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2022-10-20 | Hannover, Germany Zoo-Run by night

Am 20. Oktober 2022 startet der ZOO-RUN by night durch den illuminierten Erlebnis-Zoo Hannover.

Wenn die Tiere schlafen gehen, gehört der Erlebnis-Zoo den Laufbegeisterten und Hobbysportlern. NEU: Erstmals erwarten Sie zahlreiche Spezialeffekte von spektakulären Strobos bis zu mystischen Nebelschwaden auf der Laufstrecke. Die Laufweltreise mit Start und Ziel am Eingangsbereich des Erlebnis-Zoo führt durch den malerischen niedersächsischen Meyers Hof, durch das australische Outback, über den majestätischen Dschungelpalast, vorbei am Marktplatz in Yukon Bay, durch die Unterwasserwelt und weiter entlang am Sambesi und hinauf zum Gipfel des Afi Mountain. Der Rundkurs (2,6 km) kann wahlweise 1 bis 4 Mal „solange die Beine tragen“ umrundet werden.

Sie wollten schon immer einmal flotten Schrittes durch den Erlebnis-Zoo joggen? Dann melden Sie sich jetzt schnell an. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!!!

Teilnahmebedingungen:
 

Stand 23.02.2022
§ 1 - Anwendungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und der Zoo Hannover gGmbH (im
Folgenden Veranstalter genannt) zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind bei ihrer Anmeldung
zum ZOO-RUN by night Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
§ 2 - Teilnahmebedingungen, Sicherheitsmaßnahmen
1. Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter
erreicht hat. Mit der Anmeldung zum ZOO-RUN by night erklärt jeder Teilnehmer, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Die Teilnahme am ZOO-RUN unter Verwendung anderer Sportgeräte (z.B. Inline Skates), ist nicht gestattet. Sportgeräte, die in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der
Veranstaltung zugelassen.
2. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung
bekannt. Sportlich faires Verhalten der Teilnehmer wird vorausgesetzt. Es ist untersagt, die durch
Ordnungspersonal oder Sicherungsmaterial ausgewiesene Laufstrecke zu verlassen. Den Anweisungen
des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich gemachten Mitarbeiter sowie sonstigen
Beauftragten, ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der
Veranstaltung stören oder in sonstiger Weise die Sicherheit der übrigen Teilnehmer, Besucher oder des
Teilnehmers gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des
Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Zu dem zum Ausspruch des Ausschlusses
berechtigten Personenkreis zählen auch die Mitarbeiter des die Veranstaltung betreuenden
medizinischen Dienstes, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen, insbesondere zum Schutz
des Teilnehmers, diesem auch die Teilnahme, bzw. die Fortsetzung der an der Veranstaltung untersagen
können.
§ 3 - Anmeldung, Teilnehmerbeitrag, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung
1. Die Anmeldung zum ZOO-RUN by night kann bei Zahlung des Teilnehmerbeitrages nur im Voraus, während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Veranstalters erfolgen. Teilnehmer erhalten dann
umgehend ihre Anmeldebestätigung.
2. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher
seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des
Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch für Fälle des berechtigten Rücktritts des Teilnehmers;
in diesem Fall bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, das der auf den Teilnehmer
entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes
an einen anderen Teilnehmer geringer, als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.
3. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der
Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise
Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom
Veranstalter getätigten Aufwandes, verbleibenden Differenz; dem Teilnehmer bleibt dabei der Nachweis
vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
4. Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Teilnehmerzahl und/oder späteres Anmeldedatum)
fest, welches in der Ausschreibung bekannt gegeben wird. Anmeldungen die das Limit überschreiten,
werden nicht angenommen
§ 4 - Haftung
1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung durchzuführen
oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den
Teilnehmern.
2. Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und
Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der
schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und
Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer,
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im
Zusammenhang mit der Teilnahme am ZOO-RUN by night. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen
Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
4. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis
zum Veranstalter, vom Teilnehmer selber zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung
für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung
für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer
Schadensersatzhaftung des Veranstalters, wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische
Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie z.B. Transport und
Betreuung) ausgeschlossen.
§ 5 – Datenschutzinformation gem. Art. 13 DSGVO
1. Die zur Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen Teilnehmerdaten werden zur Erstellung der
Anmeldung und Abwicklung der Veranstaltung von unserer Agentur „eichels: Event GmbH“, Hannover
(Tel. +49 511 288793-0, kontakt@eichels-event.com) in unserem Auftrag gem. Art. 28 DSGVO
gespeichert und verarbeitet. Dies schließt den Zweck der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf
der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste mit
ein. Die Daten werden darüber hinaus auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu
Marketingmaßnahmen der Zoo Hannover gGmbH und der Zoo Hannover Service GmbH genutzt.
2. Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig. Die Telefonnummer wird von der eichels: Event GmbH
nur für Rückfragen im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung genutzt, soweit der Teilnehmer nicht per
E-Mail erreichbar ist. Die E-Mailadresse des Teilnehmers wird von der eichels: Event GmbH zum Versand
der Teilnehmerinformationen genutzt.
3. Die Daten Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und
Zeiten) des Teilnehmers werden zur Darstellung von Starter-/ Ergebnislisten in allen relevanten
veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse sowie Internet) abgedruckt und veröffentlicht.
4. Für den Fall, dass im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung Fotos, Filmaufnahmen
und Interviews gemacht/gegeben werden, handelt es sich hierbei um Bilder von Versammlungen,
Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (§ 23
Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG); diese dürfen für Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters,
der Zoo Hannover gGmbH sowie von Partner-Unternehmen, z.B. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien,
Internet, Vervielfältigungen (Filme, digitale Datenträger, etc.), ohne Einwilligung und ohne Anspruch auf
Vergütung genutzt werden.
5. Ihre Datenschutzrechte:
Sie können Ihre o.g. Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, entweder telefonisch
0511 / 28074-0, oder per Email an: info@erlebnis-zoo.de oder im Newsletter. Des Weiteren haben Sie das
Recht, der Nutzung von Daten zu Marketingzwecken, die wir auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f)
DSGO verwenden, jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz
und zum Umgang mit Ihren Daten und Ihren Rechten finden Sie unter https://www.zoohannover.
de/de/content/datentransparenz.


Andreas Michael Casdorff
Geschäftsführer


Hannover, 23.02.2022
Zoo Hannover gGmbH
Adenauerallee 3, 30175 Hannover