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2020-05-30 | Ahrensburg (Kreis Stormarn), Germany Adliges Gut "Schloss" Ahrensburg Marathon (mit 22 km) am 30.05.2020 (Schlösser-, Güter-, Herrenhäuser-Marathons # 15)

Nachdem meine Themenreihe "Schlösser, Güter, Herrenhäuser Marathons" teils wegen "Winterpause", teils wegen der COVID-19 Pandemie sechs Monate pausiert hat, geht es nun weiter: Der Adliges Gut "Schloss" Ahrensburg Marathon am Pfingst-Samstag, dem 30.05.2020, wird uns 17 Runden ums "Schloss" und die Schlossinsel herum, um die Gottesbuden und die Schlosskirche und durch den schönen Ahrensburger Schlosspark führen und unser Event Nr. 15 dieser Serie sein. 

Dieser Lauf ist ausdrücklich nicht wettkampforientiert, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekte und zählbaren Marathon zu laufen. Im Prinzip läuft also jeder - wie sonst auch - sein eigenes Tempo.

 

Das Schloss Ahrensburg befindet sich in der nach dem Schlossbezirk benannten Stadt Ahrensburg im südlichen Schleswig-Holstein, etwa 30 Kilometer nordöstlich des Hamburger Stadtzentrums. Das kleine Wasserschloss ist eigentlich ein Herrenhaus und war als solches einst Mittelpunkt eines adligen Gutes. Als Schloss wird das Gebäude jedoch schon seit dem 18. Jahrhundert bezeichnet. Das Schloss ist eines der Hauptwerke der Renaissancearchitektur in Schleswig-Holstein. Es gehört zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Bundeslandes und ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Zum Schlossareal gehören neben dem Herrenhaus die einstige Gutskapelle mit ihren sogenannten Gottesbuden sowie ein im Stil englischer Landschaftsgärten gestalteter Schlosspark.

aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Ahrensburg

Start/Ziel: Parkplatz und Brücke zur Schlossinsel, Lübecker Straße 1 in 22926 Ahrensburg (Kreis Stormarn)

Termin: Pfingst-Samstag, 30.05.2020, 10.00 Uhr

Strecke: 890 Meter lange Auftaktrunde + 17 Runden zu je 2,453 km um die Schlossinsel, vorbei an der Gutsmühle, den Gottesbuden und der Schlosskirche, durch die Kastanienallee und den Schlosspark, dann über den Auenwanderweg entlang der Hunau zurück mit vielfältigen Ausblicken auf das Schloss. Die Vermessung erfolgte am 09.05.2020 per Messrad. Die Strecke wird mit pinken Sprühkreisepfeilen markiert sein. Abkürzen führt zur Nicht-Wertung.

Distanzen: Marathon (Auftaktstück + 17 Runden = 42,59 km) + Halbmarathon (9 Runden = 22,07 km)

Veranstalter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, Bauernvogtkoppel 4, 22393 Hamburg 

Startgeld (Marathon & Halbmarathon): bis 24.05.2020 15,00 Euro, danach 20,00 Euro, zahlbar binnen 7 Kalendertagen nach Online-Anmeldung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Bei verspäteter Zahlung richtet sich die Höhe des Startgeldes nach dem am Zahlungseingang gültigen Satz.

Bitte beachtet die Staffelung des Startgeldes und meldet euch daher rechtzeitig an! Das erspart euch unnötige Ausgaben und erlaubt mir eine deutlich bessere Planung und Vorbereitung.

Von diesem Startgeld gehen 3 Euro pro Teilnehmer als Spende an den Verein Schloss Ahrensburg e.V..

Teilnehmerlimit: 30 Teilnehmer/innen (Gesamt), davon maximal 10 für Halbmarathon und der Rest für Marathon

Voranmeldeschluss: Sonntag, der 24.05.2020, 24.00 Uhr oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits 

An-/Abmeldungen: ausschließlich online über diese Seite - Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn).

ACHTUNG: Maßgeblich für diese Veranstaltung ist die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein, verkündet am 16. Mai 2020, in Kraft ab 18. Mai 2020, gültig bis 07. Juni 2020. Darin heißt es u.a.: :

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung von medizinischen Kapazitäten zur Behandlung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.

(2) Zur Verfolgung der Ziele nach Absatz 1 werden in dieser Verordnung besondere Ge- und Verbote aufgestellt, die in Art und Umfang in besonderem Maße freiheitsbeschränkend wirken. Umzusetzen sind diese Ge- und Verbote vorrangig in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und nachrangig durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden, sofern und soweit es zum Schutz der Allgemeinheit geboten ist.

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen

(1) Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,

    wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist;
    wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
    für Angehörige des eigenen Haushalts und bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts;
    für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte.

(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

(3) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.

(4) Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot). Darüber hinaus sind Zusammenkünfte von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern, eigenen Kindern und anderen in gerader Linie Verwandten zulässig, soweit die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.

§ 5 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt dies bis zum 31. August 2020.

(2) Auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum findet § 2 Absatz 4 keine Anwendung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    Der Veranstalter erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
    der Veranstalter erhebt spätestens bei Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmenden;
    die Teilnehmenden befinden sich während der Veranstaltung auf festen Sitzplätzen;
    in geschlossenen Räumen finden keine Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen statt, insbesondere gemeinsames Singen oder der Gebrauch von Blasinstrumenten.

§ 11 Sport

(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:

    das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
    das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;

    bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
    soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
    Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
    sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;
    vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Teilnehmerlimit: 30 Starter (davon maximal 10 für Halbmarathon)

Auszeichnungen: Urkunden und Ergebnislisten sind ein paar Tage nach dem Lauf als pdf-Dateien über diese Seite abrufbar; für Voranmelder gibt es außerdem Medaillen.

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:00 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind gemäß o.a. Rechtsverordnung, aber auch sonst, nicht verfügbar!

Haftungsausschluss: Weder die Stadt Ahrensburg noch der Verein Schloss Ahrensburg (als Eigentümer bzw. Träger des Museums) noch der Veranstalter "Fun & Erlebnis Marathons" (Christian Hottas) übernimmt für Unfälle oder Verletzungen oder für Diebstahl oder sonstige Schäden irgendwelche Haftung. Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung diesen Haftungsausschluss an.