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!!!!!! ABGESAGT !!!!!!

Ausschreibung 2. Schaumburger MTB Wiesenrennen

 

31 August 2024 65558 Balduinstein Talhof, Veranstalter Mountainbike Team Schaumburg e.V

E-Mail: hp@singletrail.net

Internet: www.singletrail.net 

Ansprechpartner: Hanspeter Opel - 1. Vorsitzender Telefon: 0171/4706735 

 

Anmeldung

 

Meldungen online: https://my.raceresult.com/291698/registration

Meldeschluss: 15.08.2024

Bei noch offenen Startplätzen ist eine Nachmeldung bei dem Veranstalter bis spätestens 10:00 Uhr am Renntag möglich. Der Veranstalter behält sich vor, die Nachmeldung früher zu schließen.

 

Startberechtigung

 

Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 100 Starter begrenzt.

Die Startberechtigung wird nach Nennungseingang erteilt, wenn folgendes anerkannt und erfüllt wird:

Die Regelungen dieser Ausschreibung werden anerkannt.

Bei Teilnahme der Veranstaltung ist dem Teilnehmer das Risiko bekannt. Der Teilnehmer übernimmt die Verantwortung selbst und kann keine Haftungsansprüche geltend machen. Der Fahrer befindet sich in einem guten Gesundheitszustand und ist den extrem hohen Anforderungen des Wettkampfes gewachsen.

Der Fahrer ist gesetzlich oder privat kranken- und haftpflichtversichert.

Die angegebenen Angaben zur Person und Kontaktdaten des Fahrers sind zutreffend und richtig.

Alle anfallenden Gebühren sind bezahlt.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine Einverständniserklärung ausgefüllt und, von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet, bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Ohne Einverständniserklärung wird keine Startberechtigung erteilt.

 

Bei der Abnahme und Nutzung der Rennstrecke:

 

Sportgeräte und Schutzausrüstung befinden sich in optimalen Zustand und erfüllen ihre Eigenschaften.

Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Startnummer während des Rennens deutlich lesbar am Lenker angebracht ist.

 

Klasseneinteilung:

 

Kids: Jahrgänge 2008-2016

Erwachsene: 2007- und älter

 

 

Startgebühr:

 

Die Startgebühr beträgt 10,00 Euro für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Die Startgebühr beträgt 20,00 Euro für alle Erwachsenen über 18 Jahren. 

 

 

Allgemeines:

 

Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Fahrer selbst verantwortlich.

Jeder Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad, Schutzkleidung) durch dessen Werkstoff und Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder für andere darstellt.

Bei jeder Veranstaltung werden die Fahrer auf das Tragen der Schutzkleidung geprüft und das Fahrrad wird auf seine Tauglichkeit und Sicherheit kontrolliert.

Wird bei der Schutzkleidung des Fahrers oder dessen Fahrrad Mängel festgestellt, kann dem Fahrer der Start verweigert werden. Jedoch muss dem Fahrer die Chance auf Nachbesserung innerhalb des Trainings gegeben werden.

Die Veranstalter haften nicht für die Konsequenzen, die sich aus der Auswahl und Nutzung der von den Fahrern benutzten Ausrüstung ergeben, ebenso wenig für evtl. Mängel oder das Abweichen von Richtlinien.

In keinem Fall können die Veranstalter haftbar gemacht werden, auch wenn ein Fahrer an den Start gehen konnte. Die Kontrolle der Ausrüstung durch die Veranstalter kann nur auf die Übereinstimmung des gesamten äußeren Aspektes unter den sportlich erforderlichen Anforderungen beschränkt sein.

 

Sportgeräte: 

 

Ein Mountainbike unterliegt in seinen Spezifikationen den nachfolgend aufgeführten Beschränkungen:

Das Mountainbike muss über Vorder- und Hinterradbremse verfügen.

Das Sportgerät darf keine scharfkantigen und verletzungsgefährdenden Anbauten oder Komponenten haben (z.B. offene und ungeschützte Lenkerenden).

 

Schutzkleidung:

 

Alle Teilnehmer müssen beim Befahren der Rennstrecke folgende Schutzkleidung tragen:

  • Helm
  • Handschuhe

Das Tragen von Protektoren wird empfohlen, im Besonderen das von Rückenprotektoren, Ellbogen- und Knieschonern.

Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen wird der Fahrer einmal ermahnt. Nach dem zweiten Verstoß wird der Fahrer der Rennveranstaltung disqualifiziert.

Dies gilt für alle Klassen. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet.

In keinem Fall erfolgt eine Haftungsübernahme durch den Veranstalter, auch nicht, wenn die Mängel an Sportgeräten und Schutzkleidung von Veranstalterseite nicht erkannt werden und der Fahrer trotzdem am Rennen teilnimmt.

Die Schutzkleidung muss am kompletten Rennwochenende beim Befahren der Rennstrecke getragen werden. Dies gilt für alle Klassen und es gibt keine Ausnahmen.

Der Veranstalter ist verpflichtet dieser Regelung konsequent und unmittelbar nachzukommen um einen reibungslosen Rennablauf zu ermöglichen.

 

Durchführung des Rennens:

 

 

Allgemeines:

 

Der Qualifikationskurs, identisch mit dem Finalkurs, kann durch die Fahrer besichtigt werden. Mit gültiger Startnummer (nur mit entsprechender Signatur des jeweiligen Veranstalters) ist es dem Fahrer erlaubt, auf dem Kurs, zu den ausgewiesenen Zeiten, zu trainieren. Jeder Wettkampfteilnehmer hat am Renntag einen Pflichttrainingslauf zu absolvieren. Vor dem offiziellen Training, während der Streckenpräparation und dem Finale sowie danach ist kein Training möglich. Zuwiderhandlungen können mit dem Rennausschluss geahndet werden. Ein jeder Trainingslauf ist am Start zu beginnen und am Ziel zu beenden. Sektionstraining ist somit nicht gestattet. Hat ein Fahrer einen Pflichttermin verpasst, kann er nicht am Rennen teilnehmen. 

 

 

Zeitplan:

 

Ab 12:00 Uhr Startnummernausgabe

Training:

12:00 Uhr - 14:00 Uhr 8.30 – 9.00 Uhr Kids

Wertungsläufe:

Ab 14:00 Uhr 2 Zeitläufe pro Teilnehmer, anschließend die K.O. Läufe

Siegerehrung:

im Anschluss an die Wertungsläufe

 

 

Rennabläufe:

 

Jeder Teilnehmer muss einen Pflichttrainingslauf absolvieren.

Jeder Teilnehmer hat zwei Qualifikationsläufe mit Zeitnahme, der schnellste der beiden Läufe wird gewertet.

 

Die 16 Besten der Klasse Kids und 32 Besten der Erwachsenen werden nach ihren Qualifikationsläufen in einem K.O. System (ähnlich Dual-Eliminator) um die Plätze fahren.

Bei Zeitgleichheit in den Qualifikationsläufen erreicht der Fahrer das bessere Qualifikationsergebnis, der die niedrigere Startnummer besitzt. Anhand der gemessenen Zeiten wird ein 8/16/32er K.O.-System herangezogen.

Die Fahrerpaarungen werden ausgelost. Bei den Finalläufen im Dual Eliminator Modus fahren immer zwei Teilnehmer gegeneinander, der Gewinner kommt jeweils eine Runde weiter.

Der Fahrer mit dem besseren Qualifikationsergebnis darf den Startplatz wählen. Freilose werden nicht ausgefahren.

Am Vorstart werden die Teilnehmer aufgerufen. Erscheinen die Teilnehmer nach zweimaligen aufrufen nicht am Start werden sie disqualifiziert.

 

 

Verantwortlichkeit:

 

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und der Umwelt zu nehmen.

Für alle rechtliche Fragen gilt deutsches Recht.

 

Haftungsverzicht:

 

Die Teilnehmer verzichten mit der Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer, Behörden, Grundstückbesitzer sowie irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderliche Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen.

Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger verantwortungsspezifischer Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzicht an und verpflichtet sich, diese genaustens zu befolgen.

Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.

 

Zulassung:

 

Der Veranstalter behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu dem Rennen grundsätzlich vor.

Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von Ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.

Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist der Veranstalter.

 

Datenschutz:

 

Die Teilnehmer erlauben mit der Anmeldung zum Rennen der Organisation und dem Veranstalter personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt verwendet werden darf.

 

Gezeichnet:

Mountainbike Team Schaumburg e.V 

Talhof 2, 65558 Balduinstein