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13.04.2024 | Schiffdorf, Germany Schiffdorfer Frühlingslauf


Veranstaltungsdatum:
Samstag, 13. April 2024


Start und Ziel:
Sportplatz Schiffdorf,
Zum Feldkamp, 27619 Schiffdorf


Veranstalter:
Turnverein Schiffdorf von 1898 e. V.


Startunterlagen:
Ausgabe ab 13.30 Uhr in der Sporthalle.


Startzeiten:
14.30 Uhr: 500 m Bambinilauf (Jg. 2017 und jünger)
14.45 Uhr: 1 km Kinderlauf (Jg. 2010 und jünger)
15.00 Uhr: 5 km (ab 12 Jahren )
15.00 Uhr: 10 km (ab 14 Jahren)
15.00 Uhr: 5 km Walking


Meldeschluss:
Donnerstag, 11. April 2024


Startgeld:
Erwachsene 10 km: 8,- Euro
Erwachsene 5 km: 7,- Euro
Jugendliche Jg. 2008 und jünger: 5,- Euro

Walking: 6,- Euro

Kinderlauf 1 km: 2,- Euro

Bambinilauf 500 m: kostenlos


Nachmeldungen:
Sind gegen Gebühr von 2,- Euro bis eine Stunde vor dem Start möglich.
Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückzahlung des Startgeldes.


Zeitmessung:
Die Zeitmessung erfolgt per Transponder. Dieser wird mit den Startunterlagen leihweise ausgehändigt.
Sollte der Transponder nach der Veranstaltung nicht zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 20,- Euro fällig.


​Strecke:
Siehe Streckenplan


​Umkleiden:
In der Sporthalle, Duschen sind vorhanden.


Auszeichnungen:
Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde.
Die drei schnellsten erhalten Sachpreise.


Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.


Laufsammler:
Der Frühlingslauf ist Teil der Laufsammler-Aktion, bei der es tolle Prämien und Preise zu ergattern gibt.
Weitere Infos unter: www.laufsammler.de


Rechtliches:
Die Läufe werden nach den „Internationalen Wettkampfregeln“ (IWR) durchgeführt. 

Die Veranstaltung wurde als Volkslauf angemeldet und vom NLV genehmigt. Jeder Läufer erklärt sich durch die Teilnahme mit der Veröffentlichung von Ergebnissen, Fotos und Filmaufnahmen einverstanden.
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer / innen die Satzungen und Ordnungen des DLV an, insbesondere die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und unterwirft sich den entsprechenden Bestimmungen.

Mit der Abgabe der Meldung erklären die Teilnehmer*innen, für diesen Wettbewerb ausreichend trainiert zu haben, körperlich gesund zu sein und dass der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.