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20. Reisbacher Volksfestlauf mit 11. Vilstalhalbmarathon

Strecken:

Inklusionslauf ab jahrgang 2020 und Bambini U6, Jahrgang 2019 - 2020   400 m (eine Runde im Stadion)

Bambini U8, Jahrgang 2017 - 2018 800 m (zwei Runden im Stadion)

Kurzstrecke  7,5 km (1 Runde)

Mittelstrecke  14,5 km (2 Runden)

Halbmarathon  21,5 km (3 Runden)

Schüler 1 U10, Jahrgang 2015 - 2016  / U12, Jahrgang 2013 - 2014   1500 m  (Schülerrunde)

Schüler 2  U14, Jahrgang 2011 - 2012 / U16, Jahrgang 2009 - 2010 / U18, Jahrgang 2007 - 2008   2600 m (Schülerrunde plus zwei Runden im Stadion)

Nordic Walking  7,5 km (1 Runde)

Anmeldegebühren 2024: 5 / 6 / 6 / 16 / 18 / 20 /  08 / 12 € 

Nachmeldegebühr: Bambini/Schüler entfällt, Erwachsene 5 €

Online-Anmeldeschluss: 12. Juli 2024, 12:00 Uhr

Preise:

Finischer-Medaillen für alle Teilnehmer

Inklusionslauf: ein kleines Erinnerungsgeschenk für jeden Teilnehmer

Pokale für:

1.-3. Platz Bambini w/m U6 und U8

1.-3. Platz Schüler  w/m  je Altersklasse U10, U12, U14, U16 und U18

1.-3. Platz Nordic Walking w/m

1.-3. Platz Kurz/Mittel w/m                

1.-3. Platz Halbmarathon w/m

schnellste Reisbacher w/m

Weitere Info´s unter: www.laufgruppe-reisbach.de und www.vilstalerhm.laufgruppe-reisbach.de

Haftung:

Eine Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden schließt der Veranstalter aus.
Die Teilnehmer bestätigen, dass sie körperlich gesund und ausreichend trainiert sind, um an den Wettbewerben teilnehmen zu können.

Datenschutzinformation bei der Anmeldung zu einem unserer Läufe:
Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten sind Bestandteil des Wettkampfes. Jeder Teilnehmer, der sich zu einem vom Verband genehmigten Lauf anmeldet, unterwirft sich den Bedingungen der Ausschreibung. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen anzuerkennen und zu beachten. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass mit der Teilnahme an einem Laufwettbewerb auch eine elektronische    Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und dauerhafte Veröffentlichung der Starterlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in Publikationen einhergeht. Eine dauerhafte Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet beeinträchtigt nicht die Persönlichkeitsrechte. Eine Start- und Ergebnisliste darf nach dem Datenschutzgesetz Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung, Wettkampfklasse (Altersklasse), Nennung des Landesverbandes und Vereins beinhalten. Sportler, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen und dies vor dem Wettkampf erklären, können nicht zum Wettkampf zugelassen werden. Dem Wunsch eines Sportlers, der erst nach dem Wettkampf eine Nichtveröffentlichung seines Ergebnisses wünscht, kann nicht   entsprochen werden.