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Benefizlauf für Läufer*innen, Walker*innen und Nordic-Walker*innen über 6 Kilometer zugunsten der Frauenhäuser Hanau und Wächtersbach durch die Hanauer
Kernstadt über Schloss Philippsruhe mit Start und Ziel auf dem Marktplatz.
Teilnahmebedingungen 2024
Der Hanauer Stadtlauf „Stärke zeigen - Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wird von der Veranstaltergemeinschaft der Stadt Hanau – Frauenbüro und am für Sozialen Zusammenhalt und Sport – , dem Main-Kinzig-Kreis – Referat für Frauenfragen und Chancengleichheit –, dem 1. Hanauer Lauftreff des Leichtathletik-Clubs Hanau e.V. und dem Sportkreis Main-Kinzig e.V. (nachfolgend Veranstalter*innen genannt) durchgeführt.
Mindestalter und Minderjährige
Entsprechend den Regeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zu den Altersklassen gemäß § 3 DLO und Streckenlängen nach § 7 DLO dürfen Kinder erst ab dem Geburtsjahrgang 2012 teilnehmen. Bei Minderjährigen muss vor Ausgabe der Startnummern zwingend die von der/dem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Teilnahme am Hanauer Stadtlauf 2024 vorliegen. Diese Einwilligung schließt die Speicherung und Verarbeitung von Daten der Minderjährigen zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung einschließlich der Veröffentlichung von Fotos, Filmaufnahmen oder möglichen interviews ein.
Bei Einzelanmeldungen ist die Einverständniserklärung bei der Abholung der Startnummer im Wettkampfbüro vorzulegen.
Bei Sammelanmeldungen (Teammeldungen) muss die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten für jede/n Minderjährige/n der verantwortlichen anmeldenden Person bis spätestens zur Abholung der Startnummern vorliegen (und ist bei Bedarf und auf Anforderung den Veranstaltern*innen vorzulegen).
Anmeldung und Startgebühr
Die Anmeldung erfolgt online unter www.hanauer-stadtlauf.de. Die Anmeldung kann als Einzel- oder Sammelanmeldung (Team) erfolgen.
Mit der Anmeldung durch eine dritte Person (z.B. bei Sammelanmeldung) übernimmt die anmeldende Person die Verantwortung dafür und sichert gegenüber den Veranstalter*innen zu, dass sie zur Anmeldung berechtigt und der/die Dritte mit der Übermittlung und Verarbeitung seiner/ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken, einschließlich der Bild- und Filmrechte, einverstanden ist. Bei der Anmeldung Minderjähriger schließt diese Zusicherung ein, dass die unterschriebene
Einwilligung der Erziehungsberechtigten ihr vorliegt. Jede anmelende Person versichert mit der Anmeldung die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Die Startgebühr beträgt 12,00 € pro Person bis zum Onlinemeldeschluss (16.09.2024, 9:00 Uhr) und erfolgt im SEPA-Einzugsverfahren durch den beauftragten Dienstleister, R.S.T. Volkslauf GmbH. Bei Nachmeldungen im Wettkampfbüro am Veranstaltungstag, 20.09.2024, zwischen 14:00 und 16:30, beträgt die Startgebühr 15,00 € und ist direkt bar zu zahlen.
Die Ausgabe von Ersatzstartnummern erfolgt nur gegen Entrichtung eines Auslagenersatzes von 5,00 € pro Startnummer.
Sind die Veranstalter*innen in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht der Veranstalter*innen gegenüber den Teilnehmenden. Eingenommene Startgebühren werden nicht zurückerstattet. Auch bei Nichtantritt der angemeldeten Person wird die Startgebühr nicht rückerstattet.
Datenschutz
Mit der Anmeldung, der Zeitnahme und dem Ergebnisdienst ist die R.S.T. Volkslauf GmbH beauftragt. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person ihre Einwilligung, dass die übermittelten Daten vom Dienstleister zum Zwecke der Veranstaltung gespeichert, genutzt und verarbeitet werden dürfen und bestätigt die Richtigkeit der notwendigen Daten. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet, genutzt und gespeichert. Dies umfasst neben der Abwicklung der Anmeldung, die Abrechnung der Startgebühr, die Zeitnahme, die Erstellung, Veröffentlichung von Ergebnislisten und deren Weitergabe an den Hessischen Leichtathletikverband (oder/und Deutschen Leichtathletikverband). Diesbezüglich wird auf die Datenschutzreglungen des Dienstleisters verwiesen.
Foto‐ und Filmaufnahmen
Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen können von den Veranstalter*innen an kommerzielle Fotodienstleister und an die Medien weitergegeben werden. Die teilnehmende Person willigt mit ihrer Anmeldung ein, dass die anlässlich des Hanauer Stadtlaufes ggf. von ihr erstellten Foto- und Videoaufnahmen von den Veranstalter*innen und allen Partnern und Sponsoren (und jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie Medienvertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung, TV-Übertragungen, in Social-Media-Kanälen, auf Homepages, zu Werbemaßnahmen uneingeschränkt veröffentlicht und unentgeltlich verwendet werden können (TV, Online-Aufruf etc.).
Haftung
Die Teilnahme am Hanauer Stadtlauf erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter*innen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der teilnehmende Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Stadtlauf. Jede teilnehmende Person ist für ihren Gesundheits- und Trainingszustand auch bzgl. der Streckenlänge selbst, bzw. die Eltern für den ihrer Kinder, verantwortlich und erklärt mit der Anmeldung, dass sie für ihre Disziplin ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist.
Die Haftung der Veranstalter*innen und der Sponsoren für eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Lauf ist beim Hessischen Leichtathletik-Verband angemeldet und wurde genehmigt.
Während des Laufes ist ein Sanitätsdienst im Einsatz.
Das Mitführen von Tieren auf der Laufstrecke ist nicht gestattet.
Das Ende des Laufes bildet ein Schlussfahrzeug. Teilnehmende, die hinter dieses Schlussfahrzeug zurückfallen, sind aus dem Lauf ausgeschieden. Für sie gelten dann die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Strecke
Die Streckenlänge beträgt 6 km und führt durch das Stadtgebiet Hanau mit Start und Ziel auf dem Marktplatz.
Kurzfristige Veränderungen des Streckenverlaufs aufgrund behördlicher Anordnungen sind möglich.
Das Mitführen von Tieren auf der Laufstrecke ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur für ausgebildete und zertifizierte Assistenzhunde. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen des Veranstalters, der Streckenposten oder Ordnungsdienste vorzuzeigen. Der Assistenzhund ist mit einem entsprechenden Laibchen kenntlich zu machen. Die mitführende Person haftet für das korrekte Verhalten des Tieres, ebenso wie für seine entsprechend körperliche Konstitution, an einem solchen Lauf teilnehmen zu können.
Das Mitführen von für einen Lauf ausdrücklich zugelassenen Babyjoggern/ Laufkinderwagen ist gestattet. Die Teilnehmenden haben entsprechende Vorsicht ggü. anderen Teilnehmenden und dem Feld der Laufenden zu übernehmen. Sie haften für entstehende Schäden. Beim Start haben sie sich am Ende des Startfeldes einzureihen. Gleiches gilt für beeinträchtigte Teilnehmende mit für einen Lauf ausdrücklich geeigneten Rollstühlen.
Preise
Prämiert werden:
• die ersten drei Gesamtsiegerinnen und ‐sieger
• die ersten drei Läuferinnen und Läufer jeder Altersklasse
• die fünf größten Teams
Organisatorisches
Das Wettkampfbüro befindet sich im Foyer des Rathauses.
Umkleidemöglichkeiten gibt es in sehr begrenztem Rahmen im Rathaus beim Wettkampfbüro.
Eine Gepäckaufbewahrung befindet sich im Rathaus beim Wettkampfbüro. Die Veranstalter*innen übernehmen keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
Duschmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten gibt es in den umliegenden Parkhäusern.
Hanau, Juni 2024