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WEGEN DEM CORONA-VIRUS VERSCHOBEN
AUSSCHREIBUNG
Im Rahmen des Wetzlarer Familiensportfestes wird am Samstag, den 27. Juni 2020, das "1. Wetzlarer Cycling Event" angeboten und durchgeführt.
Veranstaltet wird dieses Sportangebot vom Sportkreis Lahn-Dill e.V. in Kooperation mit dem Sportamt Wetzlar sowie dem Turnverein Wetzlar, dem Team Naunheim Sport e.V., dem Gesundheitszentrum Conditio in Wetzlar und dem Sports Plaza aus dem Wetzlarer Ortsteil Dutenhofen.
Acht Stunden lang heißt es: kräftig in die Pedale treten und zu lauter, fetziger Musik auf dem Indoor Bike (IC7) für den guten Zweck schwitzen. Acht Stunden lang werden verschiedene Presenter motivieren, antreiben, begeistern.
Indoor Cycling ist ein effektives Ausdauertraining bei höchster, gesundheitlicher Orientierung auf einem stationären Indoor Bike. Indoor Cycling fördert den Fettstoffwechsel, trainiert das Herz-Kreislaufsystem und die Kraftausdauer, verbrennt Kalorien und formt Beine und Po. Verschiedene Trittfrequenzen, unterschiedliche Belastungsstufen und Übungen auf dem Bike und die Motivation durch den Instructor lassen die Kursstunden zu einem abwechslungsreichen Workout-Erlebnis werden.
DAUER / ZEITEN / PREISE
Der Cycling-Marathon startet um 12 Uhr Mittags und wird mit einem Umfang von acht Stunden (8 x 50 min. Kursstunde) ausgetragen. Man kann in Blöcken à 2, 4 oder 8 Stunden buchen - Indoor Cycling- Begeisterte ab 18 aus Wetzlar und aus der Region sind herzlich dazu eingeladen. Die Teilnahmegebühr pro 2-Stunden-Block beträgt 20,00 Euro. Inklusive sind Snacks und Getränke, ein Catering-Gutschein, Umkleide- und Duschmöglichkeiten sowie die Wertsachenaufbewahrung. Der Erlös des Events kommt der Jugendsportförderung zugute.
VORAUSSETZUNGEN
Die Teilnahme am "Wetzlarer Cycling Event" und die Benutzung der Einrichtungen und der Bikes im Rahmen des Cycling-Events erfolgen ausdrücklich auf eigene Verantwortung.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich bei guter Gesundheit und guter körperlicher Verfassung zu sein und der sportlichen Herausforderung eines solchen Cycling-Events gewachsen zu sein. Wer sich dessen nicht 100% sicher ist, sollte seinen Hausarzt befragen oder auf eine Teilnahme verzichten.
Die Teilnehmer bestätigen des Weiteren, schon Indoor-Cycling-Erfahrungen zu haben, insbesondere die nachstehenden Sicherheitshinweise zu kennen und zu beachten und die individuelle Einstellung des Bikes durchführen zu können.
Sicherheitshinweise kennen bedeutet: mögliche Risiken durch den Starrlauf der Schwungmasse sind bekannt / Nutzung der Notbremse ist bekannt / Schnürrsenkel sicher einstecken bzw. besser vermeiden und weite Hosenbeine sind gefährlich (ist bekannt) / Fuss-Fixierung im Körbchen oder die Nutzung von Clickpedalen sind bekannt!
Darüber hinaus ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin über die Notwendigkeit der Aufnahme von Getränken und Verpflegung informiert - Dehydratition auf Grund von Wassermangel oder Unterzuckerung auf Grund von mangelnder Energieversorgung müssen vermieden werden.
HAFTUNG / Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle und Diebstähle.
Mit unserem Cycling-Event bieten wir eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an - auf diese findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung, vergleiche § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB. Dies bedeutet, dass kein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht nach dem deutschen Fernabsatzgesetz vorliegt.
STORNIERUNG / ABSAGE
Stornierungen sind nicht möglich, es kann jedoch vor Veranstaltungsbeginn ein Ersatz-Teilnehmer für das Bike benannt werden - dieser Ersatzmann / -frau muss vor der Teilnahme dem Veranstalter benannt werden und diese Ausschreibung lesen und akzeptieren.
Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung des bereits gezahlten Startgeldes.
Mit Absenden der Anmeldung wird der/die Anmelder/in unwiderruflich zur Zahlung des Gesamtbetrages aufgefordert - die Zahlung erfolgt zeitgleich.
RECHTE / FOTOS / VERÖFFENTLICHUNG
Der Veranstalter behalten sich vor, ohne Rückfrage und Entgelt Fotos des Events zu fertigen und zu veröffentlichen.
Mit erfolgter Anmeldung stimmt der/die Anmelderin dieser Veröffentlichung zu.
Muss die Veranstaltung wegen höherer Gewalt abgesagt werden, wird vom Veranstalter kein Schadensersatz geleistet.
Es gelten die Hausordnung und die Regeln der Stadt Wetzlar bzw. des Stadions Wetzlar (Veranstaltungsort)
Der Veranstalter behält sich alle im Zusammenhang stehenden Rechte vor.