

Der 35. Speller Sparkassen-Sommernachtslauf findet am Freitag, den 14. August 2026, in Spelle statt. Veranstalter ist der SC Spelle-Venhaus e. V.
Start und Ziel befinden sich am Wöhlehof, Pastor-Batsche-Weg 1 in 48480 Spelle.
Die Anmeldung ist unter „Anmeldung“ auf dieser Internetseite möglich.
Die 5-km-, 10-km- und Halbmarathonstrecken sind offiziell vermessen und eine Eintragung der Leistung in die Bestenliste ist möglich.
Für die Teilnahme am Teamlauf sind mindestens 4 Teilnehmer/innen pro Team erforderlich. Die ersten vier Läufer/innen eines Teams kommen in die Wertung. In der Mixed-Wertung muss mindestens eine Frau im Team sein.
Eine namentliche Anmeldung aller Teilnehmer/innen ist erforderlich. Zudem ist ein gemeinsamer Teamname anzugeben. Ein einheitliches Trikot ist erwünscht.
Beim Teamlauf erfolgt keine Einzelwertung in Altersklassen. Teamlauf und 5-km-Lauf werden getrennt ausgewertet. Es ist nur die Teilnahme in einem Lauf möglich.
Beim 5-km- und 10-km-Lauf ist eine Wertung im EL-Cup möglich, soweit dazu eine gesonderte Anmeldung erfolgt.
Umkleidemöglichkeiten und Duschen befinden sich in den nahegelegenen Sporthallen „Am Brink“.
Die Startunterlagen erhaltet Ihr auf dem Wöhlehof. Dort findet nach den Läufen auch die Siegerehrung auf der Bühne statt. Bitte plant dafür etwas Zeit ein. Die Siegerehrungen erfolgen nach der Gesamtauswertung und Druck der Urkunden. Die Präsente werden nicht nachgeschickt.
Beim Bambinilauf erfolgt keine Zeitnahme.
Meldeschluss für Voranmeldungen ist Sonntag, der 09.08.2026. Nachmeldungen sind bis 45 Minuten vor dem jeweiligen Start möglich. Die Nachmeldegebühr beträgt 2 Euro.
Für EL-Cup-Teilnehmende und Nachmeldungen erfolgt die Zahlung vor Ort bei Abholung der Startunterlagen, ansonsten bei Voranmeldungen per Lastschrift über race result.
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schäden keine Haftung.
Pokale gibt es für alle Klassensieger der Schüler- und Jugendklassen.
Bei den Erwachsenen erhalten die Gesamtsieger/innen der Wettbewerbe 5 km, 10 km, Halbmarathon sowie Walking/Nordic Walking Sachpreise.
Sachpreise erhalten außerdem die Teams der Plätze 1–3 des Teamlaufs aller Meldeklassen sowie die Plätze 1–3 aller Erwachsenenmeldeklassen des 5-km-, 10-km- und Halbmarathonlaufs.
Alle Teilnehmer/innen des Bambinilaufs und der Schülerläufe erhalten eine Medaille.
Urkunden gibt es für alle Teilnehmer/innen am Bambinilauf sowie für die Plätze 1–3 der Schüler-, Jugend- und Erwachsenenklassen. Beim Bambinilauf erfolgt keine Zeitnahme und Wertung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage:
SC Spelle-Venhaus 1946 e.V. | Sommernachtslauf
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Klaus Grabowsky, 48480 Spelle, Telefon 05977/7858, erreichbar in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Die Veranstaltungsnummer lautet: 26V09000773360000.
Unsere Sponsoren sind:
Sparkasse Emsland
Westenergie
Samtgemeinde Spelle
Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG
August Storm GmbH & Co. KG
HTW GmbH & Co. KG
Sälker IT Solutions GmbH & Co. KG
Sander Reisen
elektron-spelle GmbH & Co. KG
Ratsapotheke Spelle
St. Johannes-Apotheke Spelle
Big Point Schapen
Veltmann-Voorbrink GmbH
Krone Gruppe
Uhren-Schmuck Deters
Krombacher
Foto- Filmaufnahmen
Mit der Anmeldung zum Speller Sparkassen Sommernachtslauf erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auf denen sie abgebildet ist, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt für die Berichterstattung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des Veranstalters und seiner Sponsoren verwendet, veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung in Printmedien, auf Internetseiten, in sozialen Medien sowie in sonstigen digitalen und analogen Medien. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
Rückerstattung von Startgeldern
Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person an, dass das entrichtete Startgeld grundsätzlich nicht erstattet wird. Dies gilt auch bei Nichtantritt, Verhinderung oder Abbruch der Teilnahme aus persönlichen Gründen.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgründen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt, abgebrochen oder in geänderter Form durchgeführt werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.