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Nächste Veranstaltung:

2. Springe-Deister-Sommerlauf am 09.07.2022

http://my.raceresult.com/197847/info

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung zum

44. Springe-Deister-Marathon am 19. März 2022

 

Marathon

   Halbmarathon

 

5 km-Lauf

(5 K, 10 K, 1/2-Marathon + Marathon auf vermessenen Strecken)

 

 

Veranstalter:

LangLaufGemeinschaft Springe e.V.

Anschrift:

Heike Heinemeyer, Alte Springer Heerstraße 10, 31832 Springe

Telefon:

 +49 (0) 1523 4711079

E-mail:

LLGSpringe@gmx.de

Internet:

www.LLG-Springe.de

Veranstaltungsnummer:

22V09000337500002

Start / Ziel:

Springe, im Umfeld desSport- und Schulzentrums Süd,

Zufahrten:

Harmsmühlenstrasse oder Auf dem Bruche

 

Anfahrtswege sind ausgeschildert

 

 

 

Anmeldung und
Startnummernausgabe

 

ab 09:30 Uhr

Startzeiten:

Marathon

11:00 Uhr

 

Halbmarathon

13:00 Uhr

 

10 km-metavirulent-Lauf

11:30 Uhr

 

5 km-Lauf

15:00 Uhr

Zielschluss:

 

16:30 Uhr

 

Streckenservice:

Verpflegungsstellen alle 5 km. 

Zeitmessung:

Die Zeitmessung erfolgt per CHIP (am Schuh zu befestigen), welcher unmittelbar nach dem Zieleinlauf zurückzugeben ist.

Für einen nicht abgegebenen CHIP werden wir dem jeweiligen Teilnehmer 10,00 € für die Ersatzbeschaffung berechnen.

Klasseneinteilung und Wertung:

Für Marathon, Halbmarathon, 5 und 10-km-Lauf nach den Regeln der DLO.

 

Siegerehrung:

Keine Siegerehrung. Die Preise werden zugesendet.

Auszeichnungen / Leistungen:

 

Gutscheine für Siegerin und Sieger vom Marathon 

 

Sachpreise/Gutscheine für Siegerin und Sieger vom Halbmarathon

 

 

Auszeichnungen 10 km-metavirulent-Lauf

 

 

 

Sachpreise/Gutscheine für Siegerin und Sieger vom 5 km-Lauf

 

 

Urkunden d werden im Internet zum Selbstausdruck bereitgestellt.

Anmeldung und Zahlung:


Ausschließlich online-Anmeldung über www.Springe-Deister-Marathon.com


Zahlung per SEPA-Lastschrift (Online-Anmeldung)

Meldeschluss:

10.03.2022, 24:00 Uhr

Nachmeldungen:

Nachmeldungen auschließlich online bis ca. 30 Minuten vor dem Start 

Nachmeldegebühr:

3 EUR 

 

Organisationsgebühren:

Wettbewerb

Erwachsene

Jugendliche

 

Marathon

15 EUR

 

 

Halbmarathon

12 EUR

7 EUR

 

10 km-metavirulent-Lauf

10 EUR

6 EUR

 

5 km-Lauf

7 EUR

4 EUR

 

Strecke:

Rundkurs, der für den Marathon 4 mal, für den Halbmarathon 2 mal und für den 10 km-Lauf 1 mal durchlaufen wird. Die Strecke wurde am 09.11.2017 nach IWB-Regeln neueste Ausgabe für Marathon, Halbmarathon, 10 + 5-km-Lauf vermessen. Das Vermessungsprotokoll wurde vom DLV genehmigt. Die Ergebnisse können in die Bestenlisten aufgenommen werden.
Die Kilometrierung erfolgt in der Örtlichkeit für den Marathon in blauer, Halbmarathon in gelber, 10-km-Lauf in roter und 5-km-Lauf in grüner Farbe. Jeder Kilometer ist ausgeschildert.
95 % der Strecken sind asphaltiert, 5 % sind befestigte Feld- und Waldwege.
Das Streckenprofil weist zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Punkt eine Differenz von ca. 38 m auf.  Es ist ein Rundkurs am Fuße des Kleinen Deisters.

Teilnahmebedingungen
sonstige Hinweise:

Teilnahmebedingungen
Wir weisen darauf hin, dass die Anerkennung der Teilnahme- und Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung Springe-Deister-Marathon gilt.

Jedermann ist startberechtigt. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Zahlung: Voranmeldungen nur per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, welchem vom Sportler durch Bekanntgabe seiner eigenen Bankverbindung zugestimmt wird.
Die Rückzahlung des Startgeldes ist ausgeschlossen.
Umkleidemöglichkeit bei der Ausgabestelle der Startunterlagen.
Wer eine Anmeldung für Dritte durchführt (z.B. Sammel- und Staffelanmeldung) muss im Vorfeld eine schriftliche  Einverständniserklärung der/des Dritten, zur Eingabe und Nutzung dessen/deren personenbezogenen Daten  zu den in dieser Ausschreibung genannten Zwecke, einholen.

Versicherung
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Der Veranstalter haftet - ausgenommen von den im Haftungsausschluss genannten Schäden - nur bis zur Höhe der Veranstalter-Haftpflichtversicherung (€ 3.000.000,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis / € 15.000,-- je Versicherungsfall bei Vermögensschäden). Der Haftungsausschluss des Veranstalters wird ausdrücklich anerkannt!
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Garderobe.

Durchführungsbestimmungen
Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung.

Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

Teilnahmevoraussetzungen
Startberechtigt ist jeder, der das nach den Bestimmungen vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den Sportler in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hat, bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der o.g. Sportverbände verstößt, einer Sperre seitens einer der genannten Sportverbände unterliegt, dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping), den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt, die Startnummer gar nicht oder nicht an der in der Ausschreibung vorgeschriebenen Stelle trägt und so an der Veranstaltung teilnimmt, mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt, den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet.
Es ist verboten, die durch Ordnungspersonal und oder Sicherungsmaterial ausgewiesenen Laufwege zu verlassen.


Haftungsausschlusserklärung
Der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art wird anerkannt. 

Der Veranstalter haftet nicht für

Erkrankungen jeglicher Art (z.B. Ansteckung mit Corona-Vireninfizierung).

Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand befindet. Zudem erklärt er, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Die mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien und allen elektronischen Medien einverstanden.

Veranstaltungsfotos und -Videos/ DSGVO
Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, auch zum Zwecke der Werbung ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden können und daran ein berechtigtes Interesse besteht. Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann im Falle einer „besonderen Situation“ der Veröffentlichung widersprochen werden.
Die Datenschutzbestimmung nach DSGVO ist auf unserer Homepage www.llg-springe.de einsehbar.

Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich den in der Ausschreibung aufgeführten Durchführungsbestimmungen und Teilnahmebedingungen zu.
Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war. Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes als Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.
 

 

 

Streckenrekorde Frauen

2 km

Maureen Raabe

TSG Bad Harzburg

0:07:40

1997

 

10 km

Doris Grossert

Wolfenbüttel

0:35:03

1994

 

Halbmarathon

Doris Koslowski

LG Lage-Detmold

1:22:16

1994

 

Marathon

Andrea Krajenski

SV Germ. Helmst.

3:09:14

1999

 

Streckenrekorde Männer

2 km

Geroni von Wartburg

LG Kreis Verden

0:06:40

2003

 

10 km

Markus Pingpank

LC Hannover

0:31:30

1991

 

Halbm.

Paul Wilson

LG Seesen

1:09:07

1996

 

Marath.

Volker Krajenski

SV Germ. Helmst.

2:34:09

1999