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2020-05-31 | Geesthacht (Schleuseninsel), Germany 6. Geesthachter Schleuseninsel Marathon am 31.05.2020 (Insel Marathons # 132)

Nachdem wir zuletzt am 29.09.2018 hier liefen und da nun die Schleswig-Holsteiner SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung uns dies erfreulicherweise auch erlaubt, sollten wir am Pfingst-Wochenende endlich wieder einmal auf dieser schönen Schleswig-Holsteiner Elbinsel laufen. Der 6. Geesthachter Schleuseninsel Marathon findet daher am Pfingstsonntag, den 31.05.2020, statt, wobei er - gemäß der EVO - nicht wettkampfmäßig ausgelegt ist. Jeder läuft bzw. marschiert - wie sonst ja auch - sein eigenes Tempo. Das Miteinander kommt eindeutig vor dem Gegeneinander.

Start/Ziel: Geesthacht, Geesthachter Schleuseninsel, Zufahrtstraße neben den Schleusen in Richtung Yachthafen, bei den oberen Schleusengebäuden (auf Höhe von famila) an der Straßensperre, direkt neben dem Zaun

Termin: Sonntag, 31.05.2020, 10.00 Uhr - Der Start erfolgt minimal zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für diese Veranstaltung ist die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein, verkündet am 16. Mai 2020, in Kraft ab 18. Mai 2020, gültig bis 07. Juni 2020. Darin heißt es u.a.: :

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung von medizinischen Kapazitäten zur Behandlung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.

(2) Zur Verfolgung der Ziele nach Absatz 1 werden in dieser Verordnung besondere Ge- und Verbote aufgestellt, die in Art und Umfang in besonderem Maße freiheitsbeschränkend wirken. Umzusetzen sind diese Ge- und Verbote vorrangig in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und nachrangig durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden, sofern und soweit es zum Schutz der Allgemeinheit geboten ist.

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen

(1) Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,

    wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist;
    wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
    für Angehörige des eigenen Haushalts und bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts;
    für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte.

(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

(3) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.

(4) Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot). Darüber hinaus sind Zusammenkünfte von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern, eigenen Kindern und anderen in gerader Linie Verwandten zulässig, soweit die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.

§ 5 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt dies bis zum 31. August 2020.

(2) Auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum findet § 2 Absatz 4 keine Anwendung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    Der Veranstalter erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
    der Veranstalter erhebt spätestens bei Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmenden;
    die Teilnehmenden befinden sich während der Veranstaltung auf festen Sitzplätzen;
    in geschlossenen Räumen finden keine Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen statt, insbesondere gemeinsames Singen oder der Gebrauch von Blasinstrumenten.

§ 11 Sport

(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:

    das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
    das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;

    bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
    soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
    Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
    sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;
    vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Strecke: Rundstrecke (90 % Trail; die Schleuseninsel ist Naturschutzgebiet): auf dem Deichweg bis knapp hinter das MYC-Vereinsheim (auf Höhe der Anlegerbrücke), dann im Bogen nach rechts die Böschung herunter auf die Straße, nach 280 m nach links (= Süden) bis zum Schild Flusskilometer 585, dann nach rechts und parallel zum Südufer wieder gen Westen, unter der Brücke beim Stauwehr hindurch bis zum Schild Flusskilometer 587, dann erneut nach rechts (= Norden) in den Feldweg abbiegen, am Nordufer der Insel wiederum nach rechts (= Osten), über den Parkplatz, auf die Schleuse zuhalten und unter der Bundesstraße hindurch zu Start & Ziel. – Die Strecke wird markiert werden.

Rundenlänge: 4,740 km, damit ergeben 9 Runden also 42,660 km, mithin einen leicht überlangen Marathon / Halbmarathon: 5 Runden = 23,7 km

Anfahrt: über die Autobahn A25 in Richtung Geesthacht bis zum Autobahnende, dann an der Ampel nach rechts auf die Bundesstraße in Richtung Lüneburg, nach dem Passieren der Geesthachter Elbschleusen dann auf der Schleuseninsel sofort abbiegen, rechts halten und die Bundesstraße unterqueren, dann parallel zur Elbe nach Osten bis zur Straßensperre.

Veranstalter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Startgeld: EUR 12,00 pro Starter, zahlbar binnen 7 Tagen nach Online-Anmeldung . Online-Nachmelder zahlen 15 Euro, Vor-Ort-Nachmelder zahlen 18 Euro. Diese Staffelung hat nichts mit Geld-Geilheit zu tun, sondern soll vor allem der Planungsicherheit der Organisation dienen.

Bei verspäteter Zahlung/Überweisung richtet sich die Höhe des Startgeldes nach dem am Tag des Startgeldeingangs gültigen Satz.

Teilnehmerlimit: 40 Teilnehmer/innen

Meldeschluss: Sonntag, der 24.05.2020, 24.00 Uhr oder bei Erreichen des Teilnehmerlimits, Nachmeldungen sind (soweit das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist) gegen Aufpreis möglich, allerdings können Medaillen für Nachmelder nicht garantiert werden.
Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn)! - Absagen werden ausschließlich über diese race result-Event-Seite angenommen!

Auszeichnungen: Urkunden und Ergebnislisten werden als pdf-Files über bereitgestellt; dazu gibt es bei fristgerechter Voranmeldung Medaillen

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst. Direkt an Start und Ziel sind ausreichend PKW-Parkmöglichkeiten vorhanden.

Zeitlimit: 7.00 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.

Der Fachdienst Umwelt der Stadt Geesthacht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wege, auf denen der Marathonkurs verläuft, zwar „öffentlich zugänglich“, aber nicht „öffentlich gewidmet“ sind. 

Dies bedeutet, „dass die Stadt Geesthacht für Personenschäden durch herab fallende Äste, Schlaglöcher und Unebenheiten in den Wegen und sonstigen Gefahren oder Schäden an Fahrzeugen und anderen Sachen durch die Benutzung der Wege keine Haftung übernimmt. Die Benutzung erfolgt dann ausdrücklich auf eigene Gefahr!!

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind gemäß o.a. Rechtsverordnung, aber auch sonst, nicht verfügbar!