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If you have questions about an event, please contact the organizer or race timer. race result has no information about the event.

 

 

Liebe Läuferin, lieber Läufer! Wir freuen uns über Dein Interesse am 37. Kirkeler Volkslauf. 


Dieses Jahr gibt es wieder den 37. Volkslauf des TV Kirkel durch den Kirkeler Wald. Nach einem Jahr Pause starten wir mit einem neuen Termin und einer zusätzlichen Strecke.

Die Veranstaltung findet am 11. August 2019 auf dem Turnplatz in Kirkel statt. Gestartet wird wie immer mit einer Runde auf dem Turnplatz danach geht es in den Wald. Geplant sind um 9.30 Uhr ein Kinderlauf für Kinder bis 13 Jahren über 1,5 km, um 10 Uhr startet der Hauptlauf über 10 km und neu der Jedermannlauf über 5 km.

Wir würden uns freuen, wenn sich alle Läufer aus Kirkel, Limbach, Altstadt und Umgebung diesen Termin im Kalender rot markieren, um am 11. August beim Kirkeler Volkslauf teilzunehmen. Die Strecken führen abwechslungsreich durch den Wald. Es ist für jeden etwas dabei.

 

Der Verlauf der 10km-Strecke ist hier ersichtlich: https://www.gpsies.com/map.do?fileId=owzebzfmaolgvaoh

 

Dies ist eine öffentliche Veranstaltung. Bitte beachte daher die folgenden Hinweise zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss. Mit Deiner Voranmeldung erkennst Du diese Bestimmungen an.

 

Wichtige Hinweise zum Thema "Datenschutz"

 

Bitte beachte...

  • dass die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung sollte der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck einwilligen.

  • dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

  • dass gespeicherte personenbezogene Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

  • dass gespeicherte personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

  • dass Name, Vorname, Altersklasse, Wohnort, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden können. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

  • dass der Teilnehmer der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen kann.

 

Haftungsausschlusserklärung

Der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art wird anerkannt. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind. Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler. Die Rückerstattung des Startgeldes kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war.