Select your language:
 
Select your language
Imprint
Data Privacy
Terms of Use
Contact
If you have questions about an event, please contact the organizer or race timer. race result has no information about the event.
2020-06-13 | Hamburg-Volksdorf, Germany Christo & Jean Claude Marathon am 13.06.2020 (Serie 'Kunst', Teichwiesen # 1573)

Information vom 08.06.2020: Da Dänemark seine Einreisebestimmungen heute leider doch nicht weit genug gelockert hat und wir weiterhin erst am 15.06.2020 einreisen dürfen, demnach unmöglich bereits am 12.06.2020 dort sein können und am 13.06.2020 Torben Sörensens 100. Marathon mit absolvieren können, offeriere ich "als kurzfristigen Ersatz" diesen Marathon.

Hiermit biete ich - im zweiten Anlauf nach 2012 - den Christo & Jeanne-Claude Marathon am Samstag, dem 13.06.2020, an. Dieser Lauf ist ausdrücklich nicht wettkampforientiert, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekte und zählbaren Marathon zu laufen. Im Prinzip läuft also jeder - wie sonst auch - sein eigenes Tempo.

Christo, eigentlich Христо Владимиров Явашев, deutsch Christo Wladimirow Jawaschew, englisch Christo Vladimirov Javacheff, * 13. 6. 1935 Gabrowo, Bulgarien, † 31. 5. 2020 New York City; und Jeanne-Claude, eigentlich Jeanne-Claude Denat de Guillebon, * 13. 6. 1935 Casablanca, Französisch-Marokko, † 18. 11. 2009 New York City; sie waren ein Künstlerehepaar und astrologische Zwillinge. Christo wurde bekannt, nachdem er sich 1960 der von Pierre Restany und Yves Klein in Paris gegründeten Gruppe „Nouveau Réalisme“ (‚Neuer Realismus‘) angeschlossen hatte, wiewohl er nie offizielles Mitglied der Gruppe war. Später realisierte Christo zusammen mit seiner Frau Jeanne-Claude Verhüllungsaktionen an Gebäuden und Großprojekte in Landschaftsräumen, Industrieobjekten oder bekannten Bauwerken. Dabei wird er als der Künstler beschrieben, sie als die Organisatorin. 1995 dementierten beide diese Trennung. In Deutschland wurde das Künstlerpaar insbesondere durch die Verhüllung des Berliner Reichstagsgebäudes im Jahre 1995 populär. Das Lebenswerk von Christo wurde nach dessen Tod im Jahr 2020 von der Bundesregierung gewürdigt. So schrieb Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) auf Twitter, Christo habe "die Menschen weltweit gelehrt, neu und schärfer zu sehen." Bundesaußenminister Heiko Maaß (SPD) äußerte sich dahingehend, dass Christo und Jeanne-Claude "mit Kunst unsere Welt bereichert" hätten. Mit der Verhüllung des Reichtstages habe Christo "unserem wiedervereinten Land ein spektakuläres Denkmal" gesetzt, so der Bundesaußenminister auf Twitter.

Start/Ziel: Hamburg-Volksdorf, Treffpunkt am Großen Teich (in Verlängerung der Straße "Auf dem Pfahlt")

Termin: Samstag, 13.06.2020, 9:00 Uhr - Der Start erfolgt minimal zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die 7. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO), gültig ab 27. Mai 2020 bis 30. Juni 2020. Darin heißt es u.a.: :

Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert am 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), wird verordnet:

Teil 1 Vorübergehende Kontaktbeschränkungen

§ 1 Kontaktbeschränkungen

(1) Personen müssen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, es sei denn, dass die örtlichen oder räumlichen Verhältnisse dies nicht zulassen oder nachfolgend etwas anderes gestattet ist.

(2) Der Aufenthalt von Personen an öffentlichen Orten ist gestattet:

    allein,
    in Begleitung von Personen, die in derselben Wohnung leben,
    in Begleitung von einer Person, die in einer anderen Wohnung lebt,
    in Begleitung von Personen, die gemeinsam in einer anderen Wohnung leben oder
    in Begleitung von Personen, die in derselben Wohnung leben und Personen, die gemeinsam in einer anderen Wohnung leben.

Die Anzahl der sich zusammen aufhaltenden Personen darf zehn nicht übersteigen. Für die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personenzusammensetzungen gilt das Abstandsgebot nach Absatz 1 nicht. Ferner gilt das Abstandsgebot nach Absatz 1 nicht für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht. Obdach- und Wohnungslose, die sich zu einer Schutz- und Unterstützungsgemeinschaft zusammengeschlossen haben und gemeinsam in einem Zelt- oder Schlaflager leben und schlafen, gelten als Personen, die in derselben Wohnung leben.

(3) Sonstige Kontakte oder Ansammlungen von Menschen an öffentlichen Orten sind untersagt, soweit sie nachstehend nicht gesondert gestattet sind.

(4) Öffentliche Orte im Sinne dieser Verordnung sind Orte, die für die Allgemeinheit geöffnet oder zugänglich sind.

§ 2 Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen

(1) Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, soweit sie nachstehend nicht gestattet sind.

(2) Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 1000 und mehr Personen (Großveranstaltungen) sind bis zum 31. August 2020 untersagt. Für Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt Absatz 1.

§ 3 Erlaubte Kontakte, Ansammlungen, Versammlungen und Veranstaltungen

Abweichend von §§ 1 und 2 sind Kontakte, Ansammlungen, Versammlungen und Veranstaltungen von Personen zulässig:

§ 11 Kontakte bei der Ausübung von Sport und beim Badebetrieb

(2) Abweichend von §§ 1 und 2 sind Kontakte und Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit kontaktfrei durchgeführten Bewegungsaktivitäten stehen. Die hierbei anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten; dies gilt nicht für Personen, die in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht.

Quelle: https://www.hamburg.de/verordnung/13931652/2020-05-26-rechtsverordnung/

Teilnehmerlimit: 15 Starter

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden - KEINE 50-km-Option!

Anfahrt: über Saseler Weg, Auf dem Pfahlt

Organisation: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist.

Meldeschluss: Mittwoch, der 10.06.2020, 20.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro!

Kostenbeitrag: EUR 5,00, zahlbar bar am Start!

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)

Haftung: Der Anbieter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht verfügbar!