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Datum: Samstag, 29. August 2020
Start: ab 10 ́30 Uhr, Intervallstarts nach Klassen, Pfarrboden Parkplatz - Kehre 1
An Stelle des Shuttlebusses gibt es um 9 ́30 Uhr und 10 ́00 Uhr die Möglichkeit zum gemeinsamen „Runterlaufen“
zum Start (Dauer: ca. 12 min)!
Anmeldung:
NUR ONLINE-Meldung möglich – www.annaberger-berglauf.at - bis spätestens 27.8.2020 KEINE NACHNENNUNG MÖGLICH !!
Bezahlung Nenngeld:
Bis spätestens 27.8.2020 auf das Konto der Raiffeisenbank Traisen-Gölsental eGen,
IBAN: AT23 3244 7000 0440 3853
BIC: RLNWATWWLFD
Union Annaberg – Berglauf
Startnummerausgabe:
vor dem Gemeindeamt Annaberg, Samstag, 29.8.2020, 8 ́30 bis 9 ́30 Uhr
Siegerehrung:
Keine offizielle Siegerehrung. Die Preise (Honig) werden im Zielbereich zur selbst- ständigen Abholung bereitgestellt.
Preise:
Der und Die Tagesschnellste je € 75,00, Honig für die ersten Drei jeder Altersklasse.
Organisation:
Union Annaberg
Karl Schachinger 0699/100 849 28
Sachpreisverlosung:
5 Einzelfahrten mit der Annaberger Zipline
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden an Personen und Eigentum sowie für Diebstahl. (Ausschreibung Stand 29.7.2020 – Änderungen vorbehalten)
Auf Grund der Corona Krise sind
sämtliche Vorgaben der Coronaschutzverordnung der Österr. Bundesregierung bitte einzuhalten: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum- Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Das notwendige COVID-19 Präventionskonzept wird am 20. August 2020 bekanntgegeben und
am Veranstaltungstag verteilt.
Folgende Änderungen gegenüber der Vorjahre sind auf jeden Fall notwendig, um den
18. Annaberger Berglauf durchführen zu können:
1) Beim Betreten öffentlicher Orte ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
2) Es sind nur Online-Anmeldungen möglich.
3) KEIN Shuttlebus zum Start.
4) Intervallstarts nach Altersklassen.
5) Die Verpflegung für den Zielbereich wird bei Startnummernausgabe ausgegeben.
6) Keine Duschmöglichkeiten.
7) Keine offizielle Siegerehrung.
8) Nach dem Verlassen des Zielbereiches ist die Veranstaltung beendet und es sind die aktuellen Verhaltensregeln der Bundesregierung einzuhalten.
9) Anpassungen durch gesetzliche Änderungen
sind bis zum Veranstaltungstag möglich!