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24.06.2020 | Hamburg-Volksdorf, Deutschland Friedrich Löffler Marathon am 24.06.2020 (Serien 'Medizin' & 'Hygiene', Teichwiesen # 1577)

Hiermit schreibe ich den Friedrich Löffler Ultra-/Marathon am Mittwoch, dem 24.06.2020, aus. Dieser Lauf ist formal nicht wettkampforientiert, wenngleich behördenseitig kein Wettkampfverbot mehr besteht. Er ist gleichwohl weiterhin ein Event, um in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der Zählordnung des 100 Marathon Club Deutschland einen korrekte und zählbaren Marathon zu laufen. Im Prinzip läuft also jeder - wie sonst auch - sein eigenes Tempo.

Friedrich August Johannes Löffler, deutscher Hygieniker und Bakteriologe, Mitbegründer der Virologie, * 24. 6. 1852 Frankfurt (Oder), † 9. 4. 1915 Berlin; Militärarzt und Mitarbeiter Robert Kochs, 1913 Leiter des Robert-Koch-Instituts in Berlin; bahnbrechende Arbeiten auf dem Gebiet der Bakteriologie und Virologie, entdeckte die Erreger von Pferderotz (1882), Diphtherie (Löfflerbakterien, 1884), Schweinerotlauf (1885) und Mäusetyphus (1891); entwickelte ein Schutzserum gegen Maul- und Klauenseuche.

Start/Ziel: Hamburg-Volksdorf, Treffpunkt am Großen Teich (in Verlängerung der Straße "Auf dem Pfahlt") 

Termin: Mittwoch, 24.06.2020, 15:00 Uhr - Der Start erfolgt minimal zeitversetzt, entsprechend der gültigen Abstandsregelung.

ACHTUNG: Maßgeblich für dieses Marathon-Angebot ist die 8. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO), gültig ab 18. Juni 2020 bis 30. Juni 2020. Darin heißt es u.a.: :

Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert am 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), wird verordnet:
Teil 1 Vorübergehende Kontaktbeschränkungen

§ 1 Kontaktbeschränkungen

(1) Personen müssen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, es sei denn, dass die örtlichen oder räumlichen Verhältnisse dies nicht zulassen oder nachfolgend etwas anderes gestattet ist.

(2) Der Aufenthalt von Personen an öffentlichen Orten ist gestattet:

    allein,
    in Begleitung von Personen, die in derselben Wohnung leben,
    in Begleitung von einer Person, die in einer anderen Wohnung lebt,
    in Begleitung von Personen, die gemeinsam in einer anderen Wohnung leben oder
    in Begleitung von Personen, die in derselben Wohnung leben und Personen, die gemeinsam in einer anderen Wohnung leben.

Die Anzahl der sich zusammen aufhaltenden Personen darf zehn nicht übersteigen. Für die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personenzusammensetzungen gilt das Abstandsgebot nach Absatz 1 nicht. Ferner gilt das Abstandsgebot nach Absatz 1 nicht für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht. Obdach- und Wohnungslose, die sich zu einer Schutz- und Unterstützungsgemeinschaft zusammengeschlossen haben und gemeinsam in einem Zelt- oder Schlaflager leben und schlafen, gelten als Personen, die in derselben Wohnung leben.

(3) Sonstige Kontakte oder Ansammlungen von Menschen an öffentlichen Orten sind untersagt, soweit sie nachstehend nicht gesondert gestattet sind.

(4) Öffentliche Orte im Sinne dieser Verordnung sind Orte, die für die Allgemeinheit geöffnet oder zugänglich sind.

§ 2 Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen

(1) Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt, soweit sie nachstehend nicht gestattet sind.

(2) Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 1000 und mehr Personen (Großveranstaltungen) sind bis zum 31. August 2020 untersagt. Für Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt Absatz 1.

§ 11 Kontakte bei der Ausübung von Sport und beim Badebetrieb

(2) Abweichend von §§ 1 und 2 sind Kontakte und Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit kontaktfrei durchgeführten Bewegungsaktivitäten stehen. Die hierbei anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten; dies gilt nicht für Personen, die in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht.

Quelle: https://www.hamburg.de/verordnung/13931652/2020-05-26-rechtsverordnung/

Teilnehmerlimit: 15 Starter

Strecke: Rundstrecke im Naturschutzgebiet Volksdorfer Teichwiesen, 2,583 km pro Runde, also Auftaktstück + 16 volle Runden - KEINE 50-km-Option! - ACHTUNG: Wegen kurz vor dem Start begonnenen Baumpflegearbeiten (einige Äste direkt über dem Weg mussten wohl akut herausgenommen werden) und dadurch bedingter Vollsperrung der Laufstrecke zwischen dem Schulhof und dem Großen Teich musste die Strecke kurzfristig geändert werden: Gelaufen wurde nun ein Umweg über die Straßen Auf dem Pfahlt und Saseler Weg und den Verbindungsweg von dort wieder hinunter zum Großen Teich. Die Runde verlängerte sich dadurch um 308 m auf 2,89 km, was bei 15 Runden (ohne Auftaktstück) nun eine Gesamtdistanz von 43,35 km ergab.

Anfahrt: über Saseler Weg, Auf dem Pfahlt

Veranstalter: Fun & Erlebnis Marathons, Christian Hottas, 22393 Hamburg 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, so wie dies bei zahlreichen anderen Veranstaltern auch üblich ist. 

Meldeschluss: Sonntag, der 21.06.2020, 24.00 Uhr; Nachmeldungen kosten 2,00 Euro mehr, also 7,00 Euro! 

Startgeld: EUR 5,00 pro Marathon, zahlbar bar am Start! Bei Absage nach Meldeschluss ist das Startgeld trotzdem fällig (sonst macht eine Voranmeldung keinerlei Sinn). 

Verpflegung: Aus Hygienegründen und zur Reduzierung bzw. Vermeidung unnötiger Kontakte wird es während der anhaltenden COVID-19 Pandemie keine veranstalterseitigen Verpflegungsangebote geben. Jeder Teilnehmer verpflegt sich daher vollständig selbst.

Zeitlimit: 7:30 Stunden plus Toleranz (nach Absprache mit dem Veranstalter)

Haftung: Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Verletzungen aller Art sowie Diebstahl oder sonstige Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer akzeptiert diesen Haftungsausschluss mit seiner Anmeldung.

Umkleidemöglichkeiten, Toiletten sowie Duschen sind leider nicht verfügbar!