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2020-11-18 | Hamburg-Volksdorf, Germany John Haydon Langdon Down Marathon am 18.11.2020 (Serie 'Medizin', Teichwiesen) - WEGEN COVID-19 SHUTDOWN AUSGEFALLEN!

Information vom 17.11.2020, 21:20 Uhr: Da ich aktuell immer noch keine Antwort von der Corona-Intendanz der Gesundheitsbehörde habe, sage ich den morgigen Lauf nun mehr ab.

Information vom 15.11.2020, 16:50 Uhr: Aktuell liegt meine Anfrage bei der Corona-Intendanz der Gesundsheitsbehörde Hamburg, mit der ich bereits im Mai 2020 (also gegen Ende des ersten Shutdowns) konstruktiven Kontakt hatte. Ob der Lauf stattfinden kann, ist also derzeit in der Schwebe.

Zuvor hatte Katja Manhart, Juristin des Rechtsamts im Bezirksamt Wandsbek, am 11.11.2020 mitgeteilt, dass die von mir "organisierten Marathonläufe als Veranstaltungen derzeit nicht gestattet sind. Ein Zuwiderhandeln verstößt gegen die HmbSARS-CoV-2-EindämungsVO und stellt eine Ordnungswidrigkeit sowohl für Sie als Veranstalter als auch für die Teilnehmenden dar." und dabei wie folgt argumentiert:

"Nach § 4a der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30.06.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 06.11.2020 sind Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, untersagt.

Mit Publikum im Sinne der Eindämmungsverordnung sind auch die Teilnehmenden gemeint. Der Zweck der Unterhaltung wird nach der hier einschlägigen Definition dann verfolgt, wenn einem Publikum (also auch den Teilnehmenden) Freude bereitet werden soll. Der Marathonlauf ist daher in diese Kategorie einzuordnen, da er zumindest den teilnehmenden Läufer*innen Freude bereitet. Diese Auslegung des § 4a HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist auch im Lichte der sehr umfangreichen Verbote von jeglichen Angeboten der Freizeitaktivität in § 4b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO rechtmäßig. Auch da zielt der Begriff „Publikum“ nicht allein auf Zusehende ab, sondern auf alle aktiv Handelnde, die nicht zum Veranstalter/Ausrichterkreis gehören. Selbstverständlich dürfen Einzelpersonen im öffentlichen Raum laufen, bei Bedarf auch die Marathonstrecke. Allerdings darf dies nicht in organisierter Form stattfinden..."

Mit anderen Worten: Die Laufteilnehmer sind gleichzeitig auch das Publikum! Und wenn das Laufen den Läufern und somit dem Publikum Spaß macht, dann ist es verboten!

Diese Argumentation halte ich für ziemlich "artistisch" und an den Haaren herbeigezogen. Frau Manhart konnte auch nicht belegen, woher sie die erwähnte einschlägigen Definition hat. Aber sie beharrt nachdrücklich auf dem Verbot.

Daher sah ich mich veranlasst, diese Angelegenheit bei der übergeordneten Landesbehörde zur Klärung vorzubringen.

Im übrigen werde ich nach Ende des Shutdowns Frau Manhart zur Teilnahme an einem Teichwiesen-Marathon einladen, damit sie die Punkte Teilnehmer = Publikum und Spaß-Haben einmal selbst demonstriert.

 

 

Hiermit schreibe ich - im zweiten Anlauf nach 2018 - den John Langdon Haydon Down Marathon am Mittwoch, dem 18.11.2020, aus. - Dieser Lauf ist ausdrücklich keine wettkampforientierte oder bestenlistenfähige Veranstaltung, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Fassung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekten Marathon als individuelle Gesundheits- und Trainings-Einheit "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EVO)" zu absolvieren.

John Langdon Haydon Down, von ihm 1868 geändert zu John Haydon Langdon Down, britischer Arzt, * 18. 11. 1828 Torpoint, Cornwall, † 7. 10. 1896 Normansfield Hospital, Teddington; auf ihn gehen unter anderem die Erstbeschreibungen des Williams-Beuren-Syndroms, des Prader-Willi-Syndroms und des nach ihm benannten Down-Syndroms (Trisomie 21) zurück. Letzteres beschrieb er im Jahre 1866 erstmals unter wissenschaftlich orientierten Gesichtspunkten und grenzte es von anderen Formen der geistigen Behinderung ab. Ein Enkel John Langdon-Downs, der neun Jahre nach dessen Tod geboren wurde und nach seinem Großvater auch John hieß, hatte das Down-Syndrom.

Termin: Mittwoch, 18.11.2020, 15:00 Uhr - Der Start erfolgt zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die am Lauftag gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Diesmal also die des Shutdowns vom 02.11.2020 bis 30.11.2020, die in § 4, § 4a und § 9 solche Veranstaltungen ausdrücklich erlaubt.

siehe meine ausführlichen und aktuellen Informationen hier: https://my.raceresult.com/161580/?lang=de

Teilnehmerlimit: 10 Starter- Wegen der Kontaktdatenerfassung KEINE Tagesnachmelder!

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden, wahlweise auch 19 Runden und damit 50 km (mit zusätzlicher Marathon-Wertung)

Anbieter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist. 

Meldeschluss: Sonntag, der 15.11.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro! 

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). 

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter) 

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung. 

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht vorhanden.