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Riem Arcaden Run 2024

Wann?

Samstag, 14.09.2024, 12-16 Uhr
Wo?

Platz der Menschenrechte, hinter den Riem Arcaden

Willy-Brandt-Platz 5
81829 München

Wettbewerbe 800 m Kinderlauf 12:30 Uhr
  5 km Lauf 13:00 Uhr
  10 km Lauf 13:00 Uhr
  5 km Walking 13:05 Uhr

Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Name, Vorname, sein Geburtsjahrgang, sein Verein, seine Laufzeit und seine Platzierung in der Teilnehmer- bzw. Ergebnisliste veröffentlicht wird (online und print). Er willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfassung der Teilnehmer und der Zeitnahme an einen kommerziellen Dritten weitergegeben werden. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung erstellten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Print- und Onlinemedien, im Rundfunk, im Fernsehen und in fotomechanischen Vervielfältigungen vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Jeder Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich der Teilnehmer jederzeit per Mail unter der Info@riem-arcaden-run.de an uns wenden. Im Falle einer allgemeinen Veranstaltungsabsage ausgehend vom Veranstalter wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.


Haftungsausschluss
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er für diesen Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist. Die Haftung des Veranstalters für eigene Handlungen sowie der seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder bei der Verletzung vertragstypischer Pflichten, gilt der Haftungsausschluss nicht, sondern die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden und auch nicht für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.