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2020-11-24 | Hamburg-Volksdorf, Germany Zum 15. Todestag: Barbara Szlachetka (1956-2005) Gedächtnis-Marathon am 24.11.2020 (Serien 'Freunde' & 'Läufer', Teichwiesen / FEM Gedächtnis-Marathons) - WEGEN DES ZWEITEN COVID-19 LOCKDOWNS AUSGEFALLEN!

Information vom 19.11.2020, 23:40 Uhr: Da ich weiterhin keine positive Antwort seitens der Corona-Intendanz der Gesundsheitsbehörde Hamburg vorliegen habe, sage ich diese Veranstaltung jetzt ab, damit jeder bislang noch in Warteposition lauernde Läufer diesen Tag nun anders planen kann.

 

Information vom 15.11.2020, 16:50 Uhr: Aktuell liegt meine Anfrage bei der Corona-Intendanz der Gesundsheitsbehörde Hamburg, mit der ich bereits im Mai 2020 (also gegen Ende des ersten Shutdowns) konstruktiven Kontakt hatte. Ob der Lauf stattfinden kann, ist also derzeit in der Schwebe.

Zuvor hatte Katja Manhart, Juristin des Rechtsamts im Bezirksamt Wandsbek, am 11.11.2020 mitgeteilt, dass die von mir "organisierten Marathonläufe als Veranstaltungen derzeit nicht gestattet sind. Ein Zuwiderhandeln verstößt gegen die HmbSARS-CoV-2-EindämungsVO und stellt eine Ordnungswidrigkeit sowohl für Sie als Veranstalter als auch für die Teilnehmenden dar." und dabei wie folgt argumentiert:

"Nach § 4a der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30.06.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 06.11.2020 sind Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, untersagt.

Mit Publikum im Sinne der Eindämmungsverordnung sind auch die Teilnehmenden gemeint. Der Zweck der Unterhaltung wird nach der hier einschlägigen Definition dann verfolgt, wenn einem Publikum (also auch den Teilnehmenden) Freude bereitet werden soll. Der Marathonlauf ist daher in diese Kategorie einzuordnen, da er zumindest den teilnehmenden Läufer*innen Freude bereitet. Diese Auslegung des § 4a HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist auch im Lichte der sehr umfangreichen Verbote von jeglichen Angeboten der Freizeitaktivität in § 4b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO rechtmäßig. Auch da zielt der Begriff „Publikum“ nicht allein auf Zusehende ab, sondern auf alle aktiv Handelnde, die nicht zum Veranstalter/Ausrichterkreis gehören. Selbstverständlich dürfen Einzelpersonen im öffentlichen Raum laufen, bei Bedarf auch die Marathonstrecke. Allerdings darf dies nicht in organisierter Form stattfinden..."

Mit anderen Worten: Die Laufteilnehmer sind gleichzeitig auch das Publikum! Und wenn das Laufen den Läufern und somit dem Publikum Spaß macht, dann ist es verboten!

Diese Argumentation halte ich für ziemlich "artistisch" und an den Haaren herbeigezogen. Frau Manhart konnte auch nicht belegen, woher sie die erwähnte einschlägigen Definition hat. Aber sie beharrt nachdrücklich auf dem Verbot.

Daher sah ich mich veranlasst, diese Angelegenheit bei der übergeordneten Landesbehörde zur Klärung vorzubringen.

Im übrigen werde ich nach Ende des Shutdowns Frau Manhart zur Teilnahme an einem Teichwiesen-Marathon einladen, damit sie die Punkte Teilnehmer = Publikum und Spaß-Haben einmal selbst demonstriert.

 

 

Anlässlich ihres 15. Todestages am 24.11.2020 schreibe ich hiermit den Barbara Szlachetka (1956-2005) Gedächtnis-Marathon an diesem besagten Dienstag aus.

Barbara Szlachetka, polnische Elektrotechnikerin und Marathon-/Ultramarathonläuferin, * 17. 5. 1956 Lomza, † 24. 11. 2005 Hamburg; begann erst im Alter von 41 Jahren mit dem Laufsport, lief bis zu ihrer Darmkrebsdiagnose im Juli 2004 310 und bis zu ihrem Tod 336 M/U, womit sie damals Polens Nummer 1 war. Hielt zum Zeitpunkt ihres Todes alle polnischen Rekorde über 6, 12, 24, 48 und 72 Stunden (jeweils Straße, Halle, Bahn, Gesamt) sowie den Europarekord 48 Stunden/Straße (348,915 km). Wurde 2003 mit 211,990 km Int. Deutsche Meisterin im 24-Stunden-Lauf.

Start/Ziel: Hamburg-Volksdorf, Treffpunkt am Großen Teich (in Verlängerung der Straße "Auf dem Pfahlt") 

Termin: Dienstag, 24.11.2020, 15:00 Uhr - Der Start erfolgt zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die am Lauftag gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Diesmal also die des Shutdowns vom 02.11.2020 bis 30.11.2020, die in § 4, § 4a und § 9 solche Veranstaltungen ausdrücklich erlaubt.

siehe meine ausführlichen und aktuellen Informationen hier: https://my.raceresult.com/161580/?lang=de

Teilnehmerlimit: 10 Starter- Wegen der Kontaktdatenerfassung KEINE Tagesnachmelder!

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden, wahlweise auch 19 Runden und damit 50 km (mit zusätzlicher Marathon-Wertung)

Anfahrt: über Saseler Weg, Auf dem Pfahlt 

Anbieter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist. 

Meldeschluss: Sonntag, der 22.11.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro! 

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). 

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter) 

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung. 

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht vorhanden.