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Ausschreibung
Der TSV Bentrup-Loßbruch veranstaltet am Freitag den 3.Mai 2024 einen Volkslauf für Läufer und Walker / Nordic Walker. Für Kinder von 6 – 10 Jahren wird ein Kinderlauf angeboten.
Termin: Freitag, 3. Mai – Start ab 19.00 Uhr (Läufer, Walker und Kinder starten zeitversetzt)
Ort: Turnhalle des TSV Bentrup-Lossbruch. Zum Schulberg, 32758 Detmold (OT Bentrup-Loßbruch). In der Turnhalle befinden sich auch die Umkleide- und Duschräume.
Start und Ziel des Laufes: Ab 19 Uhr in Bentrup an der Alten Schule/Dorfgemeinschaftshaus. Zeitnahme und Scannen der Startnummer erfolgt im Zielkanal auf der Ziellinie.
Verpflegung: Getränkestationen auf der Strecke und im Zieleinlauf. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Startgebühren: 7 € bei online-Anmeldung / 9 € bei Nachmeldung am Veranstaltungstag. Abholen der Startnummern am 3. Mai im Meldebüro. Die Nachmeldungen müssen bis spätestens 18:15 Uhr erfolgen. Teilnahme am Kinderlauf 6 bis 10 Jahre sowie Schüler bis 15 Jahre (Jahrgang 2010 und jünger): kostenlos
Streckenbeschreibung: Läufer auf zwei Strecken: 4,1 km und 7.7 km Walker/Nordic Walker auf zwei Strecken: 4,1 km und 7.7 km Kinderlauf auf 1.500 m. Die landschaftlich reiz- aber auch anspruchsvolle Strecke mit 172 m Höhenmetern verläuft teilweise auf Straßen, hauptsächlich auf Feld-, Wald- und geschotterten Wegen. Streckenposten an Abzweigungen Preise (Zeitnahme beim Zieleinlauf) Sachpreise / Gutscheine für die Erstplatzierten der Lauf- und Walkinggruppen – für die größte gemeldete Gruppe Urkunden/Medallien beim Kinderlauf – darüber hinaus erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde mit Zeitangabe (auch als Download möglich) Siegerehrung: ca. 1 h nach Zieleinlauf
Sonstiges: - Die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am Walk'nRun des TSV Bentrup-Loßbruch v. 1921 e.V. können auf der Homepage des TSV eingesehen werden. Eine Einverständnis besteht durch die Anmeldung über das Programm „raceresult“.
- Durch die Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass bei der Veranstaltung erstellte Fotos oder Filme im Internet oder in Printmedien veröffentlicht werden gemäß Artikel 6, Abs. 1 DSGVO. Die Dateien bleiben im Besitz des Veranstalters.