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Ausschreibung 3. MTBO Wernigerode/Harz 2024

Zweierteams oder Einzelfahrer versuchen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, maximale Punkteanzahl zu erzielen, indem sie in höchstens 3 Stunden verschiedene Orientierungspunkte unterschiedlicher Wertigkeit anfahren (Reihenfolge und Anzahl beliebig). Bei Zeitüberschreitung werden Strafpunkte von dem erzielten Ergebnis abgezogen. Es gewinnt das Team bzw. der Einzelfahrer mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit zählt die kürzeste Gesamtzeit.

Termin:
Samstag den 04.05.2024

Kontakt:
mtbo@sk-wernigerode.de

Start / Ziel:
Schanzenhaus Wernigerode, Zwölfmorgental 30, 38855 Wernigerode

Gebiet/Karte:
Harz/Harzvorland, Wettkampfkarte Maßstab 1:30.000, Posten eingedruckt

Anmeldung:
Die Meldung für den Wettkampf erfolgt online über folgende Adresse:
https://my.raceresult.com/270285/
Anmeldeschluss ist der 21.04.2024.

Nachmeldungen:
Nachmeldungen am Veranstaltungstag sind nur begrenzt möglich, insofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde und noch ausreichend Materialien zur Verfügung stehen. Es wird eine Nachmeldegebühr erhoben.

Teilnehmerlimit:
100 Starter unabhängig von Einzel- und Teamwertung

Veranstalter:
Ski-Klub Wernigerode 1911 e.V.

Startgeld:
35 € Zweierteams
25 € Einzelstarter
Nachmeldegebühr: 5 € pro Person

Mindestalter:
18 Jahre

Wertungen:
Teamwertung
Männerwertung Einzel
Frauenwertung Einzel

Teamwertung:
Ein Team besteht aus zwei Personen. Während des Wettkampfes müssen beide Personen zusammenbleiben (Sichtweite). Die Einfahrzeit wird erst genommen, wenn beide Teammitglieder das Ziel erreicht haben.

Ausrüstung:
Fahrradhelm           Während des gesamten Wettkampfes besteht Helmpflicht!
Erste-Hilfe-Set
Handy für den Notfall
Ein MTBO-Kartenhalter wird empfohlen.

E-Bike:
Grundsätzlich sind für den Wettkampf nur nicht motorisierte Fahrräder erlaubt. Innerhalb eines Teams ist es zulässig, dass einer der beiden Teilnehmer ein E-Bike verwendet. Es ist unzulässig, dass der E-Bike-Fahrer anderen Teilnehmern durch Abschleppen etc. hilft.

Presse:
Alle Rechte für Veröffentlichungen liegen beim Veranstalter.

Zeitplan:

Ausgabe der Startunterlagen

9:00 - 9:45 Uhr

Wettkampfbesprechung

9:45 Uhr

Vergabe der Orientierungskarten

10 Minuten vor der jeweiligen Startzeit

Start der Teilnehmer in Blöcken

10:00 Uhr

Zieleinläufe

13:00 - 14:00 Uhr

Siegerehrung

Im Anschluss

Teilnahmebedingungen:

Mit der Meldung von mir oder von mir für Dritte (Sammelanmeldung) erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter, seinen Vertretern, den Betreuern noch die Sponsoren des MTBO und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme am Wettkampf und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Jeder Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr.

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von meiner Person gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Funk, TV und Drucksachen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Die Kampfrichter sowie das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Wettbewerb zu nehmen. Es ist untersagt, den Wettbewerb auf eigene Verantwortung weiterzuführen. Ich akzeptiere, bei Nichteinhaltung der Karenzzeiten, disqualifiziert zu werden. Die Teilnehmenden haben den Wettkampf zu beenden und sich umgehend bei den Organisatoren zu melden, wenn das angegebene Zeitlimit nicht eingehalten wird.

Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben und die Startnummer nicht an eine andere Person weiterzugeben. Ich versichere zum Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr erreicht zu haben. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmenden während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmende mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen durch den Teilnehmenden selber zu tragen sind. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Strecken oder Straßen. Der Wettkampf findet im normalen Straßenverkehr statt. Ich verpflichte mich die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Für Zuwiderhandlungen, Unfällen und weiteren Schäden haben die Teilnehmenden selbst einzustehen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen zur Disqualifikation. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nur die in den Veranstalterkarten ausgewiesenen Wege zu nutzen. Ein Querfeldeinfahren wird explizit untersagt. Jeder Teilnehmende ist selbständig für den einwandfreien Zustand seines Materials (Fahrrad, Fahrradhelm, etc.) verantwortlich. Es besteht während des gesamten Wettkampfes Helmpflicht!

Rücktritte / Stornierungen von Anmeldungen sind nicht möglich. Ich habe keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Dies gilt auch bei Nichtantritt sowie krankheitsbedingter Nichtteilnahme. Eine Gutschrift für die Teilnahme im Folgejahr gibt es nicht. Ummeldungen der Wertung (Einzel/Team) sowie Startertausch sind bis zum 06.04.2024 bei freien Startplätzen möglich. Der Teilnehmer informiert den Veranstalter per E-Mail unter Angabe aller notwendigen Meldedaten. Es gibt keine Warteliste.

 

Haftungsausschluss:
1.) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht und kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr gegenüber dem Teilnehmenden.
2.) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden, die auf Verletzung einer Kardinalpflicht beruhen. Soweit die Haftung des Veranstalters eingeschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Dies trifft auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Flächen/Wege bzw. deren Vertreter.
3.) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmenden in Verbindung seiner Teilnahme an der Veranstaltung.
4.) Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
5.) Der Veranstalter haftet nicht für solche Schäden, die ein anderer Teilnehmende verursacht. Die Teilnehmenden haften stattdessen untereinander.
6.) Der Veranstalter haftet nicht mehr, wenn die vorher angegebenen Zeitlimits überschritten werden und die Teilnehmenden dennoch den Wettkampf weiterführen.

Hinweis laut Datenschutzgesetz:
Ihre Daten werden maschinell gespeichert!

Corona: Am Tag des Wettkampfes maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt. Der Teilnehmende hat sich selbständig mit den Regeln vertraut zu machen. Als Teilnehmender nehme ich freiwillig an der Veranstaltung teil und mir ist bewusst, dass ein Restrisiko besteht, mich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine Teilnahme ist nur möglich bei, zu diesem Zeitpunkt eventuell notwendigen, Abgabe einer Gesundheitserklärung und entsprechend Abgabe eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises oder ggf. eines negativen Corona-Testes. Aufwand und Kosten für diese Maßnahmen obliegen dem Teilnehmenden. Eine Testmöglichkeit wird vom Veranstalter nicht bereitgestellt. Die Anwendung der 3G-Regel oder 2G-Regel hängt von der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt ab. Bei einer möglichen Nichtteilnahme aufgrund einer behördlichen 2G-Regel entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.