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2021-10-02 Justizlauf 2021

Die Sektion Kärnten der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter veranstaltet am

 

Samstag, dem 2. Oktober 2021,

 

den

 

18. Justizlauf

 

rund um den Hafnersee

 

 

 

 

 

Alle Lauf- und Walking-Freunde sind eingeladen, sich in entspannter Atmosphäre und reizvoller Landschaft sportlich zu betätigen und miteinander gesellige Stunden zu verbringen. Wir verzichten wieder auf ein Nenngeld, freuen uns aber über freiwillige Spenden. Der Reinerlös wird vollumfänglich der karitativen Aktion „Kärntner in Not“  zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Wann:            Samstag, 2. Oktober 2021

Wo:                Sonnenhotel Hafnersee, Keutschach, Kärnten

Bewerbe:        Laufen 4,5 km

                       Laufen 8,7 km

                       Nordic-Walking-Wertung (4,5 km)

                       Kinderlauf (ca. 300m)

 

Anmeldung:        Bis spätestens 29. September 2021

 

Spendenkonto:        IBAN: AT10 1700 0001 0033 7401

            lautend auf „Kärntner in Not“

            Verwendungszweck: „Justizlauf“

 

Infos zur Aktion:    www.kleinezeitung.at/spende

Für die steuerliche Absetzbarkeit müsste dem Verwendungszweck das Geburtsdatum angefügt werden.

 

Nachmeldungen:    am 2. Oktober 2021 von 11 Uhr 00 bis 13 Uhr 00

Service:        Gratis T-Shirts für die ersten 120 Meldungen, Zeitnehmung, Labestation, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten vor Ort, Sachpreise, Medaillen

 

 

Programm:

 

Samstag, 2. Oktober 2021:

 

11 Uhr 00 -         Nachmeldungen, Startnummern- und     

13 Uhr  00:        Chipausgabe im Sonnenhotel Hafnersee

 

13 Uhr 45:        Start Kinderlauf

 

14 Uhr 00:        Start Haupt-Bewerbe

 

15 Uhr 30:        Siegerehrung

            

 

 

Covid-19-Maßnahmen

 

Zum Schutz aller Teilnehmenden wird die 3-G-Regel gelten:

 

Ein Nachweis

  • der vollständigen Immunisierung durch eine Schutzimpfung laut Gültigkeitskriterien des Sozialministeriums;
  • eines negativen Testergebnisse (PCR: 24 Stunden; Antigen einer befugten Stelle: 48 Stunden; Antigen-Selbsttest: 24 Stunden) oder
  • einer Genesung

ist bei der Abholung der Startunterlagen vorzuweisen, widrigenfalls eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist.

 

Auf die Verpflichtung zur Kontaktdatenerhebung  durch die Veranstalterin wird hingewiesen. Bei Änderung der gesetzlichen Vorgaben behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor.