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Die Veranstaltung wurde abgesagt!
1. Crosslauf auf der Radrennbahn
Samstag, 23. November 2024
Lauf | Zeit | Altersklassen | Jahrgänge | Distanz |
---|---|---|---|---|
1 | 13:00 | weibl. Kinder U8 (W6/W7) | 2016-2017 | 1 km |
1 | 13:00 | männl. Kinder U8 (M6/M7) | 2016-2017 | 1 km |
2 | 13:10 | weibl. Kinder U10 (W8/W9) | 2015-2016 | 1 km |
2 | 13:10 | männl. Kinder U10 (M8) | 2015- 2016 | 1 km |
3 | 13:20 | weibl. Kinder U12 (W10/W11) | 2013-2014 | 2 km |
3 | 13:20 | männl. Kinder U12 (M12/M13) | 2013-2014 | 2 km |
4 | 13:35 | weibl.Jugend U14 | 2011-2012 | 4 km |
4 | 13:35 | männl. Jugend U14 | 2011- 2012 | 4 km |
5 | 13:50 | weibl. Jugend U16 | 2009-2010 | 4 km |
5 | 13:50 | männl. Jugend U16 | 2009-2010 | 4 km |
6 | 14:20 | weibl. Jugend U18,U20,W-W85 | 1939-2008 | 8 km |
6 | 14:20 | männl. Jugend U18, U20, M-M85 | 1939-2008 | 8 km |
*Die angegebenen Startzeiten sind Richtzeiten. Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen unter Beibehaltung der Reihenfolge vor.
Start und Ziel:
Auf der Wiese der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt
Laufstrecke:
Auf dem Gelände der Radrennbahn
Genauer Streckenplan kommt bald
Startgeld:
Lauf 1,2,3,4,5 : 5,00 Euro
Lauf 6: Erwachsene 10,00 Euro, Jugend 8,00 Euro
Startnummernausgabe:
Samstag (23.11.): ab 11:00 Uhr
Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt
Meldeschluss:
21.11.2024
Nachmeldungen:
Samstag 23.11 bis 40 Min vor der Start möglich.
Bei Kindern wird keine Nachmeldegebühr erhoben.
Jugend /Erwachsene +2 Euro
Ort:
Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt
Startgeld:
as Startgeld wird einmalig im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages.
Mit meiner Teilnahme am 1.Crosslauf erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder Sachschäden an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.
Zeitmessung:
R.S.T. Volkslauf GmbH
Netto-Zeitnahme (Chip-System in der Startnummer integriert).
Die Gebühr für die Zeitmessung ist in der Startgebühr enthalten.
Moderation:
Hans Gustav Eckert
Versorgung/Zielverpflegung:
Wasser, Isotonische Getränke
Ergebnislisten:
Es wird am Veranstaltungstag ein QR-Code zum Einscannen ausgehängt und die Ergebnisliste wird unter www.troialaufevents.de veröffentlicht.
Siegerehrung:
Kinder + Jugend bekommen eine Finisher Medaille als Erinnerung
+
1-3 Gesamtsieger/innen bei jedem Lauf
Urkunden für die Altersklassen stehen im Anschluss online bereit
Kleiderabgabe:
Ist gegen eine Gebühr von 1,00 € möglich
Parkmöglichkeiten:
Rund um das Veranstaltungsgelände
Duschmöglichkeiten + Toiletten:
Duschmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Toiletten + Umkleide sind vorhanden
Medizinische Betreuung:
Die Johanniter
Sanitätsdienst auf der Strecke und im Ziel.
Wettkampfbestimmungen:
Die Veranstaltung ist vom HLV als Volkslauf genehmigt und wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO), unter Aufsicht des Hessischen Leichtathletik-Verbandes, durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen sind untersagt. Straßenläufer: Startpassinhaber.
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Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zum 1.Crosslauf erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art anlässlich der Veranstaltung an. Der Veranstalter und die Sponsoren des Laufes übernehmen keine Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle und den Verlust von Kleidungsstücken oder sonstiger Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf.
Nimmt der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vor oder sagt er die Veranstaltung aus den genannten Gründen ab, kann der Teilnehmer daraus keine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung eventuell geleisteter Startgelder gegen den Veranstalter herleiten.