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Text vom 16.03.2020, 07:55 Uhr:
Am Nachmittag des gestrigen 15.03.2020 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Gesundheitsbehörde authorisiert, eine notwendige Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg zu treffen. Diese wurde auch umgehend herausgegeben und legt unter anderem folgendes fest:
siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/13721244/478958bdded12fd2f8ebc6769f327079/data/2020-03-15-pdf-allgemeinverfuegung.pdf bzw. https://www.hamburg.de/coronavirus/13721232/allgemeinverfuegung-zur-eindaemmung-des-coronavirus-in-hamburg/
1. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden untersagt. ...
Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) sind bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden von der Untersagung ausgenommen. ...
Es wird im Übrigen aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.
Was dies für meine "Fun & Erlebnis Marathons" Events bedeutet, muss ich jetzt erst einmal in Ruhe klären.
Aktuell beabsichtige ich:
- meine Hamburg Special Events auszusetzen und nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Ort nachzuholen,
- meine Teichwiesen.Marathons zum vorgesehenen Termin auf einer Ersatzstrecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verfügung und mit einem deutlich kleineren Teilnehmerlimit weiterhin stattfinden zu lassen.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
(16.03.2020, 07:55 Uhr)
Update vom 16.03.2020, 17 Uhr: Heute Mittag habe ich bereits eine erste Strecke außerhalb Hamburgs gesichtet und fotografiert sowie einen Punkt für Start & Ziel festgelegt. Drei weitere Strecken werde ich in den nächsten Tagen erkunden und erst danach eine dieser vier Strecken vermessen. Eine vorläufige Ausschreibung für ein Ersatz-Event am 25.03.2020 ist bereits online.
Update vom 16.03.2020, 23:30 Uhr: Da der Vorstand des 100 Marathon Club Deutschland heute Abend publiziert hat "Die Zählbarkeit von Läufen in Deutschland wird deshalb vorläufig bis zum 31. März 2020 ausgesetzt. Diese Frist wird aufgrund der dann aktuellen Situation neu bewertet und ggfs. verlängert.", macht es aktuell wenig Sinn, an den verbleibenden März-Terminen etwas neu zu organisieren und auszuschreiben. - siehe: http://100marathon-club.de/no-comments/no-comments-ansicht/news/detail/News/zaehlbarkeit-von-laeufen-in-deutschland-ausgesetzt-1540.html
Update vom 19.03.2020, 12 Uhr: Da das Hamburger Veranstaltungsverbot inzwischen bis zum 30.04.2020 gilt (siehe https://www.hamburg.de/coronavirus/freizeit/#eins), wird die 20. FEM Oster-Marathon-Serie nun auf das Wochenende um Christi Himmelfahrt, also auf den 21.05.2020 bis 24.05.2020, verschoben. Die Ausschreibungen sind aktualisiert, die Online-Anmeldungen wieder offen, allerdings auch die TN-Limits von 40 auf 30 reduziert worden.
Update vom 20.03.2020, 15 Uhr: Heute wurde der 48. GutsMuths Rennsteiglauf abgesagt, wobei der GMRV allen Anmeldern zusagte, ihnen 50 % der gezahlten Startgelder zurückzuerstatten. Dies ist natürlich eine, wie ich finde, weise Kompromisslösung in Anbetracht der bislang einzigartigen Rechtslage.
Von den FEM-Events sind ja bisher der 12. Horizontweg Marathon am 28.03.2020 sowie die 20. FEM Oster-Serie mit dem 11. Altenwerder Marathon am 10.04.2020, dem 5. Billwerder Bucht Marathon am 11.04.2020, dem 10 OxPark / Ochsenzoll Marathon am 12.04.2020 und dem 38. Billerhuder Insel Marathon am 13.04.2020 von der COVID-19 Pandemie bzw. der Hamburger Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 betroffen, die bis Ende April 2020 sämtliche Veranstaltungen strikt untersagt.
Beim 12. Hörizontweg Marathon muss ich noch sehen, ob ich diesen während der Sommermonate nachholen kann oder erst am nächsten regulären Termin Anfang November, wobei ich dann alle bisherigen bezahlten Anmeldungen "mitnehmen" werde.
Die 20. FEM Oster-Serie habe ich gestern auf das Wochenende um Christi Himmelfahrt, genauer: den 21.-24.05.2020, verlegt und auch hier alle Anmeldungen transferriert.
Wie ich bei den Läufer/innen verfahren werde, die an den neuen Terminen partout nicht laufen können, muss ich noch sehen. Ich könnte mir eine ähnliche Lösung wie beim Rennsteiglauf vorstellen, aber auch eine Startgeld-Gutschrift für künftige FEM-Events. Wie es hier weitergehen wird, werde ich bis Ostern sehen und hier mitteilen. Ich hoffe auf euer Verständnis.
Update vom 27.03.2020, 10 Uhr: Quasi zeitgleich mit meiner Teichwiesen-Ausschreibung für den 03.04.2020 hat der Vorstand des 100MC auf der Clubseite verfügt, die "Zählbarkeit von Läufen in Deutschland" weiterhin bis zum 19.04.2020 "auszusetzen" (siehe http://100marathon-club.de/no-comments/no-comments-ansicht/news/detail/News/zaehlbarkeit-von-laeufen-in-deutschland-ausgesetzt-update-1540.html). Er setzt damit die Zählordnung des 100 Marathon Clubs, also einen Anhang zu seiner Satzung, per Vorstandsbeschluss außer Kraft.
Rein vereinsrechtlich ist der Vorstand hierzu nicht befugt. Einen solchen Beschluss könnte nur die Mitgliederversammlung mit ausreichender Mehrheit fassen, was aber gerade in Zeiten der Kontaktbeschränkungen eh nicht geht.
Aktuell wird unser Zusammenleben und werden unsere Aktivitäten durch die behördlichen Allgemeinverfügungen und Kontaktbeschränkungen in ethisch, medizinischem und juristisch ausreichendem und korrektem Maß limitiert und geregelt. Das ist auch gut so, und dies unterstütze ich auch voll und ganz.
Gleichwohl wird aber immer wieder zu Recht empfohlen, sich - unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen - im Freien sportlich zu betätigen.
Wenn also eine Laufausschreibung sowohl die Vorgaben der behördlichen Allgemeinverfügungen und Kontaktbeschränkungen als auch die der 100MC-Zählordnung einhält und "unter einen Hut" bringt, dann gibt es keinen vernünftigen und juristisch korrekten Grund, diesem Lauf die Zählbarkeit gemäß den 100MC-Statuten zu versagen.
Der 100MC-Vorstand ist nicht befugt, die Satzung oder einen ihrer Anhänge ohne Beschluss der MV außer Kraft zu setzen. Diese Befugnisse stehen ihm laut Vereinsrecht und auch gemäß der 100MC-Satzung nicht zu, und er sollte sie sich tunlichst auch nicht anmaßen. Oder wie Tammo Seemann (selbst Jurist) in der 100MC-Mitglieder-Gruppe auf facebook gestern schrieb: "Die Vereinsmitglieder schützen ihre Gesundheit selbst, indem sie sich an die Empfehlungen halten und bedürfen dazu nicht eines übergriffigen Vorstands, der gut daran täte, sich an die ihm übertragenen Rechte zu halten..."