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If you have questions about an event, please contact the organizer or race timer. race result has no information about the event.
24.05.2025 | Greven, Germany 1. SV Greven Deichlauf

Veranstaltungstag:

Samstag, den 24.05.2025

Veranstalter:
SV Greven 2021 e.V.
Brüggenmersch 6
48268 Greven

Anmeldungen und Abholung Startunterlagen:
Startunterlagen können am Wettkampftag ab 13:00 Uhr am Sportzentrum abgeholt werden. Anmeldungen sind auch am Wettkampftag noch online bis etwa 15 Minuten vor dem jeweiligen Start möglich. Die zusätzliche Gebühr für Nachmeldungen beträgt 2,00 €.

Zeitnahme:
Die Zeitmessung (Brutto/Nettozeit) erfolgt mit Race-Result. Bei dem Transponder handelt es sich um einen Mehrfachchip der in die Startnummer integriert ist. Der Chip wird beim Zieleinlauf aus Gründen der Nachhaltigkeit eingesammelt. Teilnehmer des Bambinilaufes erhalten eine Startnummer ohne Transponder. Eine Zeitmessung des Bambinilaufes wird nicht durchgeführt.

Auskünfte:
Geschäftsstelle SV Greven 2021 e.V.
Sportzentrum Emsaue
Brüggenmersch 6
48268 Greven

Tel.: 02751-54720 Email: deichlauf@sv-greven.de
www.sv-greven.de/turniere/deichlauf/

Start & Ziel:
Sportzentrum Emsaue, Sportverein Greven 2021 e.V., Brüggenmersch 6, 48268 Greven

Wettbewerbe:
Die Strecken sind vom DLV genehmigt. Die 5 km und 10 km Strecken sind amtlich vermessen.

 

Lauf Strecke        Startzeit         Startgeld           Altersklassen    
Bambinilauf 800 m 14:00 Uhr kostenlos bis M/W 6 (bis 2019)
Schülerlauf 2 km 14:30 Uhr 3,00 € ab M/W 7 (2018) bis M/W 11 (2014)
Kleiner Deichlauf 5 km 15:15 Uhr 7,00 € ab M/W 10 (ab 2015)
Großer Deichlauf 10 km 16:30 Uhr 9,00 € ab M/W 14 (ab 2011)


Anreise und Parkmöglichkeiten:

Zum Parken stehen sowohl Parkflächen am Hallenbad als auch weiter stadtwärts am Busbahnhof zur Verfügung. 

Umkleiden und Duschen:
Die Umkleide- und Duschmöglichkeiten befinden sich am Sportzentrum des SV Greven 2021 e.V. direkt im Start-/Zielbereich.

Auszeichnungen:
Prämiert werden die ersten 3 Läufer und Läuferinnen der jeweiligen Läufe (außer Bambinis).
Alle Starter beim Bambinilauf erhalten eine Medaille beim Zieleinlauf.  Beim Schülerlauf werden zusätzlich die Altersklassenbesten prämiert.

Alle Urkunden und Ergebnislisten (außer Bambinis) sind im Internet abrufbar.

Sonstiges:
Eine Veranstaltung für die ganze Familie. Für Unterhaltung, Kaffee und Kuchen, Würstchen und erfrischende Getränke ist gesorgt.

Datenschutz:
Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten sind Bestandteil des Wettkampfes. Jeder Teilnehmer, der sich zu einem vom Verband genehmigten Lauf anmeldet, unterwirft sich den Bedingungen der Ausschreibung. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen anzuerkennen und zu beachten. Mit der Teilnahme an einem Laufwettbewerb erklärt sich der Teilnehmer auch mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und Veröffentlichung der Starterlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in Publikationen einverstanden. Es bedarf hierzu keiner zusätzlichen schriftlichen Erklärung. Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Ergebnislisten im Internet beeinträchtigt nicht die Persönlichkeitsrechte.
Eine Start- und Ergebnisliste darf nach dem Datenschutzgesetz Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung, Wettkampfklasse (Altersklasse), Nennung des Landesverbandes und Vereins beinhalten.
Sportler, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen und dies vor dem Wettkampf erklären, können nicht zum Wettkampf zugelassen werden. Dem Wunsch eines Sportlers, der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses wünscht, kann nicht entsprochen werden.

Recht am eigenen Bild:
Das Recht am eigenen Bild oder „Bildnisrecht“ ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen.

Allgemeiner Hinweis:
Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen berechtigt, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Haftung:
Die Teilnahme am Lauf erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Die Haftung des Veranstalters bei Sach- und Vermögensschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für unvorhersehbare bzw. nicht vertragstypische Schäden. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Haftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und dritter Personen, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.