Select your language:
 
Select your language
Imprint
Data Privacy
Terms of Use
Contact
If you have questions about an event, please contact the organizer or race timer. race result has no information about the event.

Ausschreibung

Änderungen vorbehalten, Stand: November 2018, Anmeldung ab 1. Dezember 2018

Männliche Personenbezeichnungen schließen die Weiblichen ein.

Veranstalter

Sportverein Freie Waldorfschule Flensburg e. V.    Stefan Riedel, Norderlück 5, 24988 Munkwolstrup, Tel. 04602-96664

Mail

familie.riedel@einpla.net

Datum

Sonntag, 17. Februar 2019

Genehmigung

Diese Veranstaltung ist ein offener Lauftreff. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.

Wettbewerbe / Distanzen

Treßsee Marathon: 42,75 km

Fünfsechstelmarathon: 35,00 km

Zweidrittelmarathon: 28,50 km

Halbmarathon: 20,75 km

Drittelmarathon: 14,25 km

Tretrollermarathon: Alle Distanzen

Startzeit

Alle gemeinsam: 10:00 Uhr

Start und Ziel

Munkwolstruper Weg (Höhe Pumpstraße), 24988 Munkwolstrup (Gemeinde Oeversee).

Strecken

Der 14 km Rundkurs ist dreimal (bzw. zweimal oder einmal) zu durchlaufen. Der Halbmarathon kürzt auf der 2. Runde (der Fünfsechstelmarathon auf der 3. Runde) bei Km 3 durch die Straße "Zur Düne" ab und trifft etwa bei Km 12 wieder auf die Strecke.

Die Strecke wird markiert aber nicht gesperrt, die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt zu beachten!

URL dieser Strecke ist:

http://www.greif.de/index.php?page=streckenvermessung&r=49316

Streckenprofil

Die Strecke mit welligem Profil führt im weiten Bogen auf asphaltierten Nebenstrecken über Augaard, Großsolt und Juhlschau rings um den landschaftlich reizvoll gelegenen Treßsee mit seinem Naturschutzgebiet, in dem die Treene entspringt.

Verpflegungs- / Erfrischungsstellen

Im Start-/Zielbereich und etwa bei Km 4,7 und 9,4 kann Eigenverpflegung bereit gestellt werden.

Zulassung

Treßsee Marathon: Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer, die in dem Kalenderjahr mindestens das 18. Lebensjahr vollenden.

Fünfsechstel- und Zweidrittelmarathon: Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer, die in dem Kalenderjahr mindestens das 17. Lebensjahr vollenden.

Halbmarathon: Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer, die in dem Kalenderjahr mindestens das 16. Lebensjahr vollenden.

Drittelmarathon: Für Minderjährige Teilnehmer liegt die Entscheidung bei den Personensorgeberechtigten.

Teilnahmegebühr

1/3: 3.- €, 1/2 und 2/3: 4.- €, 5/6 und M.: 5.- €, ein eventueller Überschuß der Veranstaltung geht an die Feuerwehr.

Tretroller und Nachmeldungen: 5.- €

Auszeichnungen, Urkunden

Alle erfolgreichen Läufer, die bis zum 01.02. gemeldet haben, erhalten im Ziel eine Finishermedaille. Die Urkunde kann nach der Veranstaltung über diese Seite ausgedruckt werden.

Toilette/ Umkleiden / Waschgelegenheit

Provisorische Umkleidemöglichkeiten mit Waschbecken und Toilette befinden sich im Feuerwehrhaus.

Zeitmessung, Startnummer

Die Zeit misst jeder für sich selbst, Startnummern werden bereit gestellt.

Anmeldung

Nur online auf dieser Seite

Meldeschluss

15.02.2019

Ummeldungen

Noch während des Laufes darf die Streckenlänge erhöht oder verringert werden.

Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss

Mit der Meldung werden die Ausschreibung und der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art anerkannt. Es werden gegen den Veranstalter des Laufes und deren Vertreter keine Ansprüche wegen Verlust, Schäden und Verletzungen jeder Art geltend gemacht, die durch die Teilnahme entstehen können. Jeder Teilnehmer versichert, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung genutzt werden dürfen. Er versichert die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben. Mit der Meldung erklärt er sein Einverständnis zur elektronischen Speicherung seiner Daten und der Veröffentlichung der Wettkampfergebnisse und Bilder, die während der Veranstaltung aufgenommen werden. Bei extremen Wetterbedingungen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen behält sich der Veranstalter Streckenveränderungen oder eine Absage vor. Bei Nichtantreten, Ausfall der Sportveranstaltung oder Unterbrechung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr. Für Kinder und Jugendliche ist die Anerkennung dieser Bedingungen durch ihre Personensorgeberechtigten eine Voraussetzung zur Teilnahme.