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23.11.2024 | Darmstadt, Germany 1. Crosslauf auf der Radrennbahn

1. Crosslauf auf der Radrennbahn     

Samstag, 23. November 2024
 

Lauf Zeit Altersklassen Jahrgänge Distanz
1 13:00 weibl. Kinder U8 (W6/W7) 2016-2017 1 km
1 13:00 männl. Kinder U8 (M6/M7) 2016-2017 1 km
2 13:10 weibl. Kinder U10 (W8/W9) 2015-2016 1 km
2 13:10 männl. Kinder U10 (M8) 2015- 2016 1 km
3 13:20 weibl. Kinder U12 (W10/W11) 2013-2014 2 km
3 13:20 männl. Kinder U12 (M12/M13) 2013-2014 2 km
4 13:35 weibl.Jugend U14 2011-2012 4 km
4 13:35 männl. Jugend U14 2011- 2012 4 km
5 13:50 weibl. Jugend U16 2009-2010 4 km
5 13:50 männl. Jugend U16 2009-2010 4 km
6 14:20 weibl. Jugend U18,U20,W-W85 1939-2008 8 km
6 14:20 männl. Jugend U18, U20, M-M85 1939-2008 8 km

*Die angegebenen Startzeiten sind Richtzeiten. Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen unter Beibehaltung der Reihenfolge vor.

 

Start und Ziel:
Auf der Wiese der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt

 

Laufstrecke:
Auf dem Gelände der Radrennbahn 
Genauer Streckenplan kommt bald 

 

Startgeld:
Lauf 1,2,3,4,5 : 5,00 Euro
Lauf 6: Erwachsene 10,00 Euro, Jugend 8,00 Euro

 

Startnummernausgabe:
Samstag (23.11.): ab 11:00 Uhr
Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt

 

Meldeschluss: 
21.11.2024

 

Nachmeldungen:
Samstag 23.11 bis 40 Min vor der Start möglich.
Bei Kindern wird keine Nachmeldegebühr erhoben.
Jugend /Erwachsene +2 Euro

Ort: 
Auf der Radrennbahn (Velodrom)
Heidelberger Str. 150
64285 Darmstadt

 

Startgeld:
as Startgeld wird einmalig im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages.
Mit meiner Teilnahme am 1.Crosslauf erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder Sachschäden an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.

 

Zeitmessung:
R.S.T. Volkslauf GmbH

Netto-Zeitnahme (Chip-System in der Startnummer integriert).
Die Gebühr für die Zeitmessung ist in der Startgebühr enthalten.

 

Moderation:
Hans Gustav Eckert

 

Versorgung/Zielverpflegung:
Wasser, Isotonische Getränke


Ergebnislisten:
Es wird am Veranstaltungstag ein QR-Code zum Einscannen ausgehängt und die Ergebnisliste wird unter www.troialaufevents.de veröffentlicht.


Siegerehrung:
Kinder + Jugend bekommen eine Finisher Medaille als Erinnerung
+
1-3 Gesamtsieger/innen bei jedem Lauf
Urkunden für die Altersklassen stehen im Anschluss online bereit


Kleiderabgabe:
Ist gegen eine Gebühr von 1,00 € möglich

 

Parkmöglichkeiten:
Rund um das Veranstaltungsgelände

 

Duschmöglichkeiten + Toiletten:
Duschmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Toiletten + Umkleide sind vorhanden


Medizinische Betreuung:
Die Johanniter
Sanitätsdienst auf der Strecke und im Ziel.

 

Wettkampfbestimmungen:
Die Veranstaltung ist vom HLV als Volkslauf genehmigt und wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO), unter Aufsicht des Hessischen Leichtathletik-Verbandes, durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen sind untersagt. Straßenläufer: Startpassinhaber.

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Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung zum 1.Crosslauf erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art anlässlich der Veranstaltung an. Der Veranstalter und die Sponsoren des Laufes übernehmen keine Haftung bei Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen können. Dies gilt auch für Unfälle und den Verlust von Kleidungsstücken oder sonstiger Gegenstände. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Lauf.

Nimmt der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vor oder sagt er die Veranstaltung aus den genannten Gründen ab, kann der Teilnehmer daraus keine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung eventuell geleisteter Startgelder gegen den Veranstalter herleiten.

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