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Bei Fragen zu einer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an den Veranstalter/Zeitnehmer. race result kann keine Auskunft zu den Veranstaltungen geben.
27.05.2020 | Ahrensburg, Deutschland Rachel Carson Marathon am 27.05.2020 (Serien 'Biologie' & 'Umweltschutz', Moorbek # 2)

Information vom 18.05.2020, 17 Uhr: Da die neueste, seit dem heutigen 18.05.2020 gültige Fassung der Schleswig-Holsteinischen Pandemie-Verordnung wieder Laufveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt, wenn man seinen Sport kontaktlos ausübt und die Abstandsregel von 1,5 Metern einhält, während so viele Teilnehmer in Hamburg definitiv nicht erlaubt wären, und da wir heute, neun Tage vor diesem Lauf, bereits 11 Anmeldungen haben, verlege ich den Rachel Carson Marathon nun von den Teichwiesen auf unsere Moorbek-Strecke.

siehe Update 10 unter https://my.raceresult.com/152376/?lang=de

 

Hiermit schreibe ich den Rachel Carson Marathon am Mittwoch, dem 27.05.2020, an. Dieser Lauf ist ausdrücklich nicht wettkampforientiert, sondern vielmehr ein Angebot, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekte und zählbaren Marathon zu laufen. Im Prinzip läuft also jeder - wie sonst auch - sein eigenes Tempo.

Rachel Louise Carson, US-amerikanische Zoologin, Biologin, Wissenschaftsjournalistin und Sachbuchautorin, * 27. 5. 1907 Springdale, Pennsylvania, † 14. April 1964 Silver Spring, Maryland; ihr Hauptwerk Silent Spring (Der stumme Frühling) aus dem Jahr 1962 wird häufig als Ausgangspunkt der US-amerikanischen Umweltbewegung bezeichnet wird. Carson, die als eine der wichtigsten Personen des 20. Jahrhunderts gilt, begann ihre berufliche Karriere als Biologin des U.S. Bureau of Fisheries. Der erste große schriftstellerische Erfolg Rachel Carsons war das 1951 erschienene Buch "The Sea Around Us" (Wunder des Meeres). Es wurde im Folgejahr mit dem US-amerikanischen National Book Award und der John-Burroughs-Medaille ausgezeichnet. Ihr nächstes Buch "The Edge of the Sea" (Am Saum der Gezeiten) sowie ihr wieder aufgelegtes Erstlingswerk "Under the Sea-Wind" (Unter dem Meerwind) wurden ebenfalls zu Bestsellern. Nach dieser Trilogie, die das Leben im Meer thematisierte, befasste sie sich zunehmend mit Problemen des Umweltschutzes. 1962 erschien ihr bis heute bekanntestes Buch "Silent Spring" (Der stumme Frühling), in dem sie die Auswirkungen eines rigorosen Pestizid-Einsatzes auf Ökosysteme thematisierte. Das Buch löste in den USA eine heftige politische Debatte aus und führte letztlich zum späteren DDT-Verbot. Rachel Carson wurde im Jahre 1980 postum mit der Presidential Medal of Freedom, der höchsten zivilen Auszeichnung der USA, ausgezeichnet.

Start/Ziel: 22926 Ahrensburg, Bornkampsweg/Grellkamp (gegenüber Gut Wulfsdorf, an der Informationstafel)

Termin: Mittwoch, 27.05.2020, 15:00 Uhr - Der Start erfolgt minimal zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für diese Veranstaltung ist die Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein, verkündet am 16. Mai 2020, in Kraft ab 18. Mai 2020, gültig bis 07. Juni 2020. Darin heißt es u.a.: :

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 (Coronavirus) im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung von medizinischen Kapazitäten zur Behandlung der an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten gewährleistet werden.

(2) Zur Verfolgung der Ziele nach Absatz 1 werden in dieser Verordnung besondere Ge- und Verbote aufgestellt, die in Art und Umfang in besonderem Maße freiheitsbeschränkend wirken. Umzusetzen sind diese Ge- und Verbote vorrangig in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und nachrangig durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden, sofern und soweit es zum Schutz der Allgemeinheit geboten ist.

§ 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen

(1) Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsgebot). Dies gilt nicht,

    wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist;
    wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
    für Angehörige des eigenen Haushalts und bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts;
    für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister, eigene Kinder und andere in gerader Linie Verwandte.

(2) Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

(3) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.

(4) Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot). Darüber hinaus sind Zusammenkünfte von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern, eigenen Kindern und anderen in gerader Linie Verwandten zulässig, soweit die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.

§ 5 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt. Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen gilt dies bis zum 31. August 2020.

(2) Auf Veranstaltungen im öffentlichen Raum findet § 2 Absatz 4 keine Anwendung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    Der Veranstalter erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept;
    der Veranstalter erhebt spätestens bei Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmenden;
    die Teilnehmenden befinden sich während der Veranstaltung auf festen Sitzplätzen;
    in geschlossenen Räumen finden keine Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen statt, insbesondere gemeinsames Singen oder der Gebrauch von Blasinstrumenten.

§ 11 Sport

(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:

    das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
    das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;

    bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
    soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
    Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
    sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;
    vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Teilnehmerlimit: 25 Starter (ggfs. mehr)

Strecke: 2,792 km lange Rundstrecke auf Wanderwegen im Bereich der Moorbek im Ahrensburger Stadtteil Wulfsdorf; dieser Bach bildet die Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg. 15 Runden plus ein 200-m-H/R-, also insgesamt 400-m-Auftaktstück ergeben 42,28 km. Die Strecke wurde am 09.05.2020 mit meinem Präzisionsmessrad vermessen.

Veranstalter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist.

Meldeschluss: Samstag, der 09.05.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro!

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). - Absagen werden im übrigen nur noch über diese race result-Event-Seite angenommen!

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7.00 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind gemäß o.a. Rechtsverordnung, aber auch sonst, nicht verfügbar!