Ausschreibung 5. PANAROMAGRAVEL Bühlertal
Bühlertal feiert Jubiläum!
2026 mit Teilnehmerlimit: 725 und 4 neuen Strecken.
Die Anmeldung startet am 01.02.2026 – keine Nachmeldungen vor Ort.
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Veranstalter |
Radsportverein Falkenfels e.V. 77830 Bühlertal |
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Teilnehmer |
Alle ausreichend trainierten Radfahrerinnen und Radfahrer. Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. |
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Bikes |
Gravel / Cyclo / Cross / Moutain-Bikes - reiner Bioantrieb // E-Bikes sind nicht zugelassen! |
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Start/Ziel |
Haus des Gastes, Hauptstraße 94, 77830 Bühlertal |
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Datum |
Sonntag den 04.10.2026 |
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Startzeit |
08:00 Uhr |
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Zielschluss |
18:00 Uhr |
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Strecken |
A. ProBIERerle | 50km | 800hm |
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B. Bibeleskäs | 88km | 1.700hm |
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C. Strammer Max | 95km | 1.900hm |
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D. Paniertes Schnitzel | 133km | 2.900hm |
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Leistungen |
- Ausgeschilderte Strecke per Wegweiser und GPS Track |
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- Bestes badisches Essen und Trinken an den Verpflegungsstationen (auf der Strecke) |
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- Pannen Service an den Verpflegungstationen |
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- Rucksackdepot für die Teilnehmer im Start- / Zielbereich |
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- Parkplätze Bühlertal - am Haus des Gastes, Schwimmbad, Robert Bosch Werk, Scheck-in Center |
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- Duschmöglichkeiten am Schwimmbad |
Foto:
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer ein, dass der Verein im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen, auf denen er abgebildet ist, für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, soziale Medien) verwenden und veröffentlichen darf.
Ein Widerruf ist jederzeit möglich. In diesem Fall bitten wir um eine E-Mail unter Angabe des Bildnamens an rainer.mueller(at)rsv-falkenfels.de
Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr | Die Veranstaltung ist über die ARAG-Versicherung versichert | Der Veranstalter übernimmt keine Haftung | Das Anbringen der Lenkerstartnummer ist verpflichtend | Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auf der gesamten Strecke einzuhalten | Sofern Radwege vorhanden sind, besteht Benutzungspflicht | Lokale Hinweisschilder zu Gefahrenstellen und zur Streckenführung sind zu beachten | Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht.
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund von drohendem Unwetter oder anderer Ereignisse höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Rückerstattung / Übertragung:
Eine Stornierung des Startplatzes ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– EUR möglich. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.