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Der 33. Bentfelder Abendlauf 2019 fand am 24. Mai statt.
Mit dem Messsystem sind wir sehr zufrieden, die Auswerter hatten beim Lauf und auch am Samstag kaum was zu korrigieren. Jedenfalls nichts, was am System lag. Die Rücklaufquote der Transponder ist sehr gut. Nur vier sind noch unterwegs. Die können woanders nicht genutzt werden. Setzt euch bitte mit mir in Verbindung (Jürgen K.), wenn ihr heute noch einen am Fuß gefunden habt.
Zu erwartenden Änderungen für 2020:
Aufgrund der Teilnehmerzahlen im 5Km Lauf werden wir eine ältere Strecke in der Seenlandschaft reaktivieren. Die Strecke wird nicht durch den Ort führen. Grund: Die Streckenposten hatten sehr unangenehme Erfahrungen mit uneinsichtigen Autofahrern (um es noch höflich auszudrücken). Der Kreisverkehr war durch die lange Kolonne recht lange gesperrt.
Und wir werden die Startzeiten des Halbmarathon mit dem Schülerstart tauschen. Der Lauf ist damit eher zu Ende.
Die geplante Ausschreibung:
Strecke |
Klasse |
Startzeit |
Startgeld |
Startgeld |
5 KM |
U16 - W/M 70 |
19:05 Uhr |
3 Euro |
5 Euro |
1000 m |
Schüler, HSC Schüler-Cup |
18:45 Uhr |
frei |
frei |
Halbmarathon |
W / M U20 - W / M 80 |
18:30 Uhr |
6 Euro |
6 Euro |
10 KM |
W / M U18 - W / M 80 |
19:00 Uhr |
3 Euro |
5 Euro |
Start und Ziel:
Sporthalle / Sportanlage des SV-RW Bentfeld
Voranmeldung:
Wenn freigeschaltet bis einen Tag vor dem Lauf möglich.
Anmeldung:
am Veranstaltungstag ab 17:00 Uhr bis 20 Minuten vor der Startzeit in der Sporthalle Mühlenweg 5.
Zahlungsweg: Lastschrift bei "Online-Anmeldung" und Barzahlung bei Nachmeldung.
Vermessung:
Die Vermessungsprotokolle sind in 2018 augelaufen und somit nicht bestenlistenfähig. Eine Neuvermessung ist nicht geplant. Der Halbmarathon ist auf gleicher Strecke in 2012 durch Dieter Schenzer neu vermessen worden, verlängert ABER NICHT bestenlistenfähig, weil nicht gemeldet.
Auskünfte:
Jürgen Koralewicz
Von-Bodelschwinghstr. 10
33129 Delbrück
Tel: 05250-54075 (Besser per Mail)
Rückerstattung Teilnahmegebühr
Nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr – auch nicht im Krankheitsfall.
Es wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass am Veranstaltungstag kostenfrei eine Ummeldung auf einen anderen Läufer erfolgen kann. Der Vertreter benötigt eine formlose unterschriebene Erklärung.
Sollte der Lauf aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Meldegebühr durch den Veranstalter.
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Katharinenlauf willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) durch den Veranstalter für die Zahlungsabwicklung, Organisation einschließlich der medizinischen Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG).
2. Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom Veranstalter gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Der Teilnehmer stimmt der
Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis- CD sowie Internet) zu.
3. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen können vom Veranstalter an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Der Teilnehmer willigt in die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) ohne Anspruch auf Vergütung ein.
4. Der Veranstalter darf die gem. Ziff. 2 gespeicherten Daten an die Deutsche Leichtathletik Promotions- und Projekt GmbH (DLP) zum Betreiben ihres Internetdienstes www.laufen.de im Auftrage des Deutschen Leichtathletik Verbandes e.V. weitergeben.
Quelle: Datenschutz im Verein Musterformulierung DLV, FLVW