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2020-11-14 | Hamburg-Volksdorf, Germany Malcom Purcell McLean Marathon am 14.11.2020 (Serie 'Unternehmer', Teichwiesen)- AUSGEBUCHT, ABER WEGEN COVID-19 SHUTDOWN AUSGEFALLEN!

Information vom 12.11.2020, 16:50 Uhr: Nach längerem Schriftwechsel in den letzten 24 Stunden teilt mir das Rechtsamt Wandsbek am heutigen Nachmittag mit, dass die von mir "organisierten Marathonläufe als Veranstaltungen derzeit nicht gestattet sind. Ein Zuwiderhandeln verstößt gegen die HmbSARS-CoV-2-EindämungsVO und stellt eine Ordnungswidrigkeit sowohl für Sie als Veranstalter als auch für die Teilnehmenden dar."

Bereits am gestrigen 11.11.2020 hatte Katja Manhart, die Juristin des Rechtsamts Wandsbek so argumentiert:

Nach § 4a der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 30.06.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 06.11.2020 sind Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, untersagt.

Mit Publikum im Sinne der Eindämmungsverordnung sind auch die Teilnehmenden gemeint. Der Zweck der Unterhaltung wird nach der hier einschlägigen Definition dann verfolgt, wenn einem Publikum (also auch den Teilnehmenden) Freude bereitet werden soll. Der Marathonlauf ist daher in diese Kategorie einzuordnen, da er zumindest den teilnehmenden Läufer*innen Freude bereitet. Diese Auslegung des § 4a HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist auch im Lichte der sehr umfangreichen Verbote von jeglichen Angeboten der Freizeitaktivität in § 4b HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO rechtmäßig. Auch da zielt der Begriff „Publikum“ nicht allein auf Zusehende ab, sondern auf alle aktiv Handelnde, die nicht zum Veranstalter/Ausrichterkreis gehören. Selbstverständlich dürfen Einzelpersonen im öffentlichen Raum laufen, bei Bedarf auch die Marathonstrecke. Allerdings darf dies nicht in organisierter Form stattfinden...

Mit anderen Worten: Die Laufteilnehmer sind gleichzeitig auch das Publikum! Und wenn das Laufen den Läufern und somit dem Publikum Spaß macht, dann ist es verboten!

Diese Argumentation halte ich für ziemlich "artistisch" (um nicht zu sagen: Schizophren) und an den Haaren herbeigezogen. Frau Manhart konnte auch nicht belegen, woher sie die erwähnte einschlägigen Definition hat. Aber sie beharrt nachdrücklich auf dem Verbot.

 

Hiermit schreibe ich den Malcom Purcell McLean Marathon am Samstag, dem 14.11.2020, aus. - Dieser Lauf ist ausdrücklich keine wettkampforientierte oder bestenlistenfähige Veranstaltung, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Fassung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekten Marathon als individuelle Gesundheits- und Trainings-Einheit "allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EVO)" zu absolvieren.

Malcom Purcell McLean, US-amerikanischer Reeder und Transportunternehmer, * 14. 11. 1913 Maxton, North Carolina, † 25. 5. 2001 New York City, New York; er gilt als der Erfinder des multimodalen Verkehrs mit Hilfe von Containern. Bereits 1937 ärgerte sich McLean, der zu dieser Zeit selbst als Fahrer im eigenen Speditionsunternehmen mitarbeitete, über die langen Wartezeiten, die beim Entladen eines Fahrzeuges entstanden. In den nächsten Jahren entwickelte er die Idee, statt mühevoll einzelne Kisten und Säcke mit Waren vom LKW zum Schiff zu tragen, einfach den kompletten Auflieger eines LKW auf das Schiff zu laden und am Zielort wieder auf ein Fahrzeug zu setzen. Das System war auch problemlos auf Züge zu übertragen, doch zunächst fanden sich keine Interessenten, die bereit waren, McLeans Idee zu finanzieren. Zwar gab es bereits verschiedene Ideen, größere Transportbehältnisse sowohl auf der Schiene als auch mit Schiffen zu transportieren, doch McLeans Vorstellungen übertrafen alle bisher dagewesenen Ansätze. 1955 verkaufte McLean seine Anteile an der McLean Trucking Company, die zwischenzeitlich über eine Flotte von fast 1800 Fahrzeugen verfügte, für 25 Millionen US-Dollar. Kurze Zeit später übernahm er die kleine Reederei Pan-Atlantic Steamship Company für sieben Millionen US-Dollar. Kurz nach Abschluss der Übernahme erwarb McLean zwei gebrauchte Tanker von der US-Marine, die unter seiner Anleitung zu Containerschiffen umgebaut wurden. Am 26. April 1956 verließ schließlich das erste seiner Containerschiffe, die Ideal X, den Hafen von Newark (New Jersey) mit dem Ziel Houston in Texas. In den folgenden Jahren etablierten sich sowohl die Idee, Container einzusetzen, als auch McLeans Unternehmen Pan-Atlantic. 1957 wurde der erste Liniendienst eingerichtet, 1960 das Unternehmen in Sea-Land Corporation umbenannt (die Firma wurde 1999 von Mærsk übernommen und existiert als Tochter bis heute). McLean verkaufte das Unternehmen Ende der 1960er an die R. J. Reynolds Tobacco Company und gründete in den folgenden Jahren weitere erfolgreiche Speditionsunternehmen.

Termin: Samstag, 14.11.2020, 09:00 Uhr - Der Start erfolgt zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die am Lauftag gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Diesmal also die des Shutdowns vom 02.11.2020 bis 30.11.2020, die in § 4, § 4a und § 9 solche Veranstaltungen ausdrücklich erlaubt.

siehe meine ausführlichen und aktuellen Informationen hier: https://my.raceresult.com/161580/?lang=de

Teilnehmerlimit: 10 Starter- Wegen der Kontaktdatenerfassung KEINE Tagesnachmelder!

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden, wahlweise auch 19 Runden und damit 50 km (mit zusätzlicher Marathon-Wertung)

Anbieter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist. 

Meldeschluss: Dienstag, der 10.11.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro! 

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). 

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter) 

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung. 

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht vorhanden.