Select your language:
|
Foto: LS 2023
Stadt Rudolstadt und Laufclub Rudolstadt
Organisation: Anja Volkmar, Tel. 03672-486412, Mail: kontakt@schiller-staffel-lauf.de
Samstag 04.05.2024
Freibad Rudolstadt, Kleiner Damm 19
01.01.2024 bis 27.04.2024
- circa 70 km auf wechselndem Untergrund, meist Wald- und Feldwege
- 5 bis 7 Teilnehmer auf 7 Etappen
- Anstiege kumuliert 1356 m
ab 06:00 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen, Abgabe Meldebogen
07:00 Uhr: Start
ab 11:45 Uhr: Zieleinlauf
16:00 Uhr: Siegerehrungen
17:00 Uhr: Abschlussparty in den Thüringer Bauernhäusern
- Frauenstaffel: alle 7 Etappen Frauen
- Mixed Staffeln: max. 4 Etappen Männer
- Männer Staffeln: mind. 5 Etappen Männer
Eine Staffel besteht aus 5 bis 7 Teilnehmern. Läuft ein Läufer/eine Läuferin mehrere Etappen, so zählt jede Etappe einzeln für die Wertung. Es ist zu beachten, dass für jede Etappe die korrekte Startnummer der Etappe zu tragen ist.
- 98 € pro Staffel bis 31.03.24
- 112 € pro Staffel ab 01.04.24
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto:
Kontoinhaber: Stadtverwaltung Rudolstadt, Kreditinstitut: KSK Saalfeld-Rudolstadt
IBAN: DE47 8305 0303 0000 0001 08, BIC: HELADEF1SAR
Zahlungsgrund: SSL2024+Zahlungsreferenz+Staffelname
Mit Zahlungseingang der Startgebühr ist die Anmeldung gültig und die Startunterlagen können erstellt werden. Diese liegen am Veranstaltungstag im Start-/Zielbereich ab 06:00 Uhr zur Abholung bereit.
Informationen
Teilnehmer / Staffel Änderungen
Änderungen des Staffelnamens und der Staffelbesetzung können noch bis zum Start über das Online Meldesystem vorgenommen werden.
Mit der Meldebestätigung erhaltet ihr einen Link, über welchen ihr jederzeit Staffeländerungen durchführen könnt.
Nach erfolgtem Start müssen kurzfristige Änderungen im Meldebüro gemeldet werden.
Zeitnahme / Etappenzeiten
Die Zeitnahme der einzelnen Läufer erfolgt über einen Aktiv Transponder, der in einer Lauftasche/Gürteltasche mitgeführt werden muss.
Bei jedem Wechsel wird die Lauftasche/Gürteltasche wie ein Staffelstab an den/die nächsten Läufer/in übergeben.
Der Transponder inkl. Lauftasche/Gürteltasche muss vom letzten Läufer im Ziel abgegeben werden.
Bei Verlust des Transponders und Lauftasche wird dieser mit 80 EUR der betreffenden Staffel in Rechnung gestellt.
Die Startnummer muss beim Lauf auf der Brust getragen werden und verbleibt nach dem Lauf beim Läufer/in.
Es werden die Etappen- und die Gesamtzeiten der Staffeln gemessen und ausgewertet.
Die Laufzeiten der Staffeln und Läufer/innen stehen unmittelbar nach dem Zieleinlauf zur Verfügung und werden im Internet veröffentlicht.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer und Läuferinnen, die ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Ausgenommen hiervon ist die Etappe 6, bei der eine Teilnahme bereits mit 14 Jahren möglich ist. Sollte ein Läufer mehr als eine Etappe absolvieren, muss er mindestens 18 Jahre alt sein. Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Startnummer sein. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert an der Vorderseite des Läufertrikots zu tragen. Die Läufer werden darauf hingewiesen, dass beim Lauf auf öffentlichen Straßen die Straßenverkehrsordnung gilt und der fließende Verkehr Vorrang hat. Die Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Anmeldung gesund zu sein und sich in einem ausreichenden Trainingszustand zu befinden. Sie erklären ausdrücklich, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend einstuft. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Läufers. Bei der Laufveranstaltung werden verschiedene Fotos vom Veranstalter gemacht. Mit der Onlineanmeldung zum Lauf erklärt sich der Teilnehmer automatisch bereit, dass von ihm gemachte Fotos im Internet veröffentlicht werden können.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden jeder Art, die durch die Teilnahme am Schiller-Staffel-Lauf und den Rahmenveranstaltungen entstehen können. Es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.
>>>Moderation<<<