Teilnahmebedingungen
sonstige Hinweise:
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Teilnahmebedingungen
Wir weisen darauf hin, dass die Anerkennung der Teilnahme- und Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung Springe-Deister-Marathon gilt.
Jedermann ist startberechtigt. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Zahlung: Voranmeldungen nur per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, welchem vom Sportler durch Bekanntgabe seiner eigenen Bankverbindung zugestimmt wird.
Die Rückzahlung des Startgeldes ist ausgeschlossen.
Umkleidemöglichkeit bei der Ausgabestelle der Startunterlagen.
Wer eine Anmeldung für Dritte durchführt (z.B. Sammel- und Staffelanmeldung) muss im Vorfeld eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Dritten, zur Eingabe und Nutzung dessen/deren personenbezogenen Daten zu den in dieser Ausschreibung genannten Zwecke, einholen.
Versicherung
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Der Veranstalter haftet - ausgenommen von den im Haftungsausschluss genannten Schäden - nur bis zur Höhe der Veranstalter-Haftpflichtversicherung (€ 3.000.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis / € 15.000,-- je Versicherungsfall bei Vermögensschäden). Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird ausdrücklich anerkannt!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Garderobe.
Durchführungsbestimmungen
Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung.
Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Startberechtigt ist jeder, der das nach den Bestimmungen vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den Sportler in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hat, bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der o.g. Sportverbände verstößt, einer Sperre seitens einer der genannten Sportverbände unterliegt, dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping), den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt, die Startnummer gar nicht oder nicht an der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Stelle trägt und so an der Veranstaltung teilnimmt, mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt, den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet.
Es ist verboten, die durch Ordnungspersonal und oder Sicherungsmaterial ausgewiesenen Laufwege zu verlassen.
Haftungsausschlusserklärung
Der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art wird anerkannt.
Der Veranstalter haftet nicht für
Erkrankungen jeglicher Art (z.B. Ansteckung mit Corona-Vireninfizierung).
Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand befindet. Zudem erklärt er, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Die mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien und allen elektronischen Medien einverstanden.
Veranstaltungsfotos und -Videos/ DSGVO
Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden können und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann im Falle einer „besonderen Situation“ der Veröffentlichung widersprochen werden.
Die Datenschutzbestimmung nach DSGVO ist auf unserer Homepage www.llg-springe.de einsehbar.
Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich den in der Ausschreibung aufgeführten Durchführungsbestimmungen und Teilnahmebedingungen zu.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes als Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.
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