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Herzlich willkommen auf der Seite des 18. Sudenburg-Laufes

 

Der „Lauf mit dem Lächeln“ wird dieses Jahr am Samstag, den 03.07.2021 stattfinden.

Die Genehmigung des Innenministeriums liegt nun vor und die Anmeldung ist freigeschaltet.

Voraussetzung für die Teilnahme ist das Hygienekonzept:

Hygienekonzept Sudenburg-Lauf am 03.07.2021

I. Allgemeines

1. Veranstaltungsbereich ist die Heidestraße an der Ecke Halberstädter Straße - wird gekennzeichnet und durch Posten überwacht

2. AHA Regeln gelten im Veranstaltungsbereich

3. Maskenpflicht im Veranstaltungsbereich

4. Bereithaltung von Handdesinfektionsmittel

5. Bereithaltung von Masken

6. Erfassung der Veranstaltungsteilnehmer über LUCA-App bzw. Listen

7. Teilnahme nur für geimpfte, getestete und genesene - alles mit Nachweis/ Test vor Ort

 

II. Vorbereitung

1. Voranmeldung ist nur Online möglich

2. Startnummernausgabe am Vortag zur zeitlichen Verteilung

 

III. Durchführung

1. Start und Zielbereich werden getrennt

2. Trennung der Starterfelder durch zeitversetztes Starten - 09:00 Uhr 400 Meter-Lauf; 09:30 Uhr 1.000 Meter-Lauf; 10:00 Uhr 4,4km-Lauf; 11:00 Uhr 11km-Lauf

3. Abnehmen der Masken erst nach Startschuss - 1,5m Abstandswahrung vor Startschuss - max. 5 LäuferInnen nebeneinander

4. Es ist rechts zu laufen, um unter Wahrung des nötigen Abstandes links überholen zu können

5. Versorgung der LäuferInnen mit Getränken erfolgt mit Mundschutz und Gummihandschuhen

6. Medaillen werden im Ziel durch Helfer mit Mund-Nasen-Schutz zugereicht Die Siegerehrung erfolgt ebenfalls mit Mund-Nasen-Schutz.

7. Die Ergebnislisten sind nur im Internet einsehbar und werden nicht im Veranstaltungsbereich ausgehängt.

8. Urkunden gibt es nicht vor Ort. Alle TeilnehmerInnen können sich Ihre Urkunde online ausdrucken.

9. Umkleidekabinen und Duschen in der Sporthalle sind gesperrt. Lediglich Toilettennutzung - dort stellt ein Ordner die Hygieneregeln sicher

10. Sofern ersichtlich wird, dass die Regeln durch eine erhebliche Zahl von TeilnehmerInnen nicht eingehalten werden, wird die Veranstaltung abgebrochen 

11. Grundlage für das Schutzkonzept ist die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Eindämmungsverordung