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20.06.2021 | Neunkirchen, Deutschland 10. Neunkircher Triathlon ABGESAGT !

Ausschreibung

10. Neunkircher Jedermann- und Staffeltriathlon, Deutsche und

Saarländische Betriebssportmeisterschaften Sprintdistanz

20. Juni 2021

Veranstalter/Ausrichter: Neunkircher Sportverband in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Neunkirchen, DREIkraft Neunkirchen, Radclub Mistral, Schwimmverein Neunkirchen, VfA Neunkirchen und dem Saarländischen Betriebssportverband

  • Ort: Kombibad „Die Lakai“, Neunkirchen
  • Distanzen:
  • Jedermann-, Staffeltriathlon und Betriebssport-Staffel: 300 m Schwimmen, 20 km Rad fahren, 5,5 km Laufen, Deutsche und Saarländische Betriebssportmeisterschaften Sprint: 750 m Schwimmen, 20 km Rad fahren, 5,5 km Laufen
  • Start: Sonntag, 20.06.2021, 09.00 Uhr
  • Einchecken/Ausgabe der Startunterlagen: 06.30 – 08.20 Uhr. Helm, Startnummer und die Radschuhe sind beim oder am Rad zu deponieren. Die Wechselzone ist für Nichtteilnehmer gesperrt.
  • Wettkampfbesprechung: 08.30 Uhr im Zielbereich. Teilnahme ist Pflicht!
  • Siegerehrung: ab ca. 13.00 Uhr
  • Radrückgabe: Nach Wettkampfende erhalten Sie Ihr Rad nur gegen Vorzeigen der Startnummer. Aufgrund des im Anschluss stattfindenden Kindertriathlons bitten wir Sie, Ihr Rad schnellstmöglich in der Wechselzone abzuholen.
  • Startberechtigung:
    • Jedermann- und Staffeltriathlon, Saarländische Betriebssportmeisterschaften, Jugendliche, Frauen und Männer ab Jahrgang 2005 und älter (ab Jugend A) laut Sportordnung der DTU.
    • Deutsche und Saarländische Betriebssportmeisterschaften laut Sportordnung der DBSV. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Mitglied einer dem Deutschen Betriebssportverband angehörenden Organisation sein (vgl. zu den weiteren Voraussetzungen Ziffer 6a und 6b der DBSV-Rahmenordnung).
  • Altersklassen: Die Altersklasseneinteilung gilt gemäß Sportordnung der DTU.
  • Anmeldung: Die Online-Anmeldung unter www.neunkirchen-triathlon.de ist ab dem 30.11.2020 geöffnet. Nachmeldungen sind am Wettkampftag noch möglich (zzgl. 5,00 EUR Gebühr, kein Finisher-Shirt), sofern das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist. Erst mit Eingang des Startgeldes erscheinen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Startliste. Ein Vertrag wird gültig, wenn die Startgebühr auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wird und der Name des Teilnehmers auf der Startliste erscheint. Die Startliste kann im Internet eingesehen werden. Die Anmeldung eines Athleten kann abgewiesen oder ein Startverbot erlassen werden, wenn ein Athlet die Veranstaltung stört, sich bereits vor dem Beginn der Veranstaltung störend verhält, gegen Wettkampfregeln verstößt oder aufgrund seines Verhaltens abzusehen ist, dass er derartige Störungen verursachen wird.
  • Anmeldeschluss: 13.06.2021
  • Startgeld: Das Startgeld beträgt 35,00 EUR für Einzelstarterinnen und Einzelstarter bzw. 60,00 EUR für Staffeln und für Staffeln der Betriebssportmeisterschaften. Das Startgeld für die Deutschen Betriebssportmeisterschaften beträgt 45,00 EUR. Darin enthalten ist das an den DBSV zu zahlende Teilnehmerentgelt. Verpflegung während und nach dem Wettkampf, Finisher-Shirt, ärztliche Betreuung, Chip-gesteuerte Zeitmessung, Ergebnislisten, Urkunden für die Erstplatzierten und die Anti-Dopingabgabe in Höhe von 1,00 EUR pro Teilnehmer sind enthalten.
  • Bankeinzug: Das Startgeld wird im Rahmen der Anmeldung per Bankeinzug eingezogen.
  • Schwimmen: Die Distanz für den Jedermann- und den Staffeltriathlon beträgt 300 m (12 Bahnen à 25 m). Das Zeitlimit beträgt 12 Minuten. Die Distanz für die Saarlandmeisterschaft Sprint und die Deutsche und Saarländische Betriebssportmeisterschaft beträgt 750 m (30 Bahnen à 25 m). Geschwommen wird im Freibad des Kombibades „Die Lakai“ auf 6 Bahnen à 5 Teilnehmer. Das Zeitlimit beträgt 20 Minuten Das Tragen eines Neoprenanzuges ist nicht erlaubt. Farbige Badekappen werden am Becken ausgegeben, das Tragen ist Pflicht. Die Startzeiten sind einzuhalten, um rechtzeitiges Erscheinen am Becken wird gebeten.
  • Radfahren: 2 Runden à 10 km. 20 km Gesamtdistanz. Gefahren wird ausschließlich auf Asphalt. Die Radstrecke ist ausreichend ausgeschildert und abgesichert. Die StVO ist einzuhalten. Die Radstrecke ist zum großen Teil für den übrigen Verkehr nicht gesperrt. Der Verkehr wird an einigen Punkten durch Polizei und Ordner geregelt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Es gilt Windschattenfahrverbot. Ständiges Nebeneinanderfahren ist verboten. Jeder Teilnehmer muss einen Radsport spezifischen Helm mit geschlossenem Kinnriemen tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstitutes entspricht. Jeder Teilnehmer muss eine Oberkörperbekleidung tragen. Die Räder und ggf. Radhelme sind mit den in den Startunterlagen vorhandenen Startnummern auszurüsten. Die Startnummer ist sichtbar über dem Trikot zu tragen. Die Helme sind am Rad zu platzieren und bei der Radabgabe / Einchecken mit abzugeben.
  • Laufen: Das Laufen findet auf einer 5,5 km langen Strecke im Kasbruchtal teilweise auf Asphalt und teilweise auf Waldwegen statt. Die Strecke ist ausgeschildert und verläuft als Rundkurs. Je nach Außentemperatur werden auf der Laufstrecke Getränke gereicht. Die Strecke ist für den Straßenverkehr gesperrt. Jeder Teilnehmer muss eine Oberkörperbekleidung tragen. Die Startnummer ist auf der Trikotvorderseite zu tragen.
  • Staffelwertung: Jede Staffel besteht aus einem Schwimmer, einem Radfahrer und einem Läufer. Die Staffeln werden in gesonderten Gruppen gestartet. Die Ablösung zwischen den Team-Mitgliedern erfolgt durch Übergabe des Transponder-Chips in einem eigens dafür vorgesehenen Bereich in der Wechselzone. Die Wettkampfbesprechung, der Ablauf des Startvorganges, die Endversorgung und die Siegerehrung entsprechen den üblichen Regularien. Es sind Frauen-, Herren- und Mixed-Staffeln zugelassen. In den Staffeln können auch B-Jugendliche Jahrgang 2006 und 2007 beim Schwimmen eingesetzt werden. Für die ersten drei Staffeln jeder Klasse gibt es Sachpreise.
  • Zeitnahme: Die Zeiterfassung erfolgt ausschließlich durch ein vom Veranstalter gestelltes Zeiterfassungssystem. Die Gebühr für den Verlust eines Chips beträgt 20,00 EUR. Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Endzeit mitverantwortlich. Das zur Zeitnahme notwendige Zeiterfassungsgerät hat der Teilnehmer nach Maßgabe des Veranstalters während des Wettkampfes zu tragen. Die Zeiterfassung erfolgt an vier gesonderten Punkten: Kurz nach Verlassen des Beckens, Aus- und Eingang Wechselzone Rad, am Wendepunkt der Radstrecke und am Ausgang Lauf und am Ziel.
  • Richtlinien: Gemäß der aktuell gültigen Sportordnung der Deutschen Triathlon Union sowie deren besonderen Bestimmungen.
  • Medizinische Versorgung: Ein Notarzt sowie Rettungssanitäter übernehmen die Betreuung vor Ort.
  • Verpflegung und Bewirtung: Während und nach dem Wettkampf werden die Teilnehmer ausreichend versorgt. Im Zielbereich werden für Teilnehmer und Zuschauer an verschiedenen Verkaufsständen Getränke und Speisen durch die Firma Finetime angeboten.
  • Preise:
    • Jedermann und Staffeltriathlon: Die drei Erstplatzierten männlich und weiblich der verschiedenen Altersklassen erhalten Urkunden und Sachpreise. Startpassinhaber werden im Jedermanntriathlon nicht getrennt gewertet. Die ersten drei Staffeln jeder Klasse erhalten ebenfalls Urkunden und Sachpreise.
    • Die Ehrung der Saarlandmeisterschaften erfolgt durch die Saarländische Triathlon Union gemäß der DTU Sportordnung
  • Deutsche Betriebssportmeisterschaften Sprinttriathlon

Die Ehrung der Deutschen und Saarländischen Betriebsportmeisterschaften erfolgt durch die Verantwortlichen des Betriebssports.

  • Preisgeld:

Die schnellsten Männer und Frauen der Jedermanndistanz erhalten jeweils Geldpreise von 150,00 EUR, 100,00 EUR und 50,00 EUR. Die schnellste Frauen-, Herren- und Mixed-Staffel erhält einen Sonderpreis.

  • Ergebnislisten:

Veröffentlichung nach dem Wettkampf online unter http://www.neunkirchen-triathlon.de

  • Allgemeines: Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr. Mit der Anmeldung erklären alle Teilnehmer ihr Einverständnis mit den Wettkampf- und Organisationsbestimmungen. Den Anweisungen der Wettkampfleitung, der Ärzte und Rettungsdienste ist Folge zu leisten. Die Radrückgabe in der Wechselzone erfolgt gegen Vorzeigen der Startnummer. Der Veranstalter behält sich das Recht für Änderungen vor.
  • Anfahrt und Parken: Autobahnausfahrt Neunkirchen Oberstadt abfahren. Im Kreisel rechts abfahren und der Beschilderung folgen. Das Kombibad „Die Lakai“ befindet sich nach ca.1 km auf der rechten Seite. Parkplätze sind vorhanden (…weitere Informationen). Das Bad und die Straße rund um das Bad sind am Wettkampftag für den Durchgangsverkehr gesperrt. Parkhinweise beachten.
  • Duschen/Umkleiden: Dusch- und Umkleidemöglichkeiten bestehen im Außenbereich des Kombibades und in den Umkleidegebäuden der Lakaienschäferei.
  • Haftungsausschluss:

 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Unfall, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Den genauen Haftungsausschluss finden Sie hier. Mit der Anmeldung wird der Haftungsausschluss anerkannt.

 

Einverständniserklärung

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.

 

Einwilligung zur Datenerhebung und Datenverwertung

 

1. Bei der Online-Anmeldung unter www.neunkirchen-triathlon.de bzw. bei Nachmeldungen am Wettkampftag werden durch den Neunkircher Sportverband (Veranstalter) personenbezogene Daten erhoben. Für die Anmeldung benötigt der Veranstalter den Namen, Vornamen und das Geburtsjahr des Teilnehmers. Des Weiteren werden dem Veranstalter bei der Überweisung des Startgelds durch den Teilnehmer die Kontodaten des Teilnehmers bekannt. Bei bzw. nach der Durchführung der Veranstaltung werden das Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten erstellt sowie veröffentlicht.

 

Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, mit der Speicherung und Verarbeitung der vorbezeichneten personenbezogenen Daten, mit dem Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung einverstanden zu sein. Die Einwilligung bezieht sich auch auf die Speicherung der Daten des Teilnehmers, die durch seine Überweisung auf das Konto des Veranstalters bekannt werden.

 

2. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass in Zusammenhang mit der Veranstaltung, wonach die Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, Fernsehen oder Werbung ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.

 

3. Die vorbezeichneten personenbezogenen Daten - mit Ausnahme der Kontodaten - können an einen kommerziellen Dritten für die Durchführung der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung mit dieser Weitergabe zu diesem Zweck ausdrücklich einverstanden.

4. Der Teilnehmer hat das Recht, von dem Veranstalter zu verlangen, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten unverzüglich löscht bzw. kann gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per Email der Datenverarbeitung und Speicherung widersprechen.

 

 

 

Haftungsausschluss

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung.

 Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers die in der Wechselzone abhanden gekommen sind oder für andere abhanden gekommene Gegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.

 Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.

 Mit umfasst von der Haftungsbeschränkung bzw. vom Haftungsausschluss sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. die oben beschriebene Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Der Teilnehmer stellt außerdem den Veranstalter sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei bzw. gilt auch gegenüber Dritten die oben beschriebene Haftungsbeschränkung, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme am Triathlon  während der Veranstaltung erleiden. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen hat.

 

 

Ausfall/Änderung der Veranstaltung

 

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke, Sicherheitsgründen, oder aus jedem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

 Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.



 

8. Kindertriathlon mit Saarlandmeisterschaft der Schüler

und Jugend B mit STU-Schülercup 2021

Sonntag, 20.06.21, 14.30 Uhr, Kombibad „Die Lakai“

Veranstalter
Der Neunkircher Sportverband in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Neunkirchen,
DREIkraft Neunkirchen, RC Mistral, Schwimmverein Neunkirchen und VfA Neunkirchen
Ort

Kombibad „Die Lakai“

Startberechtigung

Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2007-2015 (das ist Jugend B bis Schüler D)

Für die Saarlandmeisterschaften der Schüler A, B und C ist lediglich ein Wohnsitz im Saarland nach zuweisen, d.h. keine Nachweispflicht zum DTU Startpass = Aufhebung § 50.6. der Sportordnung: SpO: https://www.dtu-info.de/a/dateien/regelwerk-ordnungen/Ordnungen/SpO_2018_V_1_2_sw.pdf .

Für die Saarlandmeisterschaften der Jugend B gilt die Sportordnung der DTU auf Anordnung des Verbandes, DTU Startpassnummern sind bei der Anmeldung anzugeben und die Startpässe vorzulegen.

Eltern / Erziehungsberechtigte bestätigen durch die Anmeldung, dass die Kinder für den Triathlon ausreichend trainiert haben und gesundheitlich in der Lage sind, die Wettkampfstrecken zu bewältigen.

Zeitnahme

Die Zeiterfassung erfolgt durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online unter www.neunkircher-triathlon.de

Startgeld

8,00 Euro pro Teilnehmer

Meldeschluss

13.06.2021

Bitte beachten: Die Teilnehmerzahl ist pro Distanz begrenzt. Daher wird um Voranmeldung gebeten. Sollten am Wettkampftag noch Startplätze zur Verfügung stehen, sind Nachmeldungen bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits möglich. Die Teilnehmer erscheinen erst nach Zahlungseingang auf der Starterliste.

Zeitplan

Ab 11.30 Uhr
Abholung der Startunterlagen im Eingangsbereich des Kombibads „Die Lakai“.

Die Startunterlagen werden nur an einen Erziehungsberechtigten ausgegeben.

ca. 13.00 – 14.00 Uhr
Rad Check-In in der Wechselzone
14.00 Uhr
Wettkampfbesprechung für alle Teilnehmer. Teilnahme ist Pflicht!
14.30 Uhr, Startgruppe 1, Schüler D
Distanzen der Jahrgänge 2014, 2015 (Schüler D), Alter 6 - 7 Jahre
25 m Schwimmen, 800 m Radfahren, 200 m Laufen
14.45 Uhr, Startgruppe 2, Schüler C
Distanzen der Jahrgänge 2012, 2013 (Schüler C), Alter 8 - 9 Jahre
50 m Schwimmen, 2.500 m Radfahren, 400 m Laufen
15.05 Uhr, Startgruppe 3, Schüler B
Distanzen der Jahrgänge 2010, 2011 (Schüler B), Alter 10 - 11 Jahre
100 m Schwimmen, 2.500 m Radfahren, 800 m Laufen
15.30 Uhr, Startgruppe 4, Schüler A
Distanzen der Jahrgänge 2008, 2009 (Schüler A), Alter 12 - 13 Jahre
200 m Schwimmen, 5.000 m Radfahren, 1.500 m Laufen
15.45 Uhr, Startgruppe 5, Jugend B
Distanzen der Jahrgänge 2006, 2007 (Jugend B), Alter 14 - 15 Jahre
200 m Schwimmen, 5.000 m Radfahren, 1.500 m Laufen
Siegerehrung
Unmittelbar nach dem Wettkampf
Preise

Alle Finisher erhalten eine Medaille. Die drei Erstplatzierten jeder Altersklasse erhalten Sachpreise und Urkunden. Die teilnehmerstärkste Schule wird mit einem Sonderpreis geehrt.

Schwimmen

Das Schwimmen erfolgt im Kombibad „Die Lakai“ in einem 25 Meter Becken.

Jeder Teilnehmer muss selbstständig die Schwimmstrecke bewältigen können.

Radfahren

Die Radstrecke befindet sich in direkter Umgebung des Kombibades und findet auf einer abgesperrten Straße statt. Je nach Streckenlänge werden mehrere Runden gefahren. 

Jeder Teilnehmer muss einen Radsport spezifischen Helm mit geschlossenem Kinnriemen tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfungsinstitutes entspricht. Der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen.

Jeder Teilnehmer muss eine Oberkörperbekleidung tragen.

Die Startnummer ist auf der Trikotrückseite zu tragen.

Die Helme sind am Rad zu platzieren und beim Rad Check-In mit abzugeben.

 

Laufen

Die Laufstrecke befindet sich in direkter Umgebung des Bades.

Teilnehmer dürfen sich nicht von Nichtteilnehmern begleiten lassen.

Jeder Teilnehmer muss eine Oberkörperbekleidung tragen.

Die Startnummer ist auf der Trikotvorderseite zu tragen.

 
Weitere Informationen unter:
www.neunkirchen-triathlon.de
www.dreikraft-nk.de
 

Die Startgelder werden mittels Bankeinzug erhoben.

Einwilligung zur Datenerhebung und Datenverwertung

1. Bei der Online-Anmeldung unter www.neunkirchen-triathlon.de bzw. bei Nachmeldungen am Wettkampftag werden durch den Neunkircher Sportverband (Veranstalter) personenbezogene Daten erhoben. Für die Anmeldung benötigt der Veranstalter den Namen, Vornamen und das Geburtsjahr des Teilnehmers. Des Weiteren werden dem Veranstalter bei der Überweisung des Startgelds durch den Teilnehmer die Kontodaten des Teilnehmers bekannt. Bei bzw. nach der Durchführung der Veranstaltung werden das Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten erstellt sowie veröffentlicht.

Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, mit der Speicherung und Verarbeitung der vorbezeichneten personenbezogenen Daten, mit dem Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung einverstanden zu sein. Die Einwilligung bezieht sich auch auf die Speicherung der Daten des Teilnehmers, die durch seine Überweisung auf das Konto des Veranstalters bekannt werden.

2. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass in Zusammenhang mit der Veranstaltung, wonach die Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, Fernsehen oder Werbung ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden können.

3. Die vorbezeichneten personenbezogenen Daten - mit Ausnahme der Kontodaten - können an einen kommerziellen Dritten für die Durchführung der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung mit dieser Weitergabe zu diesem Zweck ausdrücklich einverstanden.

4. Der Teilnehmer hat das Recht, von dem Veranstalter zu verlangen, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten unverzüglich löscht bzw. kann gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per Email der Datenverarbeitung und Speicherung widersprechen.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

 Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung.

 Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers die in der Wechselzone abhandengekommen sind oder für andere abhanden gekommene Gegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.

 Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.

 Mit umfasst von der Haftungsbeschränkung bzw. vom Haftungsausschluss sind nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Schäden. Der Haftungsausschluss bzw. die oben beschriebene Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche, die Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Der Teilnehmer stellt außerdem den Veranstalter sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei bzw. gilt auch gegenüber Dritten die oben beschriebene Haftungsbeschränkung, soweit diese Dritten Schäden in Folge der Teilnahme am Triathlon  während der Veranstaltung erleiden. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für einen entsprechenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst Sorge zu tragen hat.

Ausfall/Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, höherer Gewalt, Bedingungen der Wettkampfstrecke, Sicherheitsgründen, oder aus jedem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegt, erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.

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