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2020-06-01 | Itzstedt, Germany Sibirien Marathon am 01.06.2020 (Länder- & Städte Marathons # 15 / Wanderwege Marathons # 39)

Nachdem meine Themenreihe "Länder- und Städte-Marathons" bislang je sieben Marathons in Sibirien und in Grönland zu bieten hatte, gibt es nun endlich eine neue dritte Laufstrecke, und zwar in Sibirien. Allerdings in einem anderen Sibirien. So heißt nämlich auch seit Menschengedenken das kälteste Flurstück der Gemeinde Itzstedt, das nahe der Quelle der Norderbeste unmittelbar an der Wasserscheide zwischen Nordsee und Ostsee liegt. Der (dortige) Sibirien Marathon findet also am Pfingstmontag, dem 01.06.2020, statt und wird uns - nach dem unvermeidlichen Auftaktstück - 10 Runden über schöne Feld- und Wanderwege um das Quellgebiet der Norderbeste führen, wobei wir bis auf die letzten 300 Meter dem sehr gut markierten Wanderweg 9 der AktivRegion Alsterland folgen. Damit ist dies natürlich auch Event # 39 der Themenreihe "Wanderwege-Marathons".

Dieser Lauf ist ausdrücklich nicht wettkampforientiert, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekte und zählbaren Marathon zu laufen. Im Prinzip läuft also jeder - wie sonst auch - sein eigenes Tempo.

Start/Ziel: 23845 Itzstedt, Lundener Weg, Kreuzung mit der ehemaligen EBOE-Bahntrasse (auf dem Streckenbild beim "g" von "Wanderweg"), Koordinaten: 53.801268, 10.169397; Zufahrt mit PKW ausschließlich von Norden durch den Ort Itzstedt; Zufahrt per Fahrrad auch von Nahe oder Sülfeld über die alte Bahntrasse möglich

Termin: Pfingstmontag, 01.06.2020, 10:00 Uhr

Strecke: naturnahe Rundstrecke auf dem südlichen Teil des Wanderwegs 9 der AktivRegion Alsterland, gute Wanderwegmarkierung plus zusätzliche FEM-seitige Markierung mit aufgesprühten Pfeilen sowie Markierung alle 500 Meter; letzte 300 Meter auf der ehemaligen EBOE-Bahntrasse

Rundenlänge: Auftakt-Pendelstück von 560 Metern plus 10 Runden zu je 4,124 Kilometern - Die Strecke wurde am 19.05.2020 per Messrad vermessen und mit Sprühpfeilen markiert.

Distanzen: Marathon (Auftaktstück + 10 Runden = 42,36 km) + Halbmarathon (Auftaktstück + 5 Runden = 21,74 km)

Veranstalter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, Bauernvogtkoppel 4, 22393 Hamburg 

Startgeld (Marathon & Halbmarathon): bis 24.05.2020 12,00 Euro, danach 17,00 Euro, zahlbar binnen 7 Kalendertagen nach Online-Anmeldung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Bei verspäteter Zahlung richtet sich die Höhe des Startgeldes nach dem am Zahlungseingang gültigen Satz.

Bitte beachtet die Staffelung des Startgeldes und meldet euch daher rechtzeitig an! Das erspart euch unnötige Ausgaben und erlaubt mir eine deutlich bessere Planung und Vorbereitung.

Teilnehmerlimit: 30 Teilnehmer/innen (davon maximal 10 für Halbmarathon)

Meldeschluss: Sonntag, der 24.05.2020, 24.00 Uhr oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits, Nachmeldungen sind (soweit das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist) nur bis zum 30.05.2020 (24.00 Uhr) gegen Aufpreis möglich, zudem besteht kein Anspruch auf Medaille mehr. Meldet euch also bitte rechtzeitig an!

An-/Abmeldungen: ausschließlich online über diese Seite - Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn).

ACHTUNG: Maßgeblich für diese Veranstaltung ist die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein, verkündet am 16. Mai 2020, in Kraft ab 18. Mai 2020, gültig bis 07. Juni 2020. Darin heißt es u.a.: :

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung von medizinischen Kapazitäten zur Behandlung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.

(2) Zur Verfolgung der Ziele nach Absatz 1 werden in dieser Verordnung besondere Ge- und Verbote aufgestellt, die in Art und Umfang in besonderem Maße freiheitsbeschränkend wirken. Umzusetzen sind diese Ge- und Verbote vorrangig in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und nachrangig durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden, sofern und soweit es zum Schutz der Allgemeinheit geboten ist.

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen

(1) Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,

    wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist;
    wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
    für Angehörige des eigenen Haushalts und bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts;
    für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte.

(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

(3) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.

(4) Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot). Darüber hinaus sind Zusammenkünfte von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern, eigenen Kindern und anderen in gerader Linie Verwandten zulässig, soweit die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.

§ 5 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt dies bis zum 31. August 2020.

(2) Auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum findet § 2 Absatz 4 keine Anwendung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    Der Veranstalter erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
    der Veranstalter erhebt spätestens bei Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmenden;
    die Teilnehmenden befinden sich während der Veranstaltung auf festen Sitzplätzen;
    in geschlossenen Räumen finden keine Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen statt, insbesondere gemeinsames Singen oder der Gebrauch von Blasinstrumenten.

§ 11 Sport

(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:

    das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
    das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;

    bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
    soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
    Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
    sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;
    vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Auszeichnungen: Urkunden und Ergebnislisten sind ein paar Tage nach dem Lauf als pdf-Dateien über diese Seite abrufbar; für Voranmelder gibt es außerdem Medaillen.

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:00 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind gemäß o.a. Rechtsverordnung, aber auch sonst, nicht verfügbar!

Haftungsausschluss: Der Veranstalter "Fun & Erlebnis Marathons" (Christian Hottas) übernimmt für Unfälle oder Verletzungen oder für Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung diesen Haftungsausschluss an.