“ befindet sich nach ca.1 km auf der rechten Seite. Parkplätze sind vorhanden (…weitere Informationen). Das Bad und die Straße rund um das Bad sind am Wettkampftag für den Durchgangsverkehr gesperrt. Parkhinweise beachten.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Unfall, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Den genauen Haftungsausschluss finden Sie hier. Mit der Anmeldung wird der Haftungsausschluss anerkannt.
Einverständniserklärung
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.
Einwilligung zur Datenerhebung und Datenverwertung
1. Bei der Online-Anmeldung unter www.neunkirchen-triathlon.de bzw. bei Nachmeldungen am Wettkampftag werden durch den Neunkircher Sportverband (Veranstalter) personenbezogene Daten erhoben. Für die Anmeldung benötigt der Veranstalter den Namen, Vornamen und das Geburtsjahr des Teilnehmers. Des Weiteren werden dem Veranstalter bei der Überweisung des Startgelds durch den Teilnehmer die Kontodaten des Teilnehmers bekannt. Bei bzw. nach der Durchführung der Veranstaltung werden das Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten erstellt sowie veröffentlicht.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, mit der Speicherung und Verarbeitung der vorbezeichneten personenbezogenen Daten, mit dem Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung einverstanden zu sein. Die Einwilligung bezieht sich auch auf die Speicherung der Daten des Teilnehmers, die durch seine Überweisung auf das Konto des Veranstalters bekannt werden.
2. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass in Zusammenhang mit der Veranstaltung, wonach die Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, Fernsehen oder Werbung ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.
3. Die vorbezeichneten personenbezogenen Daten - mit Ausnahme der Kontodaten - können an einen kommerziellen Dritten für die Durchführung der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung mit dieser Weitergabe zu diesem Zweck ausdrücklich einverstanden.
4. Der Teilnehmer hat das Recht, von dem Veranstalter zu verlangen, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten unverzüglich löscht bzw. kann gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per Email der Datenverarbeitung und Speicherung widersprechen.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers die in der Wechselzone abhandengekommen sind oder für andere abhanden- gekommene Gegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.
Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
Mit umfasst von der Haftungsbeschränkung bzw. vom Haftungsausschluss sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. die oben beschriebene Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Der Teilnehmer stellt außerdem den Veranstalter sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei bzw. gilt auch gegenüber Dritten die oben beschriebene Haftungsbeschränkung, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme am Triathlon während der Veranstaltung erleiden. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen hat.
Ausfall/Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke, Sicherheitsgründen, oder aus jedem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.