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ENTEGA Nightrun
Freitag, 26. September 2025
Läufe und Startzeiten:
Schülerlauf /ca. 1,6 km / 19.00 Uhr
ca. 2,5 km / 19.30Uhr
ca. 5 km / 20.00 Uhr
ca. 7,5 km / 20.00 Uhr
Jeder Teilnehmer, der das Ziel erreicht, erhält eine Medaille
Klasseneinteilung:
Schülerlauf 2006-2019 (U8,U10)
2,5 km: 2014 und älter (U12, U16, U18, U20)
Frauen/Männer, Senioren/innen ab W/M 30 bis W/M 80 im 5- Jahresrhytmus
5 km: 2014 und älter (U12,U16, U18, U20, Frauen/Männer, Senioren/innen ab W/M 30 bis W/M
80 im 5-Jahresrhythmus
7,5 km: 2012 und älter( U14,U16,U18, U20, Frauen/Männer, Senioren/innen ab W/M 30 bis W/M
80 im 5-Jahresrhythmus)
Start und Ziel:
Velodrom (Radrennbahn), Heidelberger Str. 150, 64285 Darmstadt
Laufstrecke:
Illuminierter Rundkurs um das Radrennbahn-Gelände. Schuhe mit Spikes sind nicht erlaubt!
Die Strecke beinhaltet Wiese, Asphalt, Schotter, Hartboden
1 Runde =ca. 850 m
Schülerlauf = 2 Runden zu laufen
2,5 km = 3 Runden zu laufen
5 km = 6 Runden zu laufen
7,5 km = 9 Runden zu laufen
Startgeld:
Schülerlauf 5 Euro
2,5 km 12 € (Jg 2008-2014 bezahlt 5,00 €)
5 km 14 € (Jg. 2008-2014 bezahlt 8,00 €)
7,5 km 14 € ( Jg. 2008-2012 bezahlt 8,00 €)
Startunterlagen:
Die Abholung der Startnummern ist am Freitag, dem 26.09.2025, ab 17:30 Uhr möglich.
Wertsachen Aufbewahrung: gegen eine Gebühr von 1,00€ möglich
Meldeschluss: 24.09.2025 – 20.00 Uhr
Nachmeldungen:
Bis spätestens 40 Min vor jedem Wettkampf möglich
(+ 3,00 Euro Nachmeldegebühr)
Schülerlauf bezahlt keine Nachmeldegebühr
Startgeld: Das Startgeld wird einmalig im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei krankheitsbedingter
Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf
Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages.
Mit meiner Teilnahme am ENTEGA Nightrun erkenne ich den Haftungsausschluss des
Veranstalters für Personen- oder
Sachschäden an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.
Zeitmessung:
R.S.T. VOLKSLAUF GmbH
Netto-Zeitnahme (Chip-System in der Startnummer integriert).
Die Gebühr für die Zeitmessung ist in der Startgebühr enthalten.
Versorgung/Zielverpflegung:
Wasser
Ergebnislisten:
Es wird am Veranstaltungstag ein QR-Code zum Einscannen ausgehängt und die Ergebnisliste wird
unter www.troialaufevents.de veröffentlicht.
Siegerehrung:
Schülerlauf 1-3 Gesamtsieger + Urkunde für jeden Finisher
2,5 km 1-3 Gesamtsieger
5 km 1-3 Gesamtsieger
7,5 km 1-3 Gesamtsieger
Außerdem bekommt jeder, der das Ziel erreicht, eine Finisher Medaille
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Veranstaltungsgelände. Auf dem TGB-Tennis Gelände nebenan ist das Parken
erlaubt.
Toiletten:
Sind am Veranstaltungsgelände vorhanden
Duschmöglichkeiten:
Es werden keine Duschen bereitgestellt!
Medizinische Betreuung:
Die Johanniter
Sanitätsdienst auf der Strecke und im Ziel.
Wettkampfbestimmungen:
Die Veranstaltung ist vom HLV als Volkslauf genehmigt und wird nach den Internationalen
Wettkampfregeln (IWR) und der deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO), unter Aufsicht des
Hessischen Leichtathletik-Verbandes, durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust
zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur
Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen sind
untersagt. Straßenläufer: Startpassinhaber.
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Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zum ENTEGA Nightrun erkennt der Teilnehmer*in den Haftungsausschluss
des Veranstalters für Schäden jeglicher Art anlässlich der Veranstaltung an. Der Veranstalter und
die Sponsoren des Laufes übernehmen keine Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art,
die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle und
den Verlust von Kleidungsstücken oder sonstiger Gegenstände. Insbesondere übernimmt der
Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit
dem Lauf.
Nimmt der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus
Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vor oder sagt er die Veranstaltung aus den
genannten Gründen ab, kann der Teilnehmer daraus keine Schadensersatzansprüche oder
Ansprüche auf Rückzahlung eventuell geleisteter Startgelder gegen den Veranstalter herleiten.