Select your language:
|
TSV Gaimersheim e.V. - Abteilung Radsport
Retzbachpark Gaimersheim, Am Steinbruck, Nähe EDEKA
Sonntag, 18. Juni 2023
Flacher Rundkurs, überwiegend auf Schotterwegen
Donnerstag, 15.6.2023
Bis 30 Minuten vor dem jeweiligen Start
Erwachsene: 12 EUR / Nachmeldegebühr 3 EUR
Schüler und Jugendliche: 4 EUR / Nachmeldegebühr 1 EUR
Bambini: frei
Ausgabe ab 9:00 Uhr am Start/Ziel
Bus: INVG Haltestelle “Gaimersheim Feuerwehrhaus” (ca. 5 Minuten zu Fuß zum Start)
Zug: “Bahnhof Gaimersheim” (ca. 15 Minuten zu Fuß zum Start)
EDEKA Ballsporthalle, Römerstr. 39, Gaimersheim
Direkt vor Ort - schnellstmöglichst nach den Läufen
Ergebnisse und Urkunden sind auf dieser Seite auffindbar.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl und sonstige Schadensfälle sowie die Verwahrung von Garderobe oder Wertgegenständen.
Den Anweisungen der Streckenposten sind Folge zu leisten.
Die Teilnehmer erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten zur Durchführung der Veranstaltung und zur Veröffentlichung der Ergebnisse und von Bildmaterial einverstanden.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teil und erklären, dass Sie keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder dessen Helfer, oder sonstigen Helfern, Personen und Körperschaften stellen.
Bei der Teilnahme minderjähriger Läuferinnen und Läufer erklären sich die Eltern bei der Anmeldung als Erziehungsberechtigte mit den Veranstalterbedingungen einverstanden.
Das Rennen findet auf öffentlichen Straßen statt. Die Straßenverkehrsordnung ist zwingend einzuhalten. Bei vorzeitiger Beendigung/Aufgabe des Wettkampfes ist dieses von dem Teilnehmer dem Zeitnahmeteam zu melden. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie unsportliches Verhalten des Teilnehmers auch gegenüber Streckenposten, Helfern oder Zuschauern führen zur sofortigen Disqualifikation.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung (z.B. Rückerstattung Startgeld) des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erkennt die Geltungen des DLV Anti-Doping-Codes (DLV-ADC) an und unterwirft sich dessen Bestimmungen.