ALLE DETAILS ZUM "SCHLOSS- UND DORFLAUF
ALLGEMEINES
Veranstalter
FC Nordkirchen e.V., Leichtathletikabteilung
Durchführung
Der Nordkirchener "Schloss- und Dorflauf" wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und den nationalen Bestimmungen sowie den Bestimmungen der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) durchgeführt.
Die Bestimmungen gelten für Läuferinnen und Läufer mit und ohne DLV-Startrecht!
Regelverstöße können zur Disqualifikation führen. Dazu zählen insbesondere:
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Start mit mehreren Startnummern/Transpondern oder deren Weitergabe
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Jegliche Veränderung der Startnummer
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Die Startnummer ist deutlich sichtbar auf der Brust zu tragen
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Mitführen bzw. Nutzen von technischen Hilfsmitteln, insbesonder Smartphones mit Kopfhörern etc.
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Mitführen eines Babyjoggers o.ä. und/oder Tieren
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Verlassen oder Abkürzen der offiziellen Wettkampfstrecke
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Absichtliche oder unachtsame Vermüllung der Wettkampfstrecke
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Begleiten auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inlinern etc.
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Verstöße gegen die sportlichen Regeln des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der World Athletics (WA) - bis 2019 Internationaler Leichtathletik Verband (IAAF)
Altersklassen
Für den "Nordkirchener Schloss- und Dorflauf" gelten die zulässigen Altersklassen und Streckenlängen gemäß DLO §7, §14.3, Anhang 4) sowie folgende Festlegungen:
Mini-Marathon (421m - ohne Anmeldung) |
m/w, Jahrgang 2016 - 2021 |
800 m |
m/w, Jahrgang 2014 - 2015 |
1600 m |
m/w, Jahrgang 2008 - 2013 |
2,5 km Jedermannlauf |
m/w, Jahrgang 2015 und älter |
5 km Nordic Walking |
m/w, Jahrgang 2013 und älter |
5 km Dorflauf |
m/w, Jahrgang 2013 und älter |
10 km Schlosslauf |
m/w, Jahrgang 2011 und älter |
Teilnahmebedingungen
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Es können keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art gegen den Veranstalter noch die Gemeinde Nordkirchen geltend gemacht werden, die durch die Teilnahme am Nordkirchener "Schloss- und Dorflauf" entstehen können.